Linda Zaiane

Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte, Referentin Kinderrechte

030 - 308693-0
Kindgerechte Justiz

Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte setzen sich seit vielen Jahren mit einer kinderrechtsbasierten Ausgestaltung des familiengerichtlichen Verfahrens auseinander. Das gemeinsame Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren" hatte das Ziel, die Umsetzung einheitlicher, auf internationalen Vorgaben basierender Kriterien in der familiengerichtlichen Praxis zu erproben. Den Projekt-Steckbrief mit allen wichtigen Informationen können Sie hier herunterladen. 

Das Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren" ist erfolgreich durchgeführt worden. Hier können Sie den Abschlussbericht herunterladen.

Die Ergebnisse des Pilotprojekts wurden bei der digitalen Fachtagung „Die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz in der deutschen Rechtspraxis“ am 29.06.2022 vorgestellt und diskutiert. Die Veranstaltungsdokumentation finden Sie hier.

Projektvorhaben

Im Rahmen des Kooperationsvorhabens wurden bereits 2019 in Workshops mit Expert_innen, Richter_innen, Verfahrensbeistandschaft, Anwaltschaft sowie Wissenschaftler_innen Kriterien für ein kindgerechtes familiengerichtliches Verfahren erarbeitet. Im nächsten Schritt werden diese erarbeiteten Kriterien im Rahmen einer sechsmonatigen Pilotphase in der Praxis erprobt. Das bedeutet, dass Familienrichter_innen die Kriterien in ihrer Arbeit nutzen und deren Umsetzung mithilfe von Fragebögen dokumentieren. Die Fragebögen werden zu jedem Verfahren und jeder Anhörung, an denen Kinder beteiligt sind, von den teilnehmenden Richter_innen ausgefüllt. Mithilfe qualitativer Interviews mit den teilnehmenden Richter_innen wird die Wirkung der Kriterien evaluiert.

Die Kriterien sind dabei als unverbindliche Handlungsempfehlungen - ganz im Sinne von Checklisten - zu verstehen, welche die Richer_innen bei der Umsetzung der Kinderrechte unterstützen sollen. Die Richter_innen gehen keine Verpflichtung ein und sind weiterhin nur an Recht und Gesetz gebunden. Die richterliche Unabhängigkeit wird durch die Kriterien nicht berührt.

Im Anschluss an die Pilotphase werden die Kriterien anhand der Ergebnisse und neuer gesetzlicher Regelungen überarbeitet.

Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz als Grundlage

Grundlage der bereits in 2019 erarbeiteten Vorgaben für ein kindgerechtes familiengerichtliches Verfahren sind die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz sowie die entsprechenden Ausarbeitungen der Europäischen Grundrechteagentur (Checkliste für Fachkräfte und Sichtweisen und Perspektiven von Kindern und Fachkräften). Kindgerechte Justiz meint demnach ein Justizsystem, das die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention auf dem höchstmöglichen Niveau garantiert und dabei die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention beachtet: Beteiligung, Kindeswohl, Würde, Schutz vor Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit.

Die Leitlinien des Europarates sowie die Checkliste der EU-Grundrechteagentur enthalten zahlreiche Empfehlungen für die Umsetzung einer kindgerechten Justiz vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Sie wurden von den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnen als Grundlage gewählt, da sie die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention konkretisieren und somit für die Justizverfahren der Staaten nutzbar machen. Diese Vorgaben wurden in Form von Kriterien an das deutsche familiengerichtliche Verfahren angepasst.

Das Pilotprojekt versteht sich damit als ein Baustein im Zuge der Entwicklung von Standards einer kindgerechten Justiz, an denen auch der neu eingerichtete Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit seiner Arbeitsgruppe Kindgerechte Justiz arbeitet. Die Arbeitsgruppe hat das Ziel, die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte im justiziellen Verfahren zu erreichen.

Zeitlicher Rahmen

Gesamt-Zeitraum des Kooperationsvorhabens: 12/2019 – 06/2022

Bereits 2019 wurden unter Beteiligung von ausgewiesenen Expertinnen und Experten die Kriterien für ein kindgerechtes familiengerichtliches Verfahren sowie ein Fragebogen für deren Evaluation erarbeitet. Nun konnten drei Gerichte gefunden werden, an denen die Kriterien im Rahmen einer sechsmonatigen Pilotphase eingeführt, erprobt und evaluiert werden. Die Pilotphase findet von März bis August 2021 statt und wird von Interviewphasen vor dem Start sowie zum Abschluss der Pilotphase begleitet werden. Die Evaluation erfolgt durch die Katholische Hochschule NRW, Abteilung Münster. Der Abschlussbericht wird im Juni 2022 veröffentlicht. 

Begleitung durch Projekt-Beirat

Das Vorhaben wird über den gesamten Zeitraum durch einen Projekt-Beirat begleitet. Seine Aufgabe ist die Unterstützung der Akquise von Gerichten  bzw. Richterinnen und Richtern, die Anpassung und Überarbeitung der Kriterien während der Praxis-Erprobung sowie die inhaltliche Begleitung der Evaluation und die Verbreitung der Kriterien an weitere Expertinnen und Experten und Justizverwaltungen. Die konstituierende Sitzung des Beirates fand am 15. September 2020 statt. Das Pilot-Projekt wird u.a. von folgenden Personen im begleitendenden Beirat unterstützt: 

Christiane Abel, Präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee

Uta Becker, Koordinatorin für Kinderschutz Eimsbüttel

Dr. Peter Cypra, Familienrichter am Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg

Prof. Dr. jur. Rüdiger Ernst, Familienrichter am Kammergericht Berlin

Dr. Natalie Ivanits, Rechtsanwältin

Dr. Stephan Jaggi, Direktor der Deutschen Richterakademie (Richter am Oberlandesgericht)

Prof.'in Dr. jur. Anja Kannegießer, Katholische Hochschule NRW

Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck, Sprecher des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung

Reinhard Prenzlow, Vorsitzender des Berufsverbands der Verfahrensbeistände (BVEB e.V.)

Anja Reisdorf, Verfahrensbeiständin

Dr. Manuela Stötzel, Leiterin des Arbeitsstabs des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Kooperationspartner_innen

Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte beobachtet und bewertet kritisch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Bund, Länder und Gemeinden. Dazu prüft sie Gesetze, initiiert eigene Forschungsvorhaben und erläutert die Vorgaben der Konvention an unterschiedliche Verantwortungsträger/innen in Politik und Zivilgesellschaft und natürlich auch an Kinder- und Jugendliche selbst.

Mehr Informationen unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk 

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und der EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Koordinierungsstelle identifiziert Handlungsfelder und entwickelt und implementiert Projektmaßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Zudem erarbeitet sie politische Handlungsimpulse und vernetzt relevante Akteure. Die Arbeitsschwerpunkte reichen von Kinderrechten im kommunalen Verwaltungshandeln sowie Kinder- und Jugendbeteiligung über Kindgerechte Justiz bis zu Kinderrechten in der digitalen Welt.

Mehr Informationen unter www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/koordinierungsstelle-kinderrechte

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