Projekte, die Kinder und Jugendliche politisch einbeziehen und ihnen Maßnahmen zur Teilhabe ermöglichen, unterstützen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Brandenburg durch den Förderfonds "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“. Jetzt bewerben!
Der Förderfonds "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereiten. Außerdem unterstützt der Fonds Projekte, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rand stehen.
Wichtig ist außerdem, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.
Bewerben können sich für diesen Fonds insbesondere Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Stadt- und Kreisjugendringe sowie Kommunen, aber auch selbstorganisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente. Bedingung ist, dass sich die geförderten Projekte im Land Brandenburg befinden und die Teilnehmende das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem darf das Projekt zu Beginn der Förderung noch nicht begonnen haben.
Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 5.000 Euro als Förderung beantragen. In begründeten Einzelfällen sind bis zu 10.000 Euro möglich.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, es gibt keine Bewerbungsfrist.
Tipp: Öffnen Sie die Förderrichtlinien in einem zweiten Fenster, um sie während der Antragstellung zur Hand zu haben.
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Für alle, die Kindern und Jugendlichen die Erfolge von Beteiligungsformaten und die Wirksamkeit ihrer Einflussmöglichkeiten vermitteln wollen, haben das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Brandenburg noch ein zweites spannendes Angebot: den Mikrofonds!
Hierbei können Kinder und Jugendliche mit Unterstützung eines antragstellenden Trägers selbst über die Vergabe von Fördermitteln entscheiden. Die Antragstellung erfolgt über den Länderfonds Brandenburg.
Alle Informationen dazu finden Sie in den Förderrichtlinien .
Um ein Projekt abzurechnen, benötigen Sie einen Verwendungsnachweis. Dieser besteht in der Regel aus einem inhaltlichen Sachbericht, einem rechnerischen Verwendungsnachweis, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis auf Förderung), Belegkopien und Fotos.
Wir stellen zu nutzende Vorlagen und Hinweise im Downloadbereich bereit.
Sprechzeiten: Mo: 8-11 Uhr, Mi: 12-15 Uhr, Fr: 9-12 Uhr