Länderfonds Saarland "Beteiligung"

Projekte, die junge Menschen mitwirken und politisch teilhaben lassen, unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit dem Saarland durch den Fonds „Beteiligung“. Jetzt bewerben! 

Der Länderfonds Saarland „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ fördert Projekte, die die UN-Kinderrechtskonvention bekannt machen und deren Umsetzung stärken – insbesondere im Bereich der Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen. Unterstützt werden Vorhaben im Saarland, bei denen Kinder und Jugendliche aktiv mitwirken, insbesondere solche aus benachteiligten Lebenssituationen. Gefördert werden vielfältige Beteiligungsformate wie Jugendparlamente, Konferenzen, projektbezogene Maßnahmen oder die Mitwirkung an Erwachsenenstrukturen. Voraussetzung ist, dass Kinder und Jugendliche in Planung, Durchführung und Auswertung des Projekts einbezogen werden. 

Das Wichtigste im Überblick

Wer kann sich bewerben? 

Bewerben können sich insbesondere Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Kinder- und Jugendverbände sowie Kommunen. Selbst nicht rechtsfähig organisierte Jugendinitiativen und Jugendgruppen können eine Förderung über eine Kooperation mit freien oder öffentlichen Trägern erhalten.

Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, deren Teilnehmer*innen im Saarland wohnen und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Schwerpunkt der Förderung liegt jedoch bei Kindern gemäß Definition der UN-Kinderrechtskonvention, also Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde.

Wie hoch ist die Förderung? 

Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 5.000 Euro als Förderung beantragen. In begründeten Einzelfällen sind bis zu 10.000 Euro möglich. 

Wann kann ich mich bewerben? 

Anträge können fortlaufend eingereicht werden, es gibt keine Bewerbungsfrist. Bei mehrjährigen Projekten muss für jedes Haushaltsjahr erneut ein Antrag gestellt werden. 

Wie kann ich einen Antrag stellen? 

Tipp: Öffnen Sie die Förderrichtlinien in einem zweiten Fenster, um sie während der Antragstellung zur Hand zu haben.

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Hier geht's zur Antragstellung

Ihren Antrag für eine Projektförderung können Sie über unsere Förderdatenbank stellen. Wählen Sie dazu die Fondsart “Länderfonds” und den verfügbaren Fonds „Saarlandfonds“ aus. Bei Fragen oder Problemen berät Sie unsere Förderabteilung gerne! 

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Um ein Projekt abzurechnen, benötigen Sie einen Verwendungsnachweis. Dieser besteht in der Regel aus einem inhaltlichen Sachbericht, einem rechnerischen Verwendungsnachweis, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis auf Förderung), Belegkopien und Fotos.

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