Zugang zum Recht für Kinder

Kindgerechte Justiz

Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Trennung der Eltern, in Asylverfahren, als (Opfer-)Zeuginnen und -zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder ihre Interessen sind bei Vorhaben von Kommunen betroffen.

Zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Außerdem ist die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen noch immer nicht gerichtlicher Standard.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher eine bessere Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem und damit einen besseren Zugang zum Recht für Kinder.

Kindgerechte Justiz für Kinder erklärt

Auf www.kindersache.de, der Kinderwebseite des Deutschen Kinderhilfswerkes, können sich Kinder über das Thema „Kindgerechte Justiz“ informieren.

Erklärfilm für kinder

Außerdem haben das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte einen animierten Erklärfilm für Kinder veröffentlicht. Der Film „Deine Rechte vor Gericht“ richtet sich an alle Kinder, die unmittelbar von einem gerichtlichen Verfahren betroffen sind und soll Kinder darin bestärken, ihre Rechte einzufordern. Darüber hinaus soll er alle Verfahrensbeteiligten bei der kindgerechten Informationsvermittlung unterstützen. 

Aktueller Aufruf: Ideen und Materialien gesucht für Fachportal Kindgerechte Justiz! 

Das Deutsche Kinderhilfswerk arbeitet an der Veröffentlichung eines Fachportals für das Thema „Kindgerechte Justiz“, auf welchem wir hilfreiche Materialien für Fachkräfte und Kinder auflisten und verlinken werden. Wenn Sie passende Materialien kennen, freuen wir uns über Hinweise an: kindgerechte-justiz@dkhw.de

Was ist kindgerechte Justiz?

Die UN-Kinderrechtskonvention, die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und Checklisten der EU-Grundrechteagentur für Fachkräfte enthalten zahlreiche Vorgaben für kindgerechte Justizverfahren. Die Kinderrechte-Strategie des Europarates fordert die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz auf, um die primäre Berücksichtigung des Kindeswohls sicherzustellen.

Kindgerechte Justiz wird vom Europarat als ein Justizsystem verstanden, das die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte auf dem höchstmöglichen Niveau garantiert und dabei die Grundprinzipien Beteiligung, Kindeswohl, Würde, Recht vor Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit beachtet. Unter anderem bedeutet das im Konkreten, dass Kinder das Recht haben, vor, während und nach dem Verfahren sachkundige Unterstützung, z.B. durch Verfahrensbeistände oder psychosoziale Prozessbegleitung, zu bekommen, in Verfahren angehört zu werden, kindgerecht und alterskonform über das Verfahren informiert zu werden und dass ihre besonderen Bedürfnisse beachtet werden. Kindgerechte Justiz bedeutet aber auch, dass die an den Verfahren beteiligten Fachkräfte über belegbare Kenntnisse für Verfahren mit Kindern verfügen und ein interdisziplinärer Austausch zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten stattfindet.

Laut Umfragen wünschen sich Kinder in Verfahren besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. In familiengerichtlichen Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls wurden in Deutschland 60 Prozent der Kinder Studien zufolge nicht angehört. Insbesondere jüngeren Kindern wird oftmals unterstellt, sie seien nicht fähig, eine eigene Meinung zu bilden und essentielle Entscheidungen im Hinblick auf die Zukunft zu treffen.

Unsere Arbeit zu kindgerechter Justiz

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes setzt sich seit vielen Jahren mit einer kinderrechtsbasierten Ausgestaltung familiengerichtlicher und strafrechtlicher Verfahren auseinander. Durch die Arbeit der Koordinierungsstelle Kinderrechte sind bereits konkrete und wichtige Handlungsempfehlungen und Impulse für unterschiedliche Akteurinnen und Akteure erarbeitet worden.  

Lesen Sie hier auch unser Kernforderungspapier zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz.

Kindgerechte Justiz in Strafverfahren mit Kindern als Opferzeuginnen und -zeugen 

Im Jahr 2023 startet die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes in Kooperation mit der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ein neues Pilotprojekt zu kindgerechter Justiz für Opferzeuginnen und -zeugen in Strafverfahren. Darin soll es um die Umsetzung des Praxisleitfadens zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren in Deutschland gehen. Dieser ist auf Initiative der Koordinierungsstelle in der AG Kindgerechte Justiz des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen entstanden.

