Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Die Arbeit des Europarates

Der Europarat wurde 1949 als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen gegründet und hat heute 47 Mitgliedsstaaten mit insgesamt 820 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ziel der Organisation ist die Stärkung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Dazu zählt auch der Schutz und die Förderung der Kinderrechte basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen Rechtsnormen.

Der Europarat und die Europäische Union (EU) sind unterschiedliche Organisationen, allerdings ist kein Land jemals der EU beigetreten, ohne vorher dem Europarat beigetreten zu sein.

CDENF: Lenkungsausschuss für die Rechte des Kindes

Der Lenkungsausschuss für die Rechte des Kindes (französisch: Comité Directeur pour les Droits de l’Enfant / englisch: Steering Committee for the Rights of the Child) leitet die zwischenstaatliche Arbeit im Bereich Kinderrechte. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Überwachung der Umsetzung der aktuellen Kinderrechte-Strategie des Europarates (2016-2021), der sogenannten Sofia-Strategie. Er gewährleistet, dass die Kinderrechte in allen Europaratsgremien eingebunden werden, und unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Kinderrechte.

Der Ausschuss wurde 2020 eingerichtet und führt die Arbeit des Ad-hoc-Ausschusses für die Rechte des Kindes (CAHENF) fort. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus allen Mitgliedsstaaten zusammen. Außerdem nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Beobachterstaaten, anderen Gremien und Ausschüssen des Europarates, weiteren internationalen Organisationen und NGOs an Ausschusssitzungen teil.

Mehr Informationen gibt es hier (EN/FR). 

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