Malen, Tanzen, Musik machen: Kinder sind kreativ und brauchen Kultur, um ihre Talente und Interessen zu entdecken! Mit dem Themenfonds Kinderkultur fördern wir bundesweit Kulturprojekte für Kinder.
Über den Themenfonds “Kinderkultur" fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche aus allen Kultursparten. Dabei gehen wir von einem weiten Kulturbegriff aus: von Tanz, Zirkus, Trickfilm über Rap und Alltagskultur ist alles möglich. Der Fokus sollte auf dem gemeinsamen ästhetisch-kulturellen Prozess liegen. Wichtig ist außerdem, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert.
Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 8.000 Euro als Förderung beantragen.
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Tipp: Öffnen Sie die Förderrichtlinien in einem zweiten Fenster, um sie während der Antragstellung zur Hand zu haben.
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Um ein Projekt abzurechnen, benötigen Sie einen Verwendungsnachweis. Dieser besteht in der Regel aus einem inhaltlichen Sachbericht, einem rechnerischen Verwendungsnachweis, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis auf Förderung), Belegkopien und Fotos.
Wir stellen zu nutzende Vorlagen und Hinweise im Downloadbereich bereit.
Die wichtigsten Informationen zur Förderung im Überblick
Für alle Anträge, die vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 gestellt wurden.
Für alle Anträge, die vom 01.04.2023 bis 30.03.2024 gestellt wurden.
Für alle Anträge, die vor dem 01.04.2023 gestellt wurden.
Sprechzeiten: Mo: 8-11 Uhr, Mi: 12-15 Uhr, Fr: 9-12 Uhr