Digitale Fachtagung am 29. Juni 2022

Die Europaratsleitlinien für eine kindgerechte Justiz
in der deutschen Rechtspraxis

Um gemeinsam den aktuellen Stand und gute Beispiele aus der Praxis zur Umsetzung der Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz in Deutschland in den Blick zu nehmen, haben die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte  am 29. Juni 2022 von 9:30 bis 16:00 Uhr zu einem digitalen Fachtag eingeladen.

Das große Interesse an der Veranstaltung, das interdisziplinäre Publikum sowie die regen Diskussionen zeigten die Aktualität des Themas und das Bedürfnis des Austauschs über die Verwirklichung einer kindgerechten Justiz in Deutschland.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, hat die Veranstaltung mit einer Videobotschaft eröffnet.

In ihrer Begrüßung betonten Professorin Dr.in Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Justizministerin a.D. des Landes Schleswig-Holsteins die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention und der darin enthaltenen subjektiven und unmittelbar anwendbaren Rechte von Kindern in Bezug auf ihren Zugang zum Recht. Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche institut für Menschenrechte setzten sich für ein Justizsystem ein, das die wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gewähre und das Kindeswohl gemäß Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK und im Sinne der Beteiligung von Kindern nach Artikel 12 UN-KRK bei der Ausgestaltung von Verfahren in den Mittelpunkt stelle. Nicht nur während der Anhörung, sondern vor, während und nach dem gesamten Verfahren müssten die Rechte des Kindes richtungsweisend sein. Das Pilotprojekt Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren sei ein Schritt in diese Richtung gewesen, um die flächendeckende Umsetzung einer kindgerechten Justiz mit Kriterien für eine kindgerechte Justiz, die Richter*innen im Sinne einer Checkliste bei der Gestaltung kindgerechter Verfahren unterstützen, voranzubringen.

Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention führte als Moderatorin durch den Tag und leitete mit der Vorstellung des Pilotprojektes Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren die fachliche Diskussion ein.

Marie Nadjafi-Bösch, Referentin in der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes legte bei der gemeinsamen Projektvorstellung mit Claudia Kittel den Fokus auf die UN-Kinderrechtskonvention und die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine Kindgerechte Justiz, die als Rahmen für das Vorhaben dienten.

Vorstellung des Pilotprojektes Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren mit Fokus auf die UN-Kinderrechtskonvention und die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz.

Präsentation des Projektes

Herzstück des ersten Teils der Fachtagung war die Vorstellung der Ergebnisse aus dem Pilotprojekt. Das begleitende Forschungsvorhaben wurde durch die Prof.in Dr.in Anja Kannegießer und Prof.in Dr.in Grit Höppner von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Kurzform in der Power Point Präsentation der beiden Professorinnen nachzulesen.

Präsentation der Ergebnisse

Nach der Pause konnten sich die Zuhörenden in fachthematischen Räumen zu den Themen Recht auf Gehör,  Recht auf Unterstützung und Recht auf Information austauschen. Der fachliche Austausch wurde mit jeweils zwei Inputs eingeleitet.

Zusammenfassung der fachthematischen Workshops

Workshop 1: Recht auf Gehör

Kindesanhörung, Verfahrensorganisation, Setting

Prof.in Dr.in Anja Kannegießer (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster)
Prof.in Dr.in Renate Volbert (Psychologische Hochschule Berlin)
Hannah Nicklas (Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V.)

In Workshop 1 wurde diskutiert, wie das Verfahren gestaltet werden kann und sollte, um das Recht auf Gehör von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Dabei stand die Kindesanhörung als zentrale Beteiligungsform im gerichtlichen Verfahren im Mittelpunkt der Diskussion. Darüber hinaus wurde aber der gesamte Verfahrensablauf des familien- und strafgerichtlichen Verfahrens betrachtet.

Eingeleitet wurde der Workshop mit zwei Vorträgen, von Frau Prof.in Dr.in Kannegießer zur kindgerechten Anhörung im familiengerichtlichen Verfahren und von Frau Prof.in Dr.in Volbert zur kindgerechten Umsetzung einer Vernehmung im Strafverfahren aus psychologischer Sicht. Beide Vorträge basierten auf den Beiträgen der Professorinnen in der aktuellen Publikation des Deutschen Kinderhilfswerkes „Handreichung für Richter*innen. Eine Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“.

