Kinderrechtsbasierte Kriterien für Strafverfahren 

Kinder als Opferzeuginnen und -zeugen 

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte überprüfen in einem Pilotprojekt, ob kinderrechtsbasierte Kriterien bei der Beteiligung von Kindern als Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren eingehalten werden. 

Projektstatus 

Das Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien für Strafverfahren – Kinder als Opferzeugen und Opferzeuginnen" läuft bereits. Die konstituierende Beiratssitzung hat am 31. Mai 2023 stattgefunden. Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster führt die qualitative Begleitforschung durch. Wir freuen uns, dass inzwischen alle 16 Landesjustizministerien unsere Online-Abfragen zur Umsetzung kindgerechter Kriterien in den jeweiligen Bundesländern beantwortet haben. Die Rückmeldungen der Bundesländer werden zurzeit ausgewertet.

Projektvorhaben 

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte setzen sich seit vielen Jahren für die Verwirklichung einer kindgerechten Justiz in Deutschland ein. Das gemeinsame Pilotprojekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren – Kinder als Opferzeugen und Opferzeuginnen“ hat das Ziel, die Umsetzung einheitlicher, auf internationalen Vorgaben beruhender, kinderrechtsbasierter Kriterien in der strafrechtlichen Praxis mit Blick auf minderjährige Opferzeugen und Opferzeuginnen zu überprüfen.  

Dieses Projekt folgt nach einer erfolgreichen Durchführung des Pilotprojekts „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“. 

Den Projekt-Steckbrief mit allen wichtigen Informationen können Sie hier herunterladen: Projekt-Steckbrief (PDF)

Aufbau des Projekts 

Gesamt-Zeitraum des Projektvorhabens: 01/2023 – 12/2024 

1. Vorbereitungs- und Erhebungsphase 2023 

Unter Beteiligung eines Projektbeirates wird ein kinderrechtliches Erhebungsinstrument für ein kindgerechtes strafrechtliches Verfahren herausgearbeitet. Mittels einer quantitativen Forschung durch Online-Abfragen bei allen Landesministerien für Justiz werden bundesweit entsprechende Daten erhoben.

Zusätzlich wird eine qualitative Begleitforschung durch die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (Abteilung Münster) durchgeführt. Dabei werden an Strafverfahren beteiligte Fachkräfte aus der Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Polizei, Strafverteidigung, Nebenklagevertretung und psychosozialen Prozessbegleitung in fünf verschiedenen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Bayern, Niedersachsen, Berlin) zu Hindernissen und guter Praxis bei der Umsetzung eines kindgerechten Strafverfahrens befragt.

Die Ergebnisse der quantitativen bundesweiten Erhebung und der qualitativen Begleitforschung werden nach der Erhebung ausgewertet. 

2. Verbreitungsphase 2024 

Im ersten Halbjahr 2024 wird ein Abschlussbericht zur quantitativen Erhebung in allen Bundesländern und der qualitativen Begleitforschung aus den fünf Bundesländern veröffentlicht und verbreitet. Die Ergebnisse werden im Laufe des Jahres bei einer bundesweiten Veranstaltung vorgestellt.  

Übersicht der Projektphasen 2023-2024:  

Grundlage des Projekts 

Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz  

Grundlage der bereits 2019 erarbeiteten Vorgaben für ein kindgerechtes Justizverfahren sind die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz sowie die entsprechenden Ausarbeitungen der Europäischen Grundrechteagentur (Checkliste für Fachkräfte und Sichtweisen und Perspektiven von Kindern und Fachkräften). Kindgerechte Justiz meint demnach ein Justizsystem, das die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention auf dem höchstmöglichen Niveau garantiert und dabei die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention beachtet: Beteiligung, Kindeswohl, Würde, Schutz vor Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit. 

Die Leitlinien des Europarates sowie die Checkliste der EU-Grundrechteagentur enthalten zahlreiche Empfehlungen für die Umsetzung einer kindgerechten Justiz vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Sie wurden von den Kooperationspartnerinnen als Grundlage gewählt, da sie die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention konkretisieren. Diese Vorgaben wurden in Form von Kriterien zunächst an das deutsche familiengerichtliche Verfahren angepasst und werden nun mit Blick auf das strafrechtliche Verfahren überprüft. 

