So helfen wir geflüchteten Kindern
Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für alle Kinder in Deutschland ein – unabhängig von ihrer Herkunft.
Deshalb richten sich all unsere Hilfs- und Förderangebote selbstverständlich auch an geflüchtete Kinder.
Jeden Tag müssen Kinder ihr Zuhause wegen Krieg, Konflikten oder Naturkatastrophen verlassen. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt geflüchtete Kinder, die nach Deutschland kommen. Denn alle Kinder haben ein Recht auf Schutz.
Kochen oder Backen: Diese alltäglichen Dinge machen den Kindern im Kinderclub des Vereins Feine Ukraine in Hamburg am meisten Spaß. „Ich mag es besonders, wenn wir Pizza machen“, sagt Vova. Weil er das auch von zu Hause kennt. Vova ist neun Jahre alt und kommt aus der Stadt Cherkasy im Zentrum der Ukraine. Er ist eines von rund 150 Kindern zwischen drei und elf Jahren. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges im März 2022 werden sie im Kinderclub betreut. Therapeut*innen unterstützen sie und helfen ihnen, die traumatischen Erlebnisse des Kriegs zu verarbeiten.
Es gibt Theaterkurse, Sportangebote und einen Chor. Außerdem unternehmen Vova und die anderen Kinder regelmäßig Ausflüge mit Kindern, die bereits in Deutschland leben. Das soll ihnen helfen, Freunde zu finden, die Sprache zu lernen und gut in ihrem neuen Leben in Hamburg anzukommen.
Der Anteil an Kindern und Jugendlichen unter den in Deutschland Schutz und Asyl suchenden Menschen ist groß. Sie bilden eine der schutzbedürftigsten Gruppen unserer Gesellschaft. Häufig haben sie vor und auf der Flucht traumatische Dinge erfahren. Zugleich durchlaufen sie wie alle anderen in ihrem Alter altersspezifische Entwicklungsphasen. Diese können nicht oder nur schwer nachgeholt werden.
Umso wichtiger ist es, geflüchteten Kindern und Jugendlichen ein gutes und sicheres Ankommen zu ermöglichen. Die Rechtssituation und Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen wie Vova aus der Ukraine zu verbessern, ist daher ein wichtiger Teil der Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes. Durch umfassende Aufklärungsarbeit und Beratung sowie durch gezielte Spendenaufrufe soll den Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, geholfen werden.
Laut Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention haben geflüchtete Kinder das Recht auf Schutz. Ihr Recht auf Bildung oder Wohnen muss geachtet werden. Auch haben sie das Recht, mit ihrer Familie zusammengeführt zu werden.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention gelten die Kinderrechte uneingeschränkt auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Ihre besonderen Bedarfe bei der Unterbringung, in der Schule oder beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, müssen berücksichtigt werden und sie müssen beteiligt werden, zum Beispiel wenn es um ihren Wohnort geht. Geflüchtete Kinder müssen ohne Diskriminierung und mit einem würdigen Lebensstandard aufwachsen können.
Migrant*innen sind grundsätzlich alle Menschen, die ihr Heimatland verlassen, um nach Deutschland zu kommen. Häufig wird das freiwillige Auswandern als Migration bezeichnet. Müssen Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche aufgrund von Krieg oder politischen Unruhen gehen, wird das als Flucht bezeichnet. Insgesamt leben bundesweit mehr als drei Millionen Geflüchtete, Asylsuchende und geduldete Menschen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für alle Kinder in Deutschland ein – unabhängig von ihrer Herkunft.
Deshalb richten sich all unsere Hilfs- und Förderangebote selbstverständlich auch an geflüchtete Kinder.
Um die Rechtssituation von Asyl suchenden Kinder und Jugendlichen zu verbessern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk politische Forderungen auf. Diese diskutieren wir mit Akteuren auf der Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Durch Projekte bringen wir diese in die Praxis. Besonders stark machen wir uns in dieser Arbeit für die Rechte unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter.
Damit geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland kindgerecht aufwachsen können, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk:
Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen für die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher ein.
Ein gemeinsamer Appell an Bund, Länder und Kommunen anlässlich des Flüchtlingsgipfels am 6. November 2023
Rechtliche Analyse von Pauline Endres de Oliveira und Daniel Weber im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes und Partnerorganisationen
Das "Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" verletzt mehrere Grund- und Menschenrechte.
Kinder, die ihre Heimat aufgrund von Krieg oder Unruhen verlassen mussten, benötigen besonderen Schutz und Hilfe. Damit sie in ihrem neuen Leben in Deutschland ankommen und hier gut aufwachsen können, sind wir alle gefragt. Es gibt viele Möglichkeiten, um ehrenamtlich zu helfen.
Sie haben einen Verein oder eine Nachbarschaftsinitiative? – Dann organisieren Sie doch zum Beispiel ein Projekt für geflüchtete Kinder und bringen Sie diese mit bereits hier lebenden Kindern zusammen. Ob beim Spielen, Musizieren oder gemeinsamen Entdecken der Kinderrechte – wir unterstützen Sie gern!
Übrigens: Durch Ihre Spende können deutschlandweit Projekte für geflüchtete Kinder gefördert werden. Das Ziel: ein kindgerechter Alltag, Anschluss zu Gleichaltrigen und schöne prägende Erfahrungen für ihre Entwicklung zu machen.