Angeregt durch die Vorträge kam es bei dem breiten Fachpublikum zu einer Diskussion und einem Austausch vor allem über die Vermeidung einer mehrfachen Befragung von kindlichen (Opfer)Zeugen und dem Zeitpunkt der Kindesanhörung. Frau Prof.in Dr.in Kannegießer betonte, dass durch eine gute Befragung zu Beginn des Prozesses kein mehrmaliges Nachfragen erforderlich sei. Notwendig seien daher Befragungstrainings im Rahmen von Schulungen und Fortbildungen. Frau Prof.in Dr.in Volbert wies darauf hin, dass verschiedene Stellen u.U. unterschiedliche Informationen benötigten und eine mehrfache Befragung daher nicht prinzipiell zu vermeiden sei. Durch bessere Koordination und Anleitung sowie die Prüfung, wer welche Informationen benötige, ließe sich die Situation aber maßgeblich verbessern. Darüber hinaus wurde von den Teilnehmenden die Bedeutung einer frühzeitigen Bestellung eines*r Verfahrensbeiständ*in hervorgehoben, aber gleichzeitig die personellen Ressourcen der Verfahrensbeiständ*innen als Problem festgehalten. Der*die Richter*in habe hier die Verantwortung, den Überblick zu behalten und den nötigen Austausch zwischen den am Verfahren beteiligten Akteur*innen zu gewährleisten.

Im Weiteren wurden (politische) Handlungsempfehlungen diskutiert:

  • Es brauche datengestützte Analysen, um Reformbedarfe zu identifizieren. Es müsse sorgsam geprüft werden, was eine Maßnahme tatsächlich erzielen und wie sie in der Praxis umgesetzt werden könne.
  • Die Gesprächsführungstechniken der Personen im Kontakt mit Kindern müssten verbessert werden. Hier führe die Gesetzesänderung hoffentlich zu einem breiteren Fortbildungsangebot.
  • Um die Teilnahme an Fortbildungen zu ermöglichen, sei aber auch Zeit und Engagement notwendig. Eine intensive Vor- und Nachbereitung werde von den zur Verfügung stehenden Ressourcen i.d.R. nicht abgedeckt.
  • Der Stellenwert der Familiengerichte in der Justiz sollte durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden.

Präsentation zum Workshop (Prof.in Dr.in Anja Kannegießer) 

Präsentation zum Workshop (Prof.in Dr.in Renate Volbert)

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Workshop 2: Rechte von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren

Recht auf Unterstützung (Begleitung, interdisziplinäre Zusammenarbeit)

Reinhard Prenzlow (Vorstand des Berufsverbands der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche (BVEW e.V.))
Ulrike Stahlmann-Liebelt (Opferschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein)
Sophie Funke (wissenschaftliche Mitarbeiterin, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V.)

Die Kinderrechtskonvention begreift Kinder und Jugendliche als Wirk- und Handlungsmächtige mit sich entwickelnden Fähigkeiten. Dazu müssen Kinder und Jugendliche Informationen zu ihren Rechten und der Gewichtung ihres Beitrags bekommen, ebenso zu möglichen Unterstützungsangeboten und Interessenvertretungen.

So steht es auch in den Leitlinien des Europarates zur kindgerechten Justiz. Aber genau daran scheitere es oft, so Reinhard Prenzlow: Kinder und Jugendliche wüssten regelmäßig nicht, welche Rechte sie in Verfahren haben. Es sei auch Aufgabe der Schulen in Bezug auf die Kinderrechte zu informieren. Nur dann sei eine Beteiligung im Sinne der UN-KRK möglich, auch bei der Auswahl der Verfahrensbeiständ*innen. Herr Prenzlow empfiehlt insbesondere mit Blick auf die neue Regelung in § 37 SGB VIII eine einheitliche Praxis der Jugendämter. Viele seiner aktuellen Gedanken können in folgendem Beitrag nachgelesen werden: R. Prenzlow (2022): Themenmagazin "Kinder im Fokus" Deutsche Kinderhilfe Spezial Mai 2022. Kindgerechte Justiz: Der Umgang mit Kindern in Gerichtsverfahren, S. 46.

