Spenden und Sponsoringmittel dürfen nur für den Vereinszweck vergeben werden, d.h. für die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, speziell die Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt, den Erhalt und den Ausbau positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, die Sicherung der begrenzten natürlichen Ressourcen und des Umweltschutzes.
Bei der Prüfung möglicher Firmenkooperationen werden mehrere Aspekte berücksichtigt. Dazu gehören Auftritt und Image des Unternehmens, ökologisches Profil, sozialer Umgang mit den eigenen Mitarbeiter*innen, Firmengeschichte und Transparenz der Kommunikationspolitik.
Selbstverständlich spielen auch die wirtschaftliche Situation, die Stellung der Firma in ihrer Branche sowie bisherige Kooperationen des Unternehmens eine wichtige Rolle.
Im Falle einer Lizenzvereinbarung wird zusätzlich geprüft, ob die Art des Produktes gegen die oben genannten Kriterien verstößt, also ob ein Unternehmen etwa an der Produktion von Waffen oder kriegswichtigen Materialien beteiligt ist oder ähnliches. Auch gesundheitsschädliche Produkte (zum Beispiel Zigaretten oder Alkohol) und/oder für Kinder nicht geeignete Produkte (zum Beispiel Glücksspiele oder jugendgefährdende Medien) werden für Lizenzvereinbarungen ausgeschlossen. Ebenfalls werden Qualität und Herstellungsbedingungen eines Produktes sowie die praktizierten Verkaufsstrategien in die Prüfung miteinbezogen.
Kriterienkatalog als PDF zum Download