Weitere Informationen zu dem Pilotprojekt finden Sie hier.

Kindgerechte Justiz in familiengerichtlichen Verfahren

In Kooperation mit der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte wurde ein Projekt zu kindgerechter Justiz in familiengerichtlichen Verfahren durchgeführt. Das Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren" hatte das Ziel, die Umsetzung einheitlicher, auf internationalen Vorgaben basierender Kriterien in der familiengerichtlichen Praxis zu erproben. Die Ergebnisse aus dem Projekt sind in die Arbeit des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingeflossen. Das Pilotprojekt zeigt, dass ein gezielter Fokus auf eine kindgerechte Justiz eine Verbesserung der familiengerichtlichen Praxis bewirken kann – sowohl für die Kinder, für die Gestaltung des Verfahrens als auch für die Richter/innen selbst. Dies gilt sowohl für Neueinsteiger/innen im Familienrecht als auch für erfahrene Familienrichter/innen.

Die Ergebnisse des Pilotprojekts wurden in einem Abschlussbericht veröffentlicht und bei einer digitalen Fachtagung am 29.06.2022 vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse des Pilotprojekts sowie die Praxisleitfäden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren und für das Strafverfahren sollen nun weiterverbreitet werden.

Weitere Informationen zu unserer Arbeit hin zu einer kinderrechtsbasierten Ausgestaltung des familiengerichtlichen Verfahrens finden Sie hier.

Fortbildung und Qualifikation von Richterinnen und Richtern

Im Juli 2019, noch vor der Gesetzesnovellierung des § 23 b GVG, haben wir uns mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Berufsfeldern in einem Fachgespräch „Kindgerechte Justiz – Fortbildung und Qualifikation von Richterinnen und Richtern“ den Fragen gewidmet, welche Kompetenzen Richter/innen im Umgang mit Kindern benötigen und wie Aus- und Fortbildungen am besten umgesetzt werden können.

Wir setzen uns für eine verpflichtende Qualifikation aller Richter/innen (sowie aller weiteren Fachkräfte) ein, die im Kontext von Gerichtsverfahren mit Kindern zu tun haben. Hierzu gehört neben einer gesetzlichen Verpflichtung zur spezifischen Qualifikation auch die Überprüfung, dass die Qualifikation mit Aufnahme der Tätigkeit vorliegt und durch verpflichtende Fort- und Weiterbildungen dem rechtlich und wissenschaftlich aktuellen Stand entspricht. Damit geht einher, dass den Richterinnen und Richtern ermöglicht wird, regelmäßig interdisziplinäre Fortbildungen wahrzunehmen.

Die Beiträge und Diskussionen des Fachgesprächs „Kindgerechte Justiz – Fortbildung und Qualifikation von Richterinnen und Richtern“ finden sie in der Dokumentation der Veranstaltung.

Fachtagung „Kindgerechte Justiz – Zugang zum Recht für Kinder“

Im September 2018 veranstaltete das Deutsche Kinderhilfswerk zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Fachtagung „Kindgerechte Justiz – Zugang zum Recht für Kinder“. Dort wurde diskutiert, wie Kinder in behördlichen und gerichtlichen Verfahren besser begleitet werden können. Die Beiträge und Diskussionen des Fachgesprächs finden hier.

Beschuldigte im Jugendstrafverfahren

Im politischen Diskurs um eine kindgerechte Justiz müssen auch die Rechte von Beschuldigten beachtet werden. Dafür setzen sich das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das Deutsche Kinderhilfswerk und die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ein.
Hier kommen Sie zu einem gemeinsamen Factsheet zu dem Thema: Factsheet Kindgerechte Justiz - Beschuldigte im Jugendstrafverfahren

Publikationen zum Thema "Kindgerechte Justiz"

Podcast "Familienrecht – Kindgerecht!"

