Hilfe und Projekte für geflüchtete Kinder

Jeden Tag müssen Kinder ihr Zuhause wegen Krieg, Konflikten oder Naturkatastrophen verlassen. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt geflüchtete Kinder, die nach Deutschland kommen. Denn alle Kinder haben ein Recht auf Schutz. 

Hilfe und Projekte
für geflüchtete Kinder

Jeden Tag müssen Kinder ihr Zuhause wegen Krieg, Konflikten oder Naturkatastrophen verlassen. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt geflüchtete Kinder, die nach Deutschland kommen. Denn alle Kinder haben ein Recht auf Schutz. 

Zu einem neuen Alltag finden

Kochen oder Backen: Diese alltäglichen Dinge machen den Kindern im Kinderclub des Vereins Feine Ukraine in Hamburg am meisten Spaß. „Ich mag es besonders, wenn wir Pizza machen“, sagt Vova. Weil er das auch von zu Hause kennt. Vova ist neun Jahre alt und kommt aus der Stadt Cherkasy im Zentrum der Ukraine. Er ist eines von rund 150 Kindern zwischen drei und elf Jahren. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges im März 2022 werden sie im Kinderclub betreut. Therapeut*innen unterstützen sie und helfen ihnen, die traumatischen Erlebnisse des Kriegs zu verarbeiten. 

Es gibt Theaterkurse, Sportangebote und einen Chor. Außerdem unternehmen Vova und die anderen Kinder regelmäßig Ausflüge mit Kindern, die bereits in Deutschland leben. Das soll ihnen helfen, Freunde zu finden, die Sprache zu lernen und gut in ihrem neuen Leben in Hamburg anzukommen.  

Ein großer Teil aller Asylsuchenden sind Kinder

Der Anteil an Kindern und Jugendlichen unter den in Deutschland Schutz und Asyl suchenden Menschen ist groß. Sie bilden eine der schutzbedürftigsten Gruppen unserer Gesellschaft. Häufig haben sie vor und auf der Flucht traumatische Dinge erfahren. Zugleich durchlaufen sie wie alle anderen in ihrem Alter altersspezifische Entwicklungsphasen. Diese können nicht oder nur schwer nachgeholt werden.

Umso wichtiger ist es, geflüchteten Kindern und Jugendlichen ein gutes und sicheres Ankommen zu ermöglichen. Die Rechtssituation und Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen wie Vova aus der Ukraine zu verbessern, ist daher ein wichtiger Teil der Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes. Durch umfassende Aufklärungsarbeit und Beratung sowie durch gezielte Spendenaufrufe soll den Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, geholfen werden. 

Das Kinderrecht auf Schutz

Laut Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention haben geflüchtete Kinder das Recht auf Schutz. Ihr Recht auf Bildung oder Wohnen muss geachtet werden. Auch haben sie das Recht, mit ihrer Familie zusammengeführt zu werden. 

Aufwachsen ohne Diskriminierung

Nach der UN-Kinderrechtskonvention gelten die Kinderrechte uneingeschränkt auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Ihre besonderen Bedarfe bei der Unterbringung, in der Schule oder beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, müssen berücksichtigt werden und sie müssen beteiligt werden, zum Beispiel wenn es um ihren Wohnort geht. Geflüchtete Kinder müssen ohne Diskriminierung und mit einem würdigen Lebensstandard aufwachsen können.

Was ist der Unterschied zwischen Flucht und Migration?

Migrant*innen sind grundsätzlich alle Menschen, die ihr Heimatland verlassen, um nach Deutschland zu kommen. Häufig wird das freiwillige Auswandern als Migration bezeichnet. Müssen Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche aufgrund von Krieg oder politischen Unruhen gehen, wird das als Flucht bezeichnet. Insgesamt leben bundesweit mehr als drei Millionen Geflüchtete, Asylsuchende und geduldete Menschen. 

So helfen wir geflüchteten Kindern

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für alle Kinder in Deutschland ein – unabhängig von ihrer Herkunft. 
Deshalb richten sich all unsere Hilfs- und Förderangebote selbstverständlich auch an geflüchtete Kinder. 

