Maßnahmen für eine kindgerechte EU

Die EU-Strategie für die Rechte des Kindes 

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2021 die erste EU-Kinderrechtsstrategie verabschiedet, die Maßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte bündeln und ergänzen soll. Die Strategie basiert auf der EU-Grundrechtecharta sowie der UN-Kinderrechtskonvention. Sie steht im Einklang mit der Kinderrechtestrategie des Europarates, schlägt aber konkretere Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte vor. Sie definiert Schlüsselmaßnahmen, welche die EU-Kommission selbst umsetzen will, sowie Empfehlungen an die Mitgliedstaaten in sechs Themenbereichen:  

1. Teilhabe von Kindern am politischen und demokratischen Leben  

Die EU-Kommission will unter anderem eine EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einrichten und bei Initiativen, die Kinder betreffen, kindgerechte Konsultationen durchführen. Auch sollen kindgerechte Materialien zu wichtigen EU-Instrumenten ausgearbeitet werden und EU-Mitarbeitende sollen für Kinder- und Jugendbeteiligung sensibilisiert werden.  

Die Mitgliedstaaten sollen unter anderem das Child Participation Assessment Tool des Europarates nutzen, um Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern zu analysieren und zu erweitern. Fachleute sollen für Kinder- und Jugendbeteiligung sensibilisiert werden und politische Bildung und Beteiligung an Schulen gefördert und ausgebaut werden.  

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2. Wirtschaftliche und soziale Inklusion, Gesundheit und Bildung  

Die EU-Kommission schlägt eine Europäische Kindergarantie zur Bekämpfung von Kinderarmut vor. Außerdem widmet sie sich u.a. mit Initiativen und Vorschlägen den Themen psychische Gesundheit von Kindern, Reduzierung von an Kindern gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel, Bildungsgerechtigkeit, Online- und Fernunterricht sowie günstige Lernumgebungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche.  

Die Mitgliedstaaten sollen die Europäische Kindergarantie effektiv umsetzen. Sie sollen die psychische Gesundheit von Kindern priorisieren und mithilfe von Netzwerken stärken. Auch auf die Ziele des europäischen Bildungsraums und des Aktionsplans für Integration und Inklusion 2021-2027 soll hingearbeitet werden. 

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3. Bekämpfung von und Schutz vor Gewalt gegen Kinder  

Die EU-Kommission will integrierte Kinderschutzsysteme stärken und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt stärker bekämpfen.  

Die Mitgliedstaaten sollen Gewaltprävention und den Opfer- und Zeugenschutz insbesondere für Kinder stärken. Nationale Kinderschutzsysteme sollen verbessert und Kindernotrufdienste eingerichtet bzw. optimiert werden.   

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4. Kindgerechte Justiz  

Die EU-Kommission will zur Schulung von Justizangehörigen in Bezug auf Kinderrechte beitragen und auf die Umsetzung der Leitlinien für eine kindgerechte Justiz des Europarates hinwirken. Minderjährige Migrant*innen sollen besser geschützt werden.  

Die Mitgliedstaaten sollen Anbieter von juristischen Aus- und Fortbildungen bei der Vermittlung von Kinderrechten unterstützen und dafür die erforderlichen Mittel bereitstellen. Sie sollen Alternativen zu gerichtlichen Verfahren, insbesondere Inhaftnahmen, entwickeln und Kinder von inhaftierten Eltern besser schützen. Vormundschaftssysteme für unbegleitete Minderjährige sollen gestärkt, der Zugang zu Geburtenregistrierung und -bescheinigung gefördert und die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Fällen verbessert werden.  

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5. Digitale und Informationsgesellschaft  

Die EU-Kommission wird 2022 die Strategie für ein besseres Internet für Kinder aktualisieren und will alle Arten sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet stärker bekämpfen. Die Entwicklung und Nutzung barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Kinder mit Behinderungen soll gefördert werden.  

Die Mitgliedstaaten sollen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Instrumenten, Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen, barrierefreiem Bildungsmaterial usw. für alle Kinder gewährleisten. Sie sollen digitale Kompetenzen und die Bildungsteilhabe von Kindern fördern sowie Geschlechterstereotype abbauen, etwa für Mädchen in den sogenannten MINT-Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. 

IKT-Unternehmen sollen Kinderrechte in digitalen Produkten und Services berücksichtigen und Kinder und Eltern mit Instrumenten auszustatten, um sich vor übermäßiger Nutzung und Abhängigkeit zu schützen. Sie sollen schädliche Inhalte und unangemessene kommerzielle Kommunikation verstärkt bekämpfen und illegale Online-Inhalte, insbesondere sexuellen Missbrauchs an Kindern, effektiver aufdecken, melden und entfernen.  

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6. Die globale Dimension  

Die EU-Kommission wird 10 Prozent der sogenannten NDICI-Mittel für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit sowie 10 Prozent der Mittel für humanitäre Hilfe für Bildung in unter anderem Subsahara-Afrika, Asien, Nord- und Südamerika und im karibischen Raum verwenden. Sie engagiert sich für die Beseitigung von Kinderarbeit, unter anderem in Lieferketten von EU-Unternehmen, und will in EU-Delegationen Anlaufstellen für Jugendfragen schaffen.  

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Darüber hinaus sollen die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen EU-Maßnahmen einbezogen werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, EU-Fördermittel zur Umsetzung der Strategie einzusetzen. Länder, in denen der Anteil von armutsbetroffenen Kindern über dem EU-Durchschnitt liegt, müssen 5 Prozent ihrer Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Bekämpfung von Kinderarmut aufwenden. Die Strategie soll 2024 gemeinsam mit Kindern evaluiert werden.  

Die Europäische Kindergarantie

Mit der Europäischen Kindergarantie haben sich die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Kinderarmut und soziale Ausgrenzung von Kindern effektiv zu bekämpfen. Mehr Informationen zur Umsetzung der EU-Kindergarantie in Deutschland finden Sie hier.  

Beteiligung des Deutschen Kinderhilfswerkes  

Die Kinderrechtsstrategie wurde unter Einbezug der Zivilgesellschaft und mit Beteiligung von über 10.000 Kindern erarbeitet. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk hat sich in den Prozess eingebracht. Lesen Sie hier unsere Stellungnahme zur EU-Kinderrechtsstrategie.   

Im Rahmen unserer Mitgliedschaft im europäischen Netzwerk Eurochild hat das Deutsche Kinderhilfswerk an einer Forschungsstudie im Auftrag der Europäischen Kommission zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung mitgewirkt. In Fokusgruppendiskussionen haben wir mit Jugendlichen über ihre Erfahrungen in Kinder- und Jugendparlamenten gesprochen. Die Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie hier.  

Koordinierungsstelle Kinderrechte

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes arbeitet, gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), an der Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und der EU-Kinderrechtstrategie. Mehr Informationen finden Sie hier.  

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Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben. Seitdem steht die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ganz oben auf der Aufgabenliste des Deutschen Kinderhilfswerkes.
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