Die Kinderrechte in die Öffentlichkeit tragen und Spenden für Kinder- und Jugendprojekte sammeln: Genau darum geht's beim Freiburger 24h-Lauf ! Ziel des Laufs ist es, auf die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 aufmerksam zu machen und lokale Projekte zu unterstützen.
Die teilnehmenden Teams aus jeweils 10 bis 50 Personen können in einer frei einteilbaren Staffel laufen, walken, gehen oder auch rollstuhlfahrend antreten. Insgesamt muss jedes Team 24 Stunden am Stück auf der 400-Meter Bahn im Freiburger Seepark-Stadion seine Runden drehen. Einzelpersonen, Firmen und auch Schulen können Teams aufstellen. Für jede Runde erlaufen die Teammitglieder Spendengelder über Sponsoren, die sie vorab selbst angesprochen haben.
Die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM) organisiert die Veranstaltung in Kooperation mit der Stadt Freiburg und dem Deutschen Kinderhilfswerk.
Mit dem Geld, das die Teilnehmenden beim 24h-Lauf erlaufen, werden kinderrechtliche Projekte aus Freiburg gefördert. Projekte, die eine Förderung beantragen wollen, können sich beim Deutschen Kinderhilfswerk über den Sonderfonds “Freiburger 24h-Lauf” bewerben.
ACHTUNG: Ersatztermin für den 24h-Lauf am 3. und 4. Oktober 2026. Wegen der anhaltenden Hitzewelle und der Prognosen für das Wochenende des 27. und 28. Juni 2026 fand der 24h-Lauf für Kinderrechte nicht statt. Wir bitten um Verständnis, da die Sicherheit und die Gesundheit der teilnehmenden Teams, der Helferinnen und Helfer sowie der Gäste im Seepark-Stadion bei extremer Hitze nicht gewährleistet werden können.
Die Startplätze bleiben für den Ersatztermin im Oktober gültig. Die eingereichten Förderanträge bleiben ebenfalls gültig. Und: Derzeit gibt es noch freie Plätze!
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Selbst nicht rechtsfähig organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente sollen eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten können.
Beim Sonderfonds Freiburger 24h-Lauf beträgt die Förderhöhe in der Regel maximal 5.000 Euro.
Bewerben können Sie sich in der Regel zwischen dem 01.03. und dem 31.05. eines Jahres. Durch die Verschiebung des Laufes in 2026, ist die Anmeldung für dieses Jahr weiterhin möglich.
Ihren Antrag können Sie direkt über unsere Förderdatenbank stellen. Bitte lesen Sie sich vorher unsere Förderrichtlinien durch, um zu erfahren, ob der Fonds für Ihr Vorhaben geeignet ist.
Der Fonds ist noch nicht der Richtige für Ihr Projekt?
Um ein Projekt abzurechnen, benötigen Sie einen Verwendungsnachweis. Dieser besteht in der Regel aus einem inhaltlichen Sachbericht, einem rechnerischen Verwendungsnachweis, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis auf Förderung), Belegkopien und Fotos.
Wir stellen zu nutzende Vorlagen und Hinweise im Downloadbereich bereit.
für Anträge ab dem 01.03.2025
für Anträge, die zwischen dem 01.03.2024 und dem 28.02.2025 gestellt wurden.
Sprechzeiten: Mo: 8-11 Uhr, Mi: 12-15 Uhr, Fr: 9-12 Uhr