Einzelfallhilfe

Mit unserem Kindernothilfefonds unterstützen wir geflüchtete Familien, denen das Nötigste fehlt. Zum Beispiel medizinische Hilfsmittel oder Kinderkleidung. 

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Schulranzenaktion

Wir unterstützen Kinder, die neu in Deutschland ankommen, mit Schulranzen. Damit sie gut in die Schule starten können. 

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Projektförderung

Wir fördern Projekte, die geflüchteten Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern. Zum Beispiel beim gemeinsamen Sportmachen. 

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Rechtssituation für geflüchtete Kinder verbessern

Um die Rechtssituation von Asyl suchenden Kinder und Jugendlichen zu verbessern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk politische Forderungen auf. Diese diskutieren wir mit Akteuren auf der Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Durch Projekte bringen wir diese in die Praxis. Besonders stark machen wir uns in dieser Arbeit für die Rechte unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter. 

Damit geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland kindgerecht aufwachsen können, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk:   
 

    Kindeswohlvorrang im Asylsystem achten:

    Das bisherige Asylsystem in Europa weist aus kinderrechtlicher Sicht erhebliche Defizite auf. Dazu zählen insbesondere die menschenrechts- und europarechtswidrige Unterbringung von Kindern und Familien an den Außengrenzen Europas sowie die Verletzung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung. Es mangelt an Regelungen, um den besonderen Schutzbedarf zu prüfen. Ebenso fehlen kindgerechte Standards zur Unterbringung in Unterkünften wie den Erstaufnahmeeinrichtungen. Auch fehlen Richtlinien zu Information und Beratung sowie zum effektiven Rechtsschutz. 

    Zugang zum Recht gewährleisten:

    Die Entscheidung über den Asylantrag ist für die betroffenen Kinder von existentieller Bedeutung. Ein fairer und unmittelbarer Zugang zum Recht ist dabei Grundvoraussetzung für die Wahrung ihrer Rechte. Kinderspezifische Fluchtgründe müssen berücksichtigt werden. Dafür ist es elementar, dass Kinder, Eltern sowie Vormünder ausreichend Wissen über das Asylverfahren und über die Relevanz von kinderspezifischen Fluchtgründen haben.

    Standards zur Alterseinschätzung:

    Das Ergebnis der Alterseinschätzung ist für die Zukunft der betroffenen Kinder und Jugendlichen entscheidend. Hiervon hängt ab, welche Rechte sie haben und ob sie die Versorgung erhalten, die ihnen als Minderjährigen zusteht. Um das Kindeswohl in diesem Verfahren zu garantieren, braucht es klarere gesetzliche Vorgaben.

    Schnelle dezentrale Unterbringung:

    Kinder und ihre Familien werden bei ihrer Ankunft in Deutschland zunächst in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Allerdings sind diese Unterkünfte keine sicheren Orte für Minderjährige. Sammelunterkünfte sind nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar. Deshalb sollten die Familien unverzüglich nach ihrer Ankunft auf die Kommunen verteilt und dezentral in Wohnungen oder in kleineren Wohneinheiten untergebracht werden. Hierfür ist ein Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen notwendig.

    Unmittelbarer Zugang zur Gesundheitsversorgung:

    Um geflüchteten Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit zu gewähren, sollte der unmittelbare und uneingeschränkte Zugang zur vollen gesundheitlichen Regelversorgung von Anfang an bestehen. Zudem sollte die elektronische Gesundheitskarte flächendeckend eingeführt werden. 

    Unmittelbare Schulpflicht und Zugang zu Ausbildung:

    Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. In einigen Bundesländern ist der Zugang zum Regelunterricht jedoch an die Verteilung in eine Kommune geknüpft. Bleiben die Kinder länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen, haben viele von ihnen keinen Zugang zur Regelschule. 
    Um die Beschulung zu gewährleisten – unabhängig von Aufenthaltsstatus, Voraufenthaltsdauer und kommunaler Zuweisung – sollte die unmittelbare Schulpflicht für alle geflüchteten Kinder in allen Bundesländern eingeführt werden. 

    Ankommen und Beteiligung ermöglichen:

    Nach der Flucht und der Verlust ihrer Heimat und des ihnen bekannten Alltags ist es für geflüchtete Kinder elementar, dass sie in ihrem neuen Leben ankommen können. Sie müssen von Anfang an Teil der Gesellschaft sein. Sie müssen sich demokratisch engagieren können und an Entscheidungen, die sie betreffen, frühzeitig beteiligt werden. 

