Nachhaltig wirken
Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. hat im Jahr 2015 aus dem Kapital eines Grundstücksverkaufs eine eigene Stiftung ins Leben gerufen.
Der Grund für die Errichtung der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk ist einfach: Wir können nachhaltiger arbeiten. Das bedeutet, dass das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte und Initiativen dauerhafter fördern und die kinderrechtliche Struktur in Deutschland – mit ihren vielen verschiedenen Bausteinen – langfristiger ausbauen kann. Denn das Geld, das in die Stiftung fließt, bleibt erhalten und kann über einen sozusagen unendlich langen Zeitraum wirken.
Übrigens: Die Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk ist eine anerkannte rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
So werden Sie zur Stifterin oder zum Stifter
In welcher Höhe Sie die Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk auch unterstützen möchten, eins bleibt immer gleich: Ihr Geld wird für Kinder eingesetzt. Effizient und nachhaltig. Als Stifterin oder Stifter unterstützen Sie Kinder und Jugendliche, sich zu selbstbestimmten Persönlichkeiten zu entwickeln. Sie helfen mit, dass wir Kindern und ihren Familien in Notsituationen substanzielle Hilfeleistungen bieten können. Sie fördern Bildung in ihren verschiedenen Facetten und bereichern damit Kinder um eins der höchsten Güter der Menschheit.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk unterstützen können:
- Allgemeine Zustiftung
Ab 10.000 Euro können Sie Zustifterin oder Zustifter des Deutschen Kinderhilfswerkes werden. Die Zustiftung fließt in den Stiftungsstock. Durch diese Erhöhung des Stiftungsvermögens können höhere Erträge ausgeschüttet werden, die für Kinder und die Umsetzung der Kinderrechte eingesetzt werden. Für die Stiftung ist es wichtig, genügend zweckungebundene Mittel zur Verfügung zu haben, um frei über ihren Einsatz entscheiden zu können – eben dort, wo es gerade am nötigsten ist. - Zweckgebundene Förderung
Ihnen liegt speziell eine Angelegenheit am Herzen? Mit unseren fünf Themenfonds – Kinderarmut, Beteiligung, Spiel und Bewegung, kulturelle Bildung und Medienkompetenz – können Sie Ihr Geld gezielt für ein Thema einsetzen. So können Sie sichergehen, dass Ihr Geld konkret für Ihren persönlichen Schwerpunkt zum Einsatz kommt. Diese Förderung wird dann unmittelbar in einem von Ihnen gewählten Zeitraum bis zu 5 Jahre an Kinder- und Jugendprojekte ausgeschüttet. - Weitergeben per Nachlass
Nachlässe zugunsten der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk – als allgemeine oder gezielte Zustiftung – bilden für uns eine wichtige Stütze. Viele Menschen bestimmen in ihrem Testament, dass ihr Vermögen – oder ein Teil davon – einer gemeinnützigen Einrichtung zugute kommen soll. Das Testament kann ein Abschiedsgeschenk sein, das die Welt ein Stück zum Guten verändert – und zugleich nachfolgende Generationen motiviert, ebenfalls Gutes zu tun. - Aktive Beteiligung an der Stiftungsarbeit
Mit einer Zustiftung oder einem Nachlass in der Höhe ab 100.000 Euro haben Sie die Möglichkeit, einen eigenen nachhaltigen Förderzweck zu bestimmen, beispielsweise das jährliche Preisgeld für unseren Kinder- und Jugendbeteiligungspreis, die „Goldene Göre“. Mit dieser Unterstützung können Sie sich einen Sitz in unserem Kuratorium und Ihre unmittelbare Mitbestimmung sichern.
„Danke, Anna!“ Mit einem Testament ist es Anna möglich, sich für die Menschen, Tiere oder Themen stark zu machen, die ihr am Herzen liegen, auch über ihr eigenes Leben hinaus. Ein sehr berührender Kurzfilm über die Möglichkeit, der Nachwelt etwas Wertvolles zu hinterlassen.
Kontaktieren Sie uns!
Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich Ihre Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder oder senden Ihnen nähere Informationen zur Nachlassspende zu. Melden Sie sich einfach bei uns:
Milena Feingold | Tel.: 030 - 30 86 93-12 | Mail: feingold@dkhw.de
Ihre Steuervorteile bei Zustiftungen
Nicht nur die Tatsache, über einen sehr langen Zeitraum helfen zu können, ist ein schöner Aspekt der Zustiftung. Es erwarten Sie auch ganz praktische steuerliche Vorteile:
- Ihre Zustiftung können Sie in dem Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuerlich absetzen. Bei Ehepartnern, die ihr Vermögen gemeinsam veranlagen, verdoppelt sich der Betrag sogar auf zwei Millionen Euro.
- Vermachen Sie einen Teil aus einer Erbschaft der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk innerhalb von zwei Jahren, entfällt die Erbschaftssteuer rückwirkend. Denn als gemeinnütziges Organ ist die Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk von der Erbschaftssteuer befreit – genau so wie von der Schenkungs-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. So kann Ihre Zustiftung uneingeschränkt für Kinder und die Kinderrechte eingesetzt werden.
Wir möchten uns Ihnen vorstellen
Schön, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben! Möchten Sie mehr erfahren? Lernen Sie den Vorstand der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk sowie Ihre Ansprechpartnerin für Fragen und Beratung kennen oder informieren Sie sich über den Stiftungszweck!
Hier lernen Sie den Vorstand, Ihre Ansprechpartnerin und die Satzung kennen.