Anschließend legte Frau Stahlmann-Liebelt ihren Fokus auf das Strafrecht und betonte die Wichtigkeit von Schulungen aller Verfahrensbeteiligten; diese müssten sich dessen bewusst sein, dass in den Verfahren Kinder in besonders verletzlichen Lebenslagen häufig betroffen seien. Neutrale Verfahrensbeiständ*innen könnten für eine Kontinuität in der Begleitung sorgen. Die Polizei sei häufig die erste Anlaufstelle, auch hier müssten alle Rechte von Kindern und Jugendlichen bekannt sein – denn an dieser Stelle könne die Weiche für eine kindgerechte Justiz gelegt werden. Wie in anderen Berufen, bräuchte es auf der Wache Personen, die speziell mit Blick auf Kinder(rechte) ausgebildet seien. Der interdisziplinäre Austausch müsse dringend gesetzlich verankert werden, da er als Qualitätsmerkmal im Bereich einer kindgerechten Justiz dienen könne.

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Workshop 3: Recht auf Information

Kindgerechte Materialien, Beratung, Berücksichtigung besonderer Bedarfe

Annemarie Graf-van Kesteren (M.A.) (Universität Tübingen)
Alexander Weihrauch, (Projekt-Team - Rights of the Child, European Union Agency for Fundamental Rights (Grundrechteagentur der Europäischen Union))
Marie Nadjafi-Bösch (Referentin, Koordinierungsstelle Kinderrechte, Deutsches Kinderhilfswerk e.V)

Im Rahmen des Workshops 3 „Recht auf Information“ wurden im Anschluss an den Einblick von Annemarie Graf-van Kesteren in die gute Praxis der Länder zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz die größten Herausforderungen der verschiedenen beruflichen Perspektiven bei der Umsetzung des Rechts auf Information von Kindern und Jugendlichen diskutiert und letztlich Empfehlungen für die Praxis und politischen Ebenen formuliert.

Herausforderungen innerhalb des familiengerichtlichen Verfahrens sind häufig bestehende Unsicherheiten bezüglich der Absprachen über die gegenseitigen Erwartungen von Familienrichter*innen und Verfahrensbeiständ*innen zu der Frage, wer zu welchem Zeitpunkt das Kind informiert. In der Folge kann dieses Vakuum das Ausbleiben von Informationen an Kinder mit sich bringen. 

Weiterhin wurde ein Schritt zurückgetreten und abseits des gerichtlichen Einzelfalles angesetzt. Es wurde herausgearbeitet, dass neben dem Adressatenkreis der originär Verantwortlichen gezeichneten Institutionen, wie den Familien- und Strafgerichten, alle für die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen relevanten Institutionen in die Vermittlung von Informationen und Wissen zur kindgerechten Justiz einbezogen werden sollten. Dies wurde v.a. Dingen auf die Bereiche, Kita, Schule und offene Jugendarbeit bezogen. Dabei sollten das Wissen und die Informationen zu gerichtlichen Verfahren, Kinderrechte und Kinderschutz bereits losgelöst vom konkreten Einzelfall bzw. der persönlichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Verfahrensbeteiligte, Zeug*innen oder Geschädigte, erfolgen. Ziel soll es sein, dass die Erlangung von Vorwissen von Kindern und Jugendlichen insoweit nicht vom Elternwissen und somit vom sozialen Status sowie zufällig vorhandenen äußeren Infrastrukturen abhängt. Das Wissen sollte allen Kindern gleichermaßen zukommen und dazu strukturell verankert werden (z.B. Rechtskunde-Unterricht in NRW). 

Empfehlungen: 

