Projekte, die junge Menschen mitwirken und politisch teilhaben lassen, unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit dem Saarland durch den Fonds „Beteiligung“. Jetzt bewerben!
Der Länderfonds Saarland „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ fördert Projekte, die die UN-Kinderrechtskonvention bekannt machen und deren Umsetzung stärken – insbesondere im Bereich der Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen. Unterstützt werden Vorhaben im Saarland, bei denen Kinder und Jugendliche aktiv mitwirken, insbesondere solche aus benachteiligten Lebenssituationen. Gefördert werden vielfältige Beteiligungsformate wie Jugendparlamente, Konferenzen, projektbezogene Maßnahmen oder die Mitwirkung an Erwachsenenstrukturen. Voraussetzung ist, dass Kinder und Jugendliche in Planung, Durchführung und Auswertung des Projekts einbezogen werden.
Bewerben können sich insbesondere Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Kinder- und Jugendverbände sowie Kommunen. Selbst nicht rechtsfähig organisierte Jugendinitiativen und Jugendgruppen können eine Förderung über eine Kooperation mit freien oder öffentlichen Trägern erhalten.
Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, deren Teilnehmer*innen im Saarland wohnen und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Schwerpunkt der Förderung liegt jedoch bei Kindern gemäß Definition der UN-Kinderrechtskonvention, also Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde.
Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 5.000 Euro als Förderung beantragen. In begründeten Einzelfällen sind bis zu 10.000 Euro möglich.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, es gibt keine Bewerbungsfrist. Bei mehrjährigen Projekten muss für jedes Haushaltsjahr erneut ein Antrag gestellt werden.
Tipp: Öffnen Sie die Förderrichtlinien in einem zweiten Fenster, um sie während der Antragstellung zur Hand zu haben.
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Um ein Projekt abzurechnen, benötigen Sie einen Verwendungsnachweis. Dieser besteht in der Regel aus einem inhaltlichen Sachbericht, einem rechnerischen Verwendungsnachweis, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis auf Förderung), Belegkopien und Fotos.
Wir stellen zu nutzende Vorlagen und Hinweise im Downloadbereich bereit.
Sprechzeiten: Mo: 8-11 Uhr, Mi: 12-15 Uhr, Fr: 9-12 Uhr