Wie mit kinderrechtsbasierten Kriterien familiengerichtliche Verfahren kindgerechter gestalten werden können, erklärt der Podcast "Familienrecht – Kindgerecht!", den das Deutschen Kinderhilfswerke gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte produziert hat. Der Podcast richtet sich an Richterinnen und Richter sowie andere Fachkräfte, die an familiengerichtlichen Verfahren beteiligt sind.

Hier können Sie den Podcast direkt anhören oder herunterladen.

"Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer“

Die Sammlung guter Praxis-Beispiele stellt Maßnahmen und Projekte einzelner Gerichte und Bundesländer zur Umsetzung der Kinderrechte in Gerichtsverfahren vor. Die Sammlung macht den sehr unterschiedlichen Umsetzungsstand einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sichtbar und soll zur Adaption erfolgreicher Maßnahmen anregen.

Hier finden Sie die Sammlung zum Download.

"Handreichung für Richter*innen. Eine Arbeitshilfe zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren"

Die Handreichung soll Richterinnen und Richter dabei unterstützen, die Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren als solche besser zu erkennen und die gesetzlichen Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung umfassend auszuschöpfen. Auch soll sie Richterinnen und Richter im Strafverfahren bei der Unterstützung von Opferzeuginnen und -zeugen als Hilfestellung dienen.

Hier finden Sie die Handreichung zum Download.

Abschlussbericht des Pilotprojekts - „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“

Der Abschlussbericht des Pilotprojekts erörtert, wie das familiengerichtliche Verfahren mit Hilfe verschiedener Kriterien kindgerecht gestaltet werden kann.

Hier finden Sie den Bericht zum Download.

„Sammelband Kindgerechte Justiz

Durch die Beiträge von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis werden verschiedene Perspektiven zu der Frage in den Blick genommen, wie die Justiz in Deutschland im Familien-, Straf- und Öffentlichen Recht kindgerechter gestaltet werden kann. Der Sammelband liefert dazu konkrete Handlungsschritte und Empfehlungen für Entscheidungsträger/innen.

Hier finden Sie den Sammelband zum Download.

„Kindgerechte Justiz – Rechtliche Anforderungen und deutsche Rechtswirklichkeit im Vergleich“

In unserer Schriftenreihe untersuchen wir, was eine kindgerechte Justiz ausmacht und wie die Rechtswirklichkeit (Stand 2019) in Deutschland aussieht. Abschließend werden Handlungsempfehlungen an Politik und Justiz gegeben.

Hier finden Sie die Schriftenreihe zum Download.

Praxisleitfäden vom Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Der Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren ist eine praktische Handlungshilfe für das strafrechtliche Ermittlungs- und Hauptverfahren mit Empfehlung von kinderrechtsbasierten Standards für den Umgang mit minderjährigen Opferzeuginnen und Opferzeugen. Dieser soll bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine weite Verbreitung finden.

Der Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren enthält Empfehlung von kinderrechtsbasierten Standards in familiengerichtlichen Kindschaftssachen. Er basiert unter anderem auf dem Pilotprojekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“ des Deutschen Kinderhilfswerks und richtet sich in erster Linie an Familienrichter/innen, spricht ergänzend aber auch weitere Akteurinnen und Akteure des familiengerichtlichen Verfahrens an, und zwar Jugendamtsmitarbeiter/innen, Verfahrensbeistände sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Lektüre für Kinder

"Daran soll sich deine Richterin oder dein Richter halten"

Diese Broschüre enthält in kindgerechter Sprache acht Kinderrechte-Regeln, an die sich jede Richterin und jeder Richter im familienrechtlichen Verfahren halten soll.

Hier können Sie die Broschüre bestellen oder herunterladen.

Es ist weiterhin ein langer Weg, bis Kindern in Deutschland ihr Recht auf ein kindgerechtes Verfahren flächendeckend gewährt wird. Durch die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerks sind konkrete und wichtige Handlungsempfehlungen und Impulse für unterschiedliche Akteurinnen und Akteure erarbeitet worden. Nun konzentrieren wir unsere Bemühungen darauf, diese fortzuführen, bekannt zu machen und für deren Umsetzung durch die politisch Verantwortlichen einzutreten.

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