Unsere Angebote für Sie
Das Deutsche Kinderhilfswerk kooperiert mit verschiedenen Organisationen und Initiativen, um Sie bestmöglich bei der Abwicklung Ihres Nachlasses unterstützen zu können.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, zu Lebzeiten dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so eingesetzt wird, wie Sie es sich wünschen. So können Sie denjenigen helfen, die Sie bedenken möchten: zum Beispiel benachteiligten Kindern in Deutschland.
Nach dem Tod anderen Menschen Gutes tun – dieser Gedanke kann sehr tröstend wirken. Immer mehr Menschen bedenken in ihrem Testament neben ihren Liebsten gemeinnützige Organisationen, damit ihre Werte auch über ihr Leben hinaus weitergegeben werden.
Auch das Deutsche Kinderhilfswerk kann im Testament bedacht werden. Als gemeinnützige Organisation ist das Deutsche Kinderhilfswerk von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass jede Zuwendung unserer Arbeit für Kinder in Deutschland zugute kommt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk kooperiert mit verschiedenen Organisationen und Initiativen, um Sie bestmöglich bei der Abwicklung Ihres Nachlasses unterstützen zu können.
Hier können Sie unseren Ratgeber "Gutes Hinterlassen" herunterladen:
Das Deutsche Kinderhilfswerk ist Mitglied der Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum" , ein Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen in Deutschland. Gemeinsames Ziel ist es, eine breite Aufmerksamkeit für die Möglichkeit zu schaffen, mit einem Testament Gutes zu tun. Die Initiative bietet hierzu Informationen und Orientierung.
2015 hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk gegründet. Nachlässe an die Stiftung können gemäß des „Ewigkeitsgedanken“ von Stiftungen zeitlich unbefristet für Kinder eingesetzt werden. So können wir noch dauerhafter und noch nachhaltiger auf ein kindgerechtes Umfeld hinarbeiten.
Ein Testament zu verfassen will gut überlegt sein und ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Nehmen Sie sich Zeit dafür. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gern bei unserer Kollegin Ulrike Eichhorst. Verlassen Sie sich darauf, dass wir Ihr Anliegen absolut vertraulich behandeln.
Ansprechpartnerin Erbschaften und Testamente