Förderfonds

Finanzielle Unterstützung durch
das Deutsche Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. 

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten:

  1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere angebotenen Fördermöglichkeiten. Machen Sie sich mit den jeweiligen Förderrichtlinien vertraut.
  2. Sie können uns außerdem für Fragen per Email oder telefonisch erreichen.
  3. Ihren Antrag stellen Sie bitte direkt in unserer Förderdatenbank.

Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds

Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.

Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.

Themenfonds

Hier finden Sie die Förderrichtlinien für Projekte in den Bereichen Kinderpolitik, Kinderkultur, Medienkompetenz und Spielraum. Anträge können direkt über unsere Förderdatenbank gestellt werden.

Kinderpolitik

Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.

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Kinderkultur

Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.

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Medienkompetenz

Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen,  zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.

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Spielraum

Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.

 

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Länderfonds

Aktuell legen wir in Kooperation mit den verschiedenen Bundesländern folgende Länderfonds auf zur Förderung von Kinder- und Jugendprojekten:

  • "Kinder und Kultur Baden-Württemberg"
  • Brandenburg: "Demokratie und Wahlen"
  • Bremen: "Spielräume schaffen"
  • Hamburg: "Kinderrechte und Beteiligung"
  • Niedersachsen: "Kinder stärken"
  • Saarland: "Beteiligung"
  • Schleswig-Holstein: "Gemeinschaftsaktion Stärkung Rechte und Beteiligung“
  • Thüringen: "Kinderrechte"

Bitte machen Sie sich vor Antragstellung mit den jeweiligen Förderrichtlinien vertraut. Anschließend können Sie für die meisten Länderfonds einen Antrag über unsere Förderdatenbank stellen.

Abweichend hierzu stellen Sie bitte einen Antrag auf Förderung für Projekte des Länderfonds

  • "Kinder und Kultur Baden-Württemberg" hier
  • und Bremen: "Spielräume schaffen" hier

Sonderfonds

Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für einen begrenzten Zeitraum.

Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"

Wir unterstützen gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen. Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.

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Sonderfonds "Gesunde Ernährung"

Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.

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Sonderfonds "Ferien"

Mit unserem Sonderfonds "Ferien" unterstützen wir Erholungsfahrten für Kinder aus finanziell und sozial benachteiligten Familien. Gefördert werden Fahrten ins Ferienlager für Kinder, die dringend Erholung von ihrer häuslichen Situation brauchen.

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Sonderfonds "24-Stunden-Lauf"

Beim 24h-Lauf laufen, walken, gehen oder fahren die Teams in Rollstühlen 24 Stunden lang in einer frei einteilbaren Staffel. Die Veranstaltung verbindet Sport, Spaß und soziales Engagement und trägt das Thema Kinderrechte in die Öffentlichkeit.

Eine Antragstellung ist ausschließlich zwischen dem 01.03.2024 und dem 31.05.2024 möglich.

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Aktuell nicht aktiv 

Sonderfonds "Fluthilfe für Kinder"

Mit dem Sonderfonds unterstützen wir gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen mit bis zu 25.000 Euro, um Spielflächen und Freizeitangebote vor Ort wieder aufzubauen, die durch die Flutkatastrophe zerstört wurden. Zum Beispiel für den Wiederaufbau des Spielplatzes in einer Kita-Außenfläche, Renovierung von Aufenthaltsräumen eines Jugendhilfezentrums oder die Wiederherstellung von Sportplätzen und Spielgeräten.

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Spielplatz-Initiative 

Mit der Spielplatz-Initiative fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neuzugestalten. Hierzu zählen die Außenanlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Grundbedingung ist, dass der Spielraum für alle Kinder und Jugendlichen öffentlich und frei zugänglich ist.

Über einen Onlineantrag können Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen (zusammen mit erwachsenen Unterstützenden) oder Vereine sowie privat engagierte Einzelpersonen, aber auch Kommunen/ kommunale Träger sowie private Unternehmen Förderungen von bis zu 10.000 Euro für die Sanierung oder den Neubau eines Spielraumes beantragen. Eine Chance auf eine Förderung haben Projekte, deren inhaltlicher und finanzieller Bedarf deutlich wird.

Aktuell sind keine Bewerbungen für die Spielplatz-Initiative möglich. 

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Sonderfonds "Zukunft mitgemacht" – Schulhackathon 

Bei einem Schulhackathon kommt die Schulgemeinschaft zusammen, um gemeinsam an ihren Ideen für die Zukunft ihrer Schule zu arbeiten. 

Hier finden Sie unsere Förderrichtlinien

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Sonderfonds "Zukunft mitgemacht" – Maker Spaces 

Das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble fördern unter dem Dach der Initiative „Zukunft mitgemacht“ deutschlandweit in Schulen die Einrichtung von offenen Lernräumen, die dem projektorientierten, experimentellen und kreativen Arbeiten dienen – sogenannte Maker Spaces. Unterstützt werden die Schulen bei der Projektrealisierung von der Initiative #wirfürschule
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsphase für die Aktion Maker Spaces abgeschlossen ist.  

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Sonderfonds "Ankommen im Sport" 

Mit dem Sonderfonds „Ankommen im Sport“ unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit der Deutschen Sportjugend Projekte, die geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft ermöglichen. Sollte es den Kindern an geeigneter Ausstattung (Trainingsanzug, Sportschuhe u.ä.) fehlen, können hierfür ebenfalls Mittel beantragt werden. 

Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen. 

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Der Kindernothilfefonds

Immer mehr Familien in Deutschland geraten ohne eigenes Verschulden in ausweglose finanzielle Situationen. Der Kindernothilfefonds kann schnell und unbürokratisch bei individuellen Notlagen helfen, wenn staatliche Stellen zu lange brauchen.

Sie möchten Kinder unterstützen und dies noch in diesem Jahr steuerlich geltend machen?

In diesem Fall können Sie Ihre Spende bis 30.12. per Kreditkarte oder PayPal tätigen oder direkt an uns überweisen. (Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten Ihrer Bank.)

Lastschriftzusagen können wir aus betrieblichen Gründen erst Anfang 2023 wieder bearbeiten.

Wir danken für Ihr Verständnis – und vor allem für Ihre Unterstützung!

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