Wir sind durchschaubar!
Transparenz des Deutschen Kinderhilfswerkes
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. unterzieht sich jedes Jahr freiwillig der Prüfung durch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) und hat als Zeichen des Vertrauens das DZI Spenden-Siegel zuerkannt bekommen. Dieses Siegel bescheinigt eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung der eingenommenen Spendengelder sowie eine vertretbare Höhe unserer Verwaltungsausgaben. Zudem stellt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen mit der Zuerkennung des Siegels transparente, effiziente und wirksame Strukturen und Prozesse aus sowie sachliche Information und Werbung.
Ebenso erfolgt jährlich auf freiwilliger Basis eine Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Wie in den vorangegangenen Jahren wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Damit wird bescheinigt, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden und der erstellte Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins vermittelt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk ist außerdem kooperatives Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International. Damit verpflichten wir uns, Mittelherkunft, Mittelverwendung oder Personalstruktur der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ferner tragen wir das Erbschaftssiegel und verpflichten uns damit zu ethischen Richtlinien und Transparenz für das gemeinnützige Erbe. Geprüft und verliehen wird das Erbschaftssiegel von der Initiative „Mein Erbe tut Gutes“.


„Wir können unsere deutschlandweite Arbeit für Kinder nur dank unserer Vereinsmitglieder, zahlreicher Einzelspenderinnen und -spender und Fördererinnen und Förder durchführen. Es ist Grundlage unserer Arbeit, umfassend offen zu legen, wofür wir die uns anvertrauten Mittel verwenden.“
Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes
Entsprechend der unterzeichneten Selbstverpflichtungserklärung finden Sie im Folgenden grundlegende Punkte, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Strasse 116-118
10117 Berlin - Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg unter der Vereinsregisternummer 15507
- Gegründet 1972 in München
2. Satzung, Leitbild und Förderkriterien
- Lesen Sie hier die Satzung des Deutschen Kinderhilfswerkes.
- Hier finden Sie das Leitbild des Deutschen Kinderhilfswerkes.
- Hier erfahren Sie alle Förderkriterien des Deutschen Kinderhilfswerkes.
3. Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. ist durch den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/663/52924 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend mit gültigem Bescheid vom 07.06.2023 nach §§ 51 ff der Abgabenordnung, anerkannt.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger/innen
Oberste Entscheidungsträgerin im Deutschen Kinderhilfswerk ist die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand als Aufsichtsorgan und Entscheidungsträger wird von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre bestimmt. Er besteht aus
- Präsident Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung
- Vizepräsidentin Anne Lütkes, Rechtsanwältin, ehemalige Justizministerin Schleswig Holsteins und ehem. Regierungspräsidentin in Düsseldorf
- Vizepräsidentin Nathalie Schulze-Oben, Regierungsdirektorin Ministerium des Inneren Nordrhein-Westfalen
- Schatzmeister Haimo Liebich, Stadtrat in München
- Siegfried Barth, Beauftragter für Kultur- und Medienbildung der Stadt Sindelfingen
- Katja Dörner, MdB
- Harald Geywitz, Repräsentant Telefónica Deutschland und Mitglied der 12. Synode der EKD
- Katja Mast, MdB
- Norbert Müller, MdB
- Ottilie Klein, MdB
- Matthias Seestern-Pauly, MdB
- Birgit Schmitz, ehemalige Leiterin des Amtes für Kinderinteressen der Stadt Köln und freiberufliche Mediatorin
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes ist Holger Hofmann.
Der gemäß Satzung vorgesehene Kinder- und Jugendbeirat ist ein vom Vorstand berufener Beirat, der die Ziele des Vereins öffentlich vertritt, die Arbeit aktiv begleitet, darauf Einfluss nimmt und hierfür mit bestimmten Rechten ausgestattet ist.
