Damit Kinder gut aufwachsen können, ist eine gesunde Ernährung essenziell. Doch jedes 5. Kind in Deutschland lebt in Armut. Regelmäßig gesund und frisch zu kochen, können sich viele Familien nicht leisten. Wir fördern Ernährungsprojekte, die benachteiligte Kinder und ihre Eltern unterstützen.
Über den Sonderfonds “Gesunde Ernährung” unterstützen wir Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zu Hause umzusetzen. Außerdem fördern wir Projekte, die Kinder mit gesunden Mahlzeiten versorgen, zum Beispiel Kinderhäuser, in denen Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit erhalten.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und eingetragene Vereine; operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften.
Beim Sonderfonds Gesunde Ernährung beträgt die Förderhöhe in der Regel maximal 5.000 Euro.
Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen, es gibt keine Bewerbungsfrist. Allerdings darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben.
Ihren Antrag können Sie direkt über unsere Förderdatenbank stellen. Bitte lesen Sie sich vorher unsere Förderrichtlinien durch, um zu erfahren, ob der Fonds für Ihr Vorhaben geeignet ist.
Der Fonds ist noch nicht der Richtige für Ihr Projekt?
Um ein Projekt abzurechnen, benötigen Sie einen Verwendungsnachweis. Dieser besteht in der Regel aus einem inhaltlichen Sachbericht, einem rechnerischen Verwendungsnachweis, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis auf Förderung), Belegkopien und Fotos.
Wir stellen zu nutzende Vorlagen und Hinweise im Downloadbereich bereit.
für alle Anträge ab dem 15.01.2024
Die wichtigsten Informationen zur Förderung im Überblick
Für alle Anträge, die vor dem 15.01.2024 gestellt wurden.
Sprechzeiten: Di: 8-11 Uhr, Mi: 12-15 Uhr, Fr: 9-12 Uhr