Werte und Vorstellungen weitergeben

Mit einem Testament Gutes hinterlassen

„Danke, Anna!“ Mit einem Testament ist es Anna möglich, sich für die Menschen, Tiere oder Themen stark zu machen, die ihr am Herzen liegen, auch über ihr eigenes Leben hinaus. Ein berührender Filmclip der Initiative "Mein Erbe tut Gutes" über die Möglichkeit, der Nachwelt Wertvolles zu hinterlassen.

Nach dem Tod anderen Menschen Gutes tun - dieser Gedanke kann sehr tröstend wirken. Immer mehr Menschen bedenken in ihrem Testament, neben ihren Liebsten,  gemeinnützige Organisationen, damit ihre Werte auch über ihr Leben hinaus weitergegeben werden.

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk kann im Testament bedacht werden. Als gemeinnützige Organisation ist das Deutsche Kinderhilfswerk von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass jede Zuwendung dem Deutschen Kinderhilfswerk und seiner Arbeit für Kinder in Deutschland zugute kommt.


 

Wir tragen das Erbschaftssiegel.
Damit verpflichten wir uns zu ethischen Richtlinien für das gemeinnützige Erbe. Mehr dazu unter: www.erbschaftssiegel.de

Wie schreibe ich ein Testament?

Was passiert mit meiner Wohnung, wenn ich nicht mehr bin? Mit meiner Katze, meiner Armbanduhr und meinem Geld? Ob Sie ein Testament machen, in dem das alles geregelt ist, liegt ganz bei Ihnen. Jedoch: Ausschließlich mit einem Testament haben Sie in der Hand, wer was bekommt. Und Sie können der Nachwelt etwas Gutes hinterlassen, indem Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament aufnehmen.

Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer etwas von Ihrem Hab und Gut bekommen soll. Es ist nicht schwer, eins zu schreiben, doch ein paar Punkte müssen beachtet werden. Wir helfen Ihnen mit unserer Ratgeber-Broschüre sowie online-Tipps dabei.

Für einen schnellen Überblick: Erben-Rechner

Hier finden Sie eine erste Hilfestellung, Ihre persönliche Erb-Situation zu errechnen. Zum Beispiel, welchen Erbanteil die Kinder erhalten oder über welchen Teil des Nachlasses Sie frei verfügen können, wenn Sie ein Testament erstellen. Keine Sorge: Die Nutzung ist absolut anonym, Sie geben keine persönlichen Daten ein, sondern brauchen nur grundlegende Informationen über die Vermögenswerte und die Erben.

Hier geht es zum Erben-Rechner

Kostenlose Ratgeber-Broschüre "Gutes hinterlassen"

Kostenlos und leicht verständlich: alles Wichtige zu Testament, Erbschaft und Vermächtnis und wie gemeinnützige Organisationen per Testament unterstützt werden können.

Warum bedenken Menschen das Deutsche Kinderhilfswerk in ihrem Testament?

  1. Kindern in Deutschland etwas Gutes tun
  2. Sie teilen Grundsätze, Ziele und Visionen des Deutschen Kinderhilfswerkes und wollen ihre eigenen Werte weitergeben
  3. Das Wissen um den sorgfältigen Umgang mit Spenden und Nachlässen
  4. Die Erbschaftssteuer entfällt

Für Ihre ersten Überlegungen:

  • Ist ein Testament für mich sinnvoll?

Ohne Testament und ohne Verwandte erbt der Staat. Gibt es Verwandte, aber kein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese kann jedoch Ihren persönlichen Wünschen, wer was erben soll, entgegenstehen. Auch werden Freunde oder Nachbarn mit der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt. Kurz gesagt: Nur mit einem Testament können Sie frei entscheiden, wer was nach Ihrem Tod bekommen soll. 

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  • Gemeinschaftliches Testament oder ein eigenes?

Ein gemeinschaftliches Testament (das sogenannte Berliner Testament) können ausschließlich verheiratete Paare oder Paare in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft machen. Dieses muss von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Das Berliner Testament birgt Vorteile wie auch Nachteile. Positiv ist, dass Partner sich gegenseitig finanziell absichern und auch Stiefkinder berücksichtigt werden können. Ein Nachteil ist, dass die hinterbliebene Person nach dem Ableben ihres Partners das Testament nicht mehr ändern kann.

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  • Wer soll etwas aus meinem Nachlass bekommen?