    Hierzu braucht es die gesetzliche Sicherstellung der Integration von geflüchteten Kindern und ihrer Familien. Ebenfalls werden Programme und passgenaue Hilfestellungen benötigt. Diese sollten beispielsweise die Sprachförderung und den Zugang zu außerschulischen Bildungs- und Freizeitangeboten umfassen.
     

    Familiennachzug erleichtern:

    Der Familiennachzug ist ein wichtiger Bestandteil, um grundrechtlich und völkerrechtlich verankerte Rechte (Recht auf Familie und Kindeswohlvorrang) zu erfüllen. Der Familiennachzug muss daher durch eine bundeseinheitliche Regelung sichergestellt und endlich ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt werden.

    Kinder- und Jugendhilfe stärken:

    Alle geflüchteten Kinder und Familien haben ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft Anspruch auf die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Unbegleitete Kinder werden durch das Jugendamt in Obhut genommen, untergebracht und betreut. Dabei ist es zum einen wichtig, dass sie früh identifiziert werden. Zum anderen muss die kindgerechte Unterbringung auch in Zeiten hoher Fluchtmigration ohne Ausnahme gewährleistet werden. Darüber hinaus gilt es die Kinder- und Jugendhilfe insbesondere für Familien in Aufnahmeeinrichtungen stark auszubauen.

Studien und Veröffentlichungen

Das Deutsche Kinderhilfswerk  setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen für die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher ein.   

  • Perspektiven für geflüchtete Kinder schaffen! 

    Ein gemeinsamer Appell an Bund, Länder  und Kommunen anlässlich des Flüchtlingsgipfels am 6. November 2023

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  • Die Rechtsstellung von Kindern im neuen Migrations- und Asylpaket der EU (2021)

    Rechtliche Analyse von Pauline Endres de Oliveira und Daniel Weber im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes und Partnerorganisationen

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  • Rechtsgutachten zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

    Das "Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" verletzt mehrere Grund- und Menschenrechte.  

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So können Sie geflüchtete Kinder unterstützen

Kinder, die ihre Heimat aufgrund von Krieg oder Unruhen verlassen mussten, benötigen besonderen Schutz und Hilfe. Damit sie in ihrem neuen Leben in Deutschland ankommen und hier gut aufwachsen können, sind wir alle gefragt. Es gibt viele Möglichkeiten, um ehrenamtlich zu helfen. 
Sie haben einen Verein oder eine Nachbarschaftsinitiative? – Dann organisieren Sie doch zum Beispiel ein Projekt für geflüchtete Kinder und bringen Sie diese mit bereits hier lebenden Kindern zusammen. Ob beim Spielen, Musizieren oder gemeinsamen Entdecken der Kinderrechte – wir unterstützen Sie gern! 

Übrigens: Durch Ihre Spende können deutschlandweit Projekte für geflüchtete Kinder gefördert werden. Das Ziel: ein kindgerechter Alltag, Anschluss zu Gleichaltrigen und schöne prägende Erfahrungen für ihre Entwicklung zu machen. 

Spenden Sie für eine sichere Kindheit!

Eine Kindheit kann man nicht nachholen. Unterstützen Sie geflüchtete Kinder mit Ihrer Spende: damit sie gut und sicher aufwachsen können. 

Mit 25 Euro können Sie einem geflüchteten Kind einen schönen Ausflug ermöglichen, bei dem es seine neue Umgebung kennenlernen kann. 

50 Euro helfen, damit ein geflüchtetes Kind mit Nachhilfe gefördert werden kann und im Unterricht nicht abgehängt wird. 

100 Euro fördern ein Projekt, bei dem geflüchtete Kinder mit bereits hier lebenden Kindern zusammen kommen und neue Freundschaften schließen. 

Für viele geflüchtete Kinder beginnt der erste Schultag mit völlig leeren Händen. Mit 250 Euro helfen Sie, ein Kind mit Schulranzen, Federmappe, Turnbeutel, Heften und Stiften auszustatten. 

Ja, ich will spenden:

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