Mit dem Länderfonds „Gemeinschaftsaktion Stärkung Rechte und Beteiligung“ fördern das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein Projekte, die zur Verbreitung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention beitragen. Jetzt einen Antrag stellen!
Der Förderfonds "Gemeinschaftsaktion Stärkung Rechte und Beteiligung“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereiten. Außerdem unterstützt der Fonds Projekte, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rand stehen.
Wichtig ist, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.
Bewerben können sich insbesondere Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Kinder- und Jugendverbände sowie Kommunen. Selbst nicht rechtsfähig organisierte Jugendinitiativen und Jugendgruppen können eine Förderung über eine Kooperation mit freien oder öffentlichen Trägern erhalten.
Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, deren Teilnehmer*innen in Schleswig-Holstein wohnen und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde.
Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 5.000 Euro als Förderung beantragen. In begründeten Einzelfällen sind bis zu 10.000 Euro möglich.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, es gibt keine Bewerbungsfrist. Bei mehrjährigen Projekten muss für jedes Haushaltsjahr erneut ein Antrag gestellt werden.
Tipp: Öffnen Sie die Förderkriterien in einem zweiten Fenster, um sie während der Antragstellung zur Hand zu haben.
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Für alle, die Kindern und Jugendlichen die Erfolge von Beteiligungsformaten und die Wirksamkeit ihrer Einflussmöglichkeiten vermitteln wollen, haben das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein noch ein zweites spannendes Angebot: den Mikrofonds!
Hierbei können Kinder und Jugendliche mit Unterstützung eines antragstellenden Trägers selbst über die Vergabe von Fördermitteln entscheiden. Die Antragstellung erfolgt über den Länderfonds Schleswig-Holstein.
Alle Informationen dazu finden Sie in den Förderkriterien .
Um ein Projekt abzurechnen, benötigen Sie einen Verwendungsnachweis. Dieser besteht in der Regel aus einem inhaltlichen Sachbericht, einem rechnerischen Verwendungsnachweis, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis auf Förderung), Belegkopien und Fotos.
Wir stellen zu nutzende Vorlagen und Hinweise im Downloadbereich bereit.
Sprechzeiten: Mo: 8-11 Uhr, Mi: 12-15 Uhr, Fr: 9-12 Uhr