Das Pilotprojekt versteht sich damit als ein Baustein im Zuge der Entwicklung und Überprüfung von Standards einer kindgerechten Justiz, an denen auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit seiner Arbeitsgruppe Kindgerechte Justiz arbeitet. Die Arbeitsgruppe hat das Ziel, die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte im justiziellen Verfahren zu erreichen. 

Begleitung durch einen Projektbeirat 

Das Vorhaben wird über den gesamten Zeitraum durch einen Projektbeirat als interdisziplinäres Beratungsgremium begleitet. Seine Aufgabe ist die inhaltliche Begleitung der quantitativen und qualitativen Forschung und die Verbreitung der Ergebnisse an weitere Expertinnen und Experten sowie Justizverwaltungen.  

Das Pilot-Projekt wird von folgenden Personen im Beirat unterstützt:  

  • Stephanie Antor, Richterin am Oberlandesgericht München 
  • Dr. Monika Aymans, Diplom-Psychologin, Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) 
  • Andrea Behrmann, Sozialwissenschaftlerin, Diplom Sozialpädagogin, Psychotherapeutin (HPG), zertifizierte psychosoziale Prozessbegleiterin (RWH), Mitarbeiterin bei Violetta e.V. 
  • Dr. Daniel Eckstein, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Mitglied des Bundesvorstands Neue Richtervereinigung 
  • Burkhard Gerling, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger, Kanzleisitz in Flensburg 
  • Dr. Astrid Helling-Bakki, Geschäftsführerin der World Childhood Foundation Deutschland, Kinderärztin im Bereich Kinderschutzmedizin 
  • Dr. Emanuel John, Dozent für Ethik und Interkulturelle Kompetenz an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen 
  • Doris Lescher, Kinderschutzkoordinatorin im Fachamt Jugend- und Familienhilfe Hamburg-Wandsbek
  • Barbara Petersen, Fachanwältin für Strafrecht, Mitglied im Nebenklage e.V. - Vereinigung von Rechtsanwält*innen zur Wahrung von Opferinteressen im Strafverfahren 
  • Dr. Oliver Piechaczek, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbunds, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Hanau 
  • Dr. Damla Schenke, Richterin am Amtsgericht Flensburg 
  • PD Dr. Iris Stahlke, Diplom-Psychologin und Privatdozentin im Studiengang Psychologie an der Universität Bremen, Mitglied der Arbeitsgruppe "Handlungsempfehlungen für die Begleitung in zivil- und familienrechtlichen Verfahren" des Ministeriums der Justiz Niedersachsen
  • Ulrike Stahlmann-Liebelt, Opferschutzbeauftragte Schleswig-Holstein, Ltd. OStA´in i.R.  
  • Wolfgang Stein, Psychologe und Pädagoge (M.A.), ehemals Leiter eines Jugendamtes, Ministerialbeamter in Ruhe, Verfahrensbeistand, Mitglied des Betroffenenrats bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 
  • Mari Weiß, Richterin am Amtsgericht, Sprecherin des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung 
  • Gaststatus auf Grund der Durchführung der qualitativen Begleitforschung:  Prof. Dr. Anja Kannegießer, Hochschulprofessorin an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Lehrgebiet Rechtswissenschaft, Freiberufliche forensisch psychologische Gutachterin für Gerichte und Staatsanwaltschaften im Bereich aussage- und familienpsychologischer Fragestellungen, Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs 
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Die Kooperationspartner 

Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte beobachtet und bewertet kritisch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Bund, Länder und Gemeinden. Dazu prüft sie Gesetze, initiiert eigene Forschungsvorhaben und erläutert die Vorgaben der Konvention an unterschiedliche Verantwortungsträger/innen in Politik und Zivilgesellschaft und natürlich auch an Kinder- und Jugendliche selbst.

Mehr Informationen unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und der EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Koordinierungsstelle identifiziert Handlungsfelder und entwickelt und implementiert Projektmaßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Zudem erarbeitet sie politische Handlungsimpulse und vernetzt relevante Akteure. Die Arbeitsschwerpunkte reichen von Kinderrechten im kommunalen Verwaltungshandeln sowie Kinder- und Jugendbeteiligung über Kindgerechte Justiz bis zu Kinderrechten in der digitalen Welt.

Mehr Informationen unter www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/koordinierungsstelle-kinderrechte

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