  • Mit Regelinstitutionen kooperieren:
    Jugendliche sind je nach Lebenslage unterschiedlich schwer zu erreichen. Ein wichtiger Schritt ist es daher, das Recht auf Information gemeinsam mit Institutionen, wie z.B. Kita und Schule, umzusetzen und Kinder und Jugendliche in ihrem täglichen Umfeld zu erreichen. Informationen über Kinderrechte, Kinderschutz und das Justizsystem sollten schon vermittelt werden, bevor Kinder und Jugendliche mit Gerichtsprozessen in Kontakt kommen. Vgl. das Gute-Praxis-Beispiel: NRW bietet online Unterrichtsmaterial zum Thema „Rechtskunde“ an. Auch der Besuch im Gericht für Schulklassen (wie u.a. in Berlin, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern) oder im Rahmen von Ferienprogrammen ist ein guter Weg, Kinder mit dem Gericht bekannt zu machen. In einigen Bundesländern kommen Richter*innen auch in die Schulklassen (Hamburg: „Schule mit Recht“). 
  • Multiplikator*innen-Ansatz ausbauen:
    Multiplikator*innen sollten zur Vermittlung des Wissens zu Kinderrechten, insbesondere kindgerechter Justiz und Kinderschutz, geschult und systematisch eingebunden werden, z.B. Erzieher*innen und Lehrer*innen. 
  • Automatismus bei der Opferberatung nutzbar machen:  
    Des Weiteren sollten kindliche und jugendliche Opfer immer Zugang zu Beratung haben, vgl. ein gutes Beispiel: Bei Anzeigeerstattung werden Betroffene von Straftaten nach Einwilligung von passenden Beratungsstellen proaktiv kontaktiert, so z.B. in Berlin. Kinder und Jugendliche müssen sich so nicht selbst eine Beratungsstelle suchen und sind bei der Suche nicht auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen.   
  • Weiterentwicklung von Informationsmaterial im Hinblick auf Niedrigschwelligkeit und Beteiligung der Zielgruppe:
    Informationen sollten nicht von den Wissensständen der Eltern abhängen. Es bedarf der interdisziplinären Entwicklung neuer Online-Tools, um die Kinder und Jugendlichen in Lebenswelten niedrigschwellig zu erreichen, so z.B. über Apps und Kanäle wie TikTok. Informationen sollten zielgruppenorientiert und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelt werden (vgl. das gute Beispiel der Hochschule Rhein-Main, die Infomaterialien mit Kindern und Jugendlichen – u.a. mit Fluchtgeschichte, Erfahrungen in Wohnheimen oder Erfahrungen mit politischen Konflikten – gemeinsam entwickelt, (vgl. https://www.hs-rm.de/de/fachbereiche/sozialwesen/forschung/partizipation-von-kindern-im-kindesschutz-participation-for-protection-p4p ). Dabei sind die Altersgruppe von Kindern und Jugendlichen, sozio-kultureller Hintergründe, städtisch-ländliche Umgebung, sowie Sprachen in die Entwicklung der Materialien und dessen Verbreitungskonzepte einzubeziehen. Auch sollte die Information von Kindern mit besonderen Bedarfen und besonders jungen Kindern gezielt in den Blick genommen werden.

Präsentation zum Workshop

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Nach den Workshops ging es für die Zuhörenden mit Kurzinputs zu den Themen Minderjährige als Beschuldigte im Strafverfahren, Minderjährige im Asylverfahren und Kinder mit Elternteilen in Haft weiter im Hauptraum.

Minderjährige als Beschuldigte im Strafverfahren
Dr. Stephanie Ernst (Geschäftsführung und wissenschaftliche Leitung, Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ))
Präsentation

Minderjährige im Asylverfahren
Dr. Meike Riebau (Head of Advocacy, Flucht und Migration, Save the Children e.V.)
Präsentation

Kinder mit Elternteilen in Haft
Sylvia Vogt (Bereichsleitung Straffälligenhilfe, Treffpunkt e.V.)
Präsentation

Podiumsdiskussion

Hier geht es zum von der Agentur Better Nau verfassten Tagungsbericht.

In einer von Claudia Kittel moderierten Podiumsdiskussion haben sich Christiane Abel, Präsidentin des Amtsgerichtes Pankow, Annemarie Graf-van Kesteren, Autorin der Publikation "Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer" und Martina Peter, Referatsleiterin Internationales Strafverfahrensrecht und Gerichtsverfassung; Opferschutz und Datenschutz im Strafverfahren, Bundesministerium der Justiz, zur Frage „Wie kann die flächendeckende Umsetzung einer kindgerechten Justiz weiter unterstützt werden?“ ausgetauscht. Einen Einblick in die Debatte finden Sie in dem von der Agentur Betternau verfassten Tagungsbericht.

Zum Nachlesen
Kontakt

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Koordinierungsstelle Kinderrechte
Linda Zaiane
E-Mail: koordinierungsstelle@dkhw.de

Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Sophie Funke
E-Mail: un-krk@dimr.de 

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