kINDER STÄRKEN – STRAFGELDER sinnvoll ZUWEISEN
Geldauflagen und Bußgeld nachhaltig einsetzen

Bußgelder und Geldauflagen von Strafgerichten leisten eine wichtige finanzielle Unterstützung für das Deutsche Kinderhilfswerk. Durch diese Zuwendungen ist es uns möglich, Kinderrechte in Gesellschaft und Politik zu stärken, Perspektiven für benachteiligte Kinder zu eröffnen oder in akuten Notfällen unbürokratisch und schnell Hilfe zu leisten.
Sie als Richterin oder Richter, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben die Möglichkeit, uns dabei mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen. So können Sie beispielsweise mit einer Geldauflage helfen:
- Für 3.000 Euro können wir 20 Kinder mit je einem Schulranzen mit Stiften, Blöcken, Sportbeutel und weiteren Lernmaterialien für die Einschulung versorgen.
- Für 1.800 Euro ist es möglich, eine Motorik fördernde Bewegungsbaustelle in einer Grundschule zu finanzieren und das Personal dahingehend zu schulen.
- Für 1.000 Euro können wir 20 Kindern die Teilnahme an einem Kochkurs mit professioneller Anleitung ermöglichen und ihnen so Grundlagen einer gesunden Ernährung vermitteln.
- Für 500 Euro können wir 10 Kindern einen Monat lang Nachhilfeunterricht in einem Schülernachhilfeverein ermöglichen
Wir arbeiten dafür, dass alle Kinder in Deutschland die gleichen Chancen erhalten – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Seien Sie dabei bitte auf unserer Seite. Jede Geldauflage hilft uns.
Für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Wir haben spezielles Material für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können:
Download der Überweisungsträger
Download der Aufkleber
Gerne können Sie die Überweisungsträger und Aufkleber auch bei Nicole Stein per Mail oder telefonisch unter (030) 30 86 93-31 mit Angabe der gewünschten Mengenangabe bestellen.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!


Helfen Sie Kindern mit der Zuweisung von Geldauflagen!
Wir klären Kinder und Jugendliche über die Kinderrechte auf, unterstützen bildungspolitische Projekte sowie ein erstes Kennenlernen demokratischer Prozesse. Bitte helfen Sie uns dabei!
Das Geldauflagenkonto des Deutschen Kinderhilfswerkes lautet:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE11 1002 0500 0003 3311 33
BIC: BFSWDE33BER
Wir sichern eine transparente Verwaltung der Geldauflagen zu
- Seit 1994 ist das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit bei allen Oberlandesgerichten im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen verzeichnet und erhält regelmäßig Zuweisungen.
- Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftssteuerbescheid für das Jahr 2016 Finanzamt für Körperschaften I Berlin vom 12.02.2018
- Wir verpflichten uns, die zuständige Behörde über den Eingang oder Nichteingang zugewiesener Geldauflage zeitnah zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
- Wir führen ein spezielles Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Abwicklung von Geldauflagen und Bußgeldern genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“. Diese stehen oben auf dieser Seite zum Download bereit oder können bei uns bestellt werden.
Informationen für Zahlungspflichtige
Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld ausschließlich auf unser oben genanntes Geldauflagenkonto. Nur so können wir es richtig einordnen und dem Gericht fristgerecht bestätigen.