Die Kinderrechte in die Öffentlichkeit tragen und Spenden für Kinder- und Jugendprojekte sammeln: Genau darum geht's beim Freiburger 24h-Lauf ! Ziel des Laufs ist es, auf die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 aufmerksam zu machen und lokale Projekte zu unterstützen.
Die teilnehmenden Teams aus jeweils 10 bis 50 Personen können in einer frei einteilbaren Staffel laufen, walken, gehen oder auch rollstuhlfahrend antreten. Insgesamt muss jedes Team 24 Stunden am Stück auf der 400-Meter Bahn im Freiburger Seepark-Stadion seine Runden drehen. Einzelpersonen, Firmen und auch Schulen können Teams aufstellen. Für jede Runde erlaufen die Teammitglieder Spendengelder über Sponsoren, die sie vorab selbst angesprochen haben.
Die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM) organisiert die Veranstaltung in Kooperation mit der Stadt Freiburg und dem Deutschen Kinderhilfswerk.
Mit dem Geld, das die Teilnehmenden beim 24h-Lauf erlaufen, werden kinderrechtliche Projekte aus Freiburg gefördert. Projekte, die eine Förderung beantragen wollen, können sich beim Deutschen Kinderhilfswerk über den Sonderfonds “Freiburger 24h-Lauf” bewerben.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Selbst nicht rechtsfähig organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente sollen eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten können.
Beim Sonderfonds Freiburger 24h-Lauf beträgt die Förderhöhe in der Regel maximal 5.000 Euro.
Ihren Antrag für den Freiburger 24h-Lauf können Sie zwischen dem 01.03.2025 und dem 31.05.2025 stellen.
Ihren Antrag können Sie direkt über unsere Förderdatenbank stellen. Bitte lesen Sie sich vorher unsere Förderrichtlinien durch, um zu erfahren, ob der Fonds für Ihr Vorhaben geeignet ist.
Der Fonds ist noch nicht der Richtige für Ihr Projekt?
Um ein Projekt abzurechnen, benötigen Sie einen Verwendungsnachweis. Dieser besteht in der Regel aus einem inhaltlichen Sachbericht, einem rechnerischen Verwendungsnachweis, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis auf Förderung), Belegkopien und Fotos.
Wir stellen zu nutzende Vorlagen und Hinweise im Downloadbereich bereit.
Die wichtigsten Informationen zur Förderung im Überblick
Sprechzeiten: Di: 8-11 Uhr, Mi: 12-15 Uhr, Fr: 9-12 Uhr