Es kann sehr gut sein, dass das, was sich der Gesetzgeber zum Erben und Vererben überlegt hat, nicht zu Ihren Wünschen passt. Die Nachbarin soll Ihre Katze und das nicht-verwandte Patenkind ein wenig Bargeld bekommen? Dann passt die gesetzliche Erbfolge nicht. Überlegen Sie, wer was bekommen soll und schreiben Sie diese Vorstellungen in ein Testament. Nur so können Ihre individuellen Wünsche nach Ihrem Ableben umgesetzt werden.

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  • Kann ich Verwandte enterben?

Nicht komplett. Mit einem Testament können Verwandte enterbt werden - sind sie jedoch aufgrund der gesetzlichen Erbfolge pflichtteilberechtigt, bleibt ihnen das Anrecht auf ihren Pflichtteil.

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Weitere wichtige Informationen:

  • Was passiert, wenn ich kein Testament gemacht habe?

Haben Sie Verwandte, erben diese in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge, die sogenannte Erbfolge. Haben Sie keine Verwandten, erbt der Staat. Dieser ist verpflichtet, das Erbe anzunehmen.

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  • Wie starte ich unkompliziert das Verfassen eines Testaments?

Machen Sie eine erste Bestandsliste Ihres Vermögens (Geld, Haus, Auto, Möbel, Hund…). Schreiben Sie nun die Personen auf, die Sie bedenken möchten und was Sie ihnen hinterlassen möchten. Liegt Ihnen ein Thema besonders am Herzen, zum Beispiel Kinder? Wenn Sie einer gemeinnützigen Organisation, wie dem Deutschen Kinderhilfswerk, etwas hinterlassen möchten, schreiben Sie es dazu. Kosten entstehen Ihnen bei einem eigenhändig geschriebenen Testament nicht. Jedoch gibt es einige Vorgaben zu beachten (mehr dazu im nächsten Punkt).

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  • Was muss unbedingt in einem Testament stehen, damit es gültig ist?

Grundsätzlich: Ein Testament ohne Notar muss vollständig handschriftlich verfasst sein. Nur Sie dürfen Ihr eigenes Testament schreiben, keine andere Person. Auch das Führen der Hand ist nicht erlaubt. Die Sprache können Sie frei wählen, wichtig ist nur, dass sie jemand verstehen und übersetzen könnte.
Überschrift: Ein Testament sollte mit „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ betitelt sein. So kann es nicht mit einem Entwurf verwechselt werden.
Unterschrift: Ein Testament muss am Ende mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Umfasst ihr Testament mehrere Blätter, sollte jedes Blatt einzeln mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.

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  • Muss ich für die Testamentserstellung zum Notar?

Nein. Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihr Testament selbst schreiben oder zu einem Notar gehen.

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  • Sollte ich mein Testament notariell beurkundeten lassen?

Eine Notarin oder ein Notar ist verpflichtet, Sie zu beraten, was insbesondere bei komplizierten Familienverhältnissen viel Ärger ersparen kann. Zudem kann sie oder er mit Ihnen gemeinsam das Testament aufsetzen. Die Gebühren dafür richten sich nach Höhe des zu vererbenden Vermögenswertes. Der Vorteil eines notariell beurkundeten Testaments ist, dass Sie vor Formfehlern sicher sind und durch die Hinterlegung beim Notar das Testament nicht abhanden kommen (und trotzdem jederzeit geändert werden) kann.

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Wirken für sehr lange: Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk

Übrigens: Im Jahr 2015 haben wir die Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk gegründet. Das bedeutet, dass Nachlässe an die Stiftung gemäß des „Ewigkeitsgedanken“ von Stiftungen zeitlich unbefristetfür Kinder eingesetzt werden. Mehr Informationen zur Stiftung finden Sie unter: www.dkhw.de/stiftung

Das Deutsche Kinderhilfswerk ist Mitglied der Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum", ein Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen in Deutschland. Gemeinsames Ziel ist es, eine breite Aufmerksamkeit für die Möglichkeit zu schaffen, mit einem Testament Gutes zu tun. Die Initiative bietet hierzu Informationen und Orientierung.

Wir sind für Sie da

Ein Testament zu verfassen will gut überlegt sein und ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Nehmen Sie sich Zeit dafür. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns. Verlassen Sie sich darauf, dass wir Ihr Anliegen absolut vertraulich behandeln.

Milena Feingold | Tel.: 030-30 86 93-12 | E-Mail: feingold@dkhw.de

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