Schnelle Hilfe für Kinder und Familien

Immer mehr Familien in Deutschland geraten ohne eigenes Verschulden in ausweglose finanzielle Situationen. Mit dem Kindernothilfefonds helfen wir schnell und unbürokratisch bei individuellen Notlagen. 

Schnelle Hilfe für
Kinder und Familien

Immer mehr Familien in Deutschland geraten ohne eigenes Verschulden in ausweglose finanzielle Situationen. Mit dem Kindernothilfefonds helfen wir schnell und unbürokratisch bei individuellen Notlagen. 

Leon* ist 9 Jahre alt und macht gern Breakdance. Im Sommer will seine Gruppe in ein Trainingslager fahren. Die Teilnahmegebühr kostet rund 300 Euro. Leons Mutter ist alleinerziehend und kann das Geld nicht aufbringen. Gleichzeitig möchte sie nicht, dass ihr Sohn eine prägende Erfahrung und die schöne Zeit mit seinen Freunden verpasst. Deshalb hat sie das Deutsche Kinderhilfswerk um Hilfe gebeten. 

Unser Kindernothilfefonds hilft in genau solchen Fällen: Wenn Kinder aufgrund der finanziellen Not ihrer Eltern weniger Möglichkeiten haben als andere Kinder. Wenn sie ausgeschlossen werden bei Freizeitaktivitäten oder Ferienfahrten. Aber auch, wenn Eltern das Geld für notwendige Dinge im Alltag nicht aufbringen können: Kinderklamotten, gesunde Lebensmittel, Schulsachen für die Kinder. 

Seit 1993 haben wir in Not geratenen Familien auf diesem Weg bereits mit mehr als vier Millionen Euro geholfen. 

Warum gibt es den Kindernothilfefonds?

Jedes 5. Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. Das sind nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes 2,8 Millionen Kinder unter 18 Jahren. Staatliche Stellen sind oft zu einer schnellen, unbürokratischen Linderung der schlimmsten Folgen nicht in der Lage. Aus diesem Grund hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kindernothilfefonds ins Leben gerufen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge an die Einzelfallhilfe des Deutschen Kinderhilfswerkes können grundsätzlich alle Familien in Notsituationen stellen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Besonders förderungswürdig sind dabei Familien mit zwei und mehr Kindern sowie Alleinerziehende mit einem und mehr Kindern. Das Alter der Kinder sollte nicht über 18 Jahren liegen. Nur in Ausnahmefällen können auch ältere Kinder Hilfe erhalten, wenn sie sich in einer beruflichen Ausbildung ohne Einkommen befinden und einen eigenen Haushalt haben.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Hilfe erhalten Kinder, deren Familien sich in einer unverschuldeten, nahezu ausweglosen Notsituation befinden. Zum Beispiel durch Todesfälle innerhalb der Familie, andauernde Arbeitslosigkeit der Eltern, drohende Obdachlosigkeit, Stromsperre oder Unfall oder schwere Krankheiten.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass 

  • die hilfesuchenden Familien im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit sind, selbst zur Problemlösung beizutragen,
  • keine gesetzlichen Hilfen greifen, d.h. die örtlich zuständige Verwaltung, das JobCenter, das Jugendamt, das Gesundheitsamt oder ein Verband der freien Wohlfahrtspflege das Hilfeersuchen abgelehnt haben,
  • das Bruttofamilieneinkommen unter der Einkommensgrenze liegt,
  • der Antrag von einer Beratungsstelle unterstützt wird.

Was wird gefördert?

Die Förderung durch das Deutsche Kinderhilfswerk orientiert sich an den Bedürfnissen der einzelnen Familien. Sie kommt bedürftigen Kindern direkt zugute. Die Hilfe bezieht sich auf notwendige Anschaffungen (Kinderzimmerausstattung, Kinderbekleidung, Ferienfahrt, medizinische Hilfsmittel, die von der Krankenkasse nicht finanziert werden). In Ausnahmefällen werden auch die Kosten für die Minderung von Schuldverpflichtungen bei Energie und Miete übernommen. 

Die Anträge werden in der Regel mit maximal 500 Euro gefördert. In Ausnahmefällen können Sie auch eine höhere Summe beantragen, wenn Sie den Bedarf begründen können. 

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Um einen Antrag beim Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen zu können, benötigen Sie: 

  • ein Unterstützungsschreiben einer Beratungsstelle, die die finanzielle und familiäre Situation kennt und darstellen kann
  • eine Kopie Ihrer Einkommensnachweise
  • eine Kopie Ihres Personalausweises 
  • ggf. ärztliche Atteste oder Gutachten 

Häufige Fragen zum Kindernothilfefonds

Sie haben noch Fragen zum Kindernothilfefonds?