Sophie Pohle

Koordinierungsstelle Kinderrechte, Referentin Medienbildung

030 - 30 86 93-67
General COmment des UN-Ausschusses

Kinderrechte in der digitalen Welt

Junge Menschen kommen sehr früh mit Medien in Kontakt. Fast jedes Kind hat mittlerweile Zugang zum Internet und nutzt diesen täglich. Oft stehen auch mehrere Endgeräte in den Familienhaushalten zur Verfügung.

Für uns ist klar, dass Kinderrechte auch im digitalen Raum gelten. Dennoch stellen sich viele Fragen zur Umsetzung der Rechte des Kindes im Internet. Um die Rechte des Kindes für den digitalen Raum auszulegen, hat der UN-Kinderrechtsausschuss am 24. März 2021 eine neue Allgemeine Bemerkung (General Comment) veröffentlicht.

Zuvor gab es die Möglichkeit, den Entwurf dieser Allgemeinen Bemerkung zu diskutieren und Hinweise dazu an den UN-Kinderrechtsausschuss geben zu können. Dafür hat die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerks im Frühjahr 2020 relevante Organisationen, Einrichtungen und Institutionen zur Gründung eines Expert*innenkreises für Kinderrechte in der digitalen Welt eingeladen. Dieser besteht aus interdisziplinären Akteur*innen der Bereiche Forschung, Medienpädagogik, politische Bildung, Kinder- und Jugendmedienschutz, Informatik und Design, Kinder- und Jugend(schutz)verbänden, weiteren gemeinnützige Organisationen und Interessenvertretungen, den Freien Selbstkontrollen sowie dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Gemeinsam hat der Expert*innenkreis im Jahr 2020 eine Stellungnahme zu dem Entwurf der Allgemeinen Bemerkung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zu den Kinderrechten in der digitalen Welt verfasst. Insgesamt erreichten den UN-Ausschuss rund 140 Stellungnahmen von Staaten und Organisationen rund um die ganze Welt, die dieser zur Kenntnis nahm und seine Schlussfolgerungen daraus zog. Am 4. Februar 2021 nahm der UN-Kinderrechtsausschuss die 25. Allgemeine Bemerkung zu den Rechten des Kindes im digitalen Raum an, am 24. März 2021 wurde das Dokument durch die Vereinten Nationen veröffentlicht.

Mit Veröffentlichung der Allgemeinen Bemerkung durch den UN-Ausschuss wollen sich die Expert*innen für Kinderrechte in der digitalen Welt gemeinsam dafür einsetzen, diese bekannt zu machen und mit dafür wirken, dass die Pflichten im Bereich der Kinderrechte Berücksichtigung finden und bei Gesetzesänderungen mit nachvollzogen werden.

Mitwirken, Mitbestimmen und Selbstbestimmen:
Qualitätskriterien für Beteiligung im Jugendmedienschutz

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche mitentscheiden können, wenn digitale Medien reguliert und gestaltet werden. Um nachhaltige Beteiligungsvorhaben im Jugendmedienschutz zu fördern, haben wir deswegen in einer Pilotrecherche Qualitätskriterien vorgeschlagen. Im Interview in unserem Online-Dossier erfahren Sie, warum es eine Diskussion von Qualitätskriterien braucht, auf welcher Grundlage sie geführt werden kann und wo Beteiligung im Kontext Jugendmedienschutz bereits umgesetzt wird.

Flyer erklärt neue Regeln für den Schutz von Kindern

Im Zuge der Erarbeitung der Allgemeinen Bemerkung 25 wurde auch das Jugendschutzgesetz in Deutschland überarbeitet. Mit dessen Inkrafttreten zum 1. Mai 2021 sind in diesem Gesetz nun auch Regulierungen zum Schutz von Kindern in der digitalen Welt vorgesehen. Unser Flyer informiert Kinder kurz und verständlich über die neuen Regeln und ihre Rechte.

Podcast „Kinderrechte & ihre Umsetzung in der digitalen Welt“

Über die Bedeutung der Allgemeinen Bemerkung 25 (General Comment No. 25) tauschen sich Üwen Ergün und Anna-Lena Nickel vom KinderRechteForum gemeinsam mit Torsten Krause von der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes im Podcast „Kinderrechte & ihre Umsetzung in der digitalen Welt“ vom 15. April 2021 aus.