5. Jahresbericht
Der jährlich vorgelegte Jahresbericht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist als Printausgabe über unseren Onlineshop erhältlich oder steht hier als PDF zum Download bereit.
6. Spendensiegel
Das Deutsche Kinderhilfswerk ist mit dem Spenden-Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) ausgezeichnet.
7. Mittelherkunft
Angaben über die Einnahmen des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen wir ausführlich in unserem aktuellen Jahresbericht dar.
8. Mittelverwendung
Angaben über die genaue Verwendung der Einnahmen können Sie unserem aktuellen Jahresbericht entnehmen.
9. Spenden, die an andere Organisationen weitergeleitet werden
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten Jahren durch seine Förderfonds 2.010 Projekte mit insgesamt rund 6.063.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.
10. Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer
Das Deutsche Kinderhilfswerk erstellt den Jahresabschluss gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Unabhängige Wirtschaftsprüfer bestätigen dem Deutschen Kinderhilfswerk die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
11. Personalstruktur
Der Vorstand des Deutschen Kinderhilfswerkes arbeitet ausschließlich ehrenamtlich und erhält für seine Tätigkeit keinerlei Bezüge. Es werden lediglich Aufwendungen, wie z.B. Reisekosten, erstattet.
Hier finden Sie eine Übersicht der durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen auf Vollzeitbasis:
Abteilungsleiter/innen: 49.020 Euro
Projektleiter/innen: 36.920 Euro
Mitarbeiter/innen: 32.890 Euro
Die Vergütung der Standortbetreuer/innen basiert auf einer monatlichen Grundvergütung und einer variablen Vergütung auf der Basis des monatlichen Sammelergebnisses.
Die Jahresvergütung des Bundesgeschäftsführers beträgt 61.500 Euro.
12. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat folgende Bündnisse initiiert:
- BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung
- Bündnis Recht auf Spiel
- Initiative "Kinderrechte ins Grundgesetz"
Das Deutsche Kinderhilfswerk ist außerdem Mitglied in folgenden Bündissen und Verbänden:
- Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz
- Beirat im Studiengang "Childhood Studies and Children´s Rights" der Freien Universität Berlin
- Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Deutscher Spendenrat
- Eurochild
- FORUM MENSCHENRECHTE
- Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur
- Initiative Transparente Zivilgesellschaft
- Kooperationsverbund "Gesundheitliche Chancengleichheit"
- Nationale Armutskonferenz
- National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
- Seitenstark-Verbund
13. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Es gibt keine Spenden oder Zahlungen, die mehr 10% des jährlichen Gesamtbudgets ausmachen.
14. Kinderschutzerklärung
Das Deutsche Kinderhilfswerk verpflichtet sich im Rahmen seiner Arbeit die Rechte von Kindern zu stärken und sie vor Misshandlung, Missbrauch, Ausbeutung und Vernachlässigung zu schützen. Mehr dazu können Sie in unserer Kinderschutzerklärung lesen.
15. Anti-Korruptionsrichtlinie
Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt Korruption und andere unlautere Geschäftspraktiken konsequent ab. Keine für den Verein tätige Person darf im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit Anreize, Vergünstigungen, Bevorzugungen oder sonstige Vorteile anbieten, versprechen, fordern oder annehmen, die darauf abzielen, faire, objektive und sachgerechte Entscheidungen zu beeinflussen oder nur den Anschein dessen erwecken. Um dies sicherzustellen, haben wir eine Anti-Korruptionsrichtlinie beschlossen.
Meldungen und Hinweise zum Thema Korruptionsvermeidung gehen an die aktuell für das Deutsche Kinderhilfswerk bestellten, unabhängigen Beauftragten für Kassenprüfung: Petra Schmidt und Paul Gruenzer (antikorruption@dkhw.de).
Wenn Sie noch mehr wissen möchten, finden Sie hier Antworten auf die meistgestellten Fragen. Selbstverständlich können Sie uns auch jederzeit gerne anrufen.