Bußgelder und Geldauflagen von Strafgerichten leisten eine wichtige finanzielle Unterstützung für das Deutsche Kinderhilfswerk. Durch diese Zuwendungen ist es uns möglich, Kinderrechte in Gesellschaft und Politik zu stärken, Perspektiven für benachteiligte Kinder zu eröffnen oder in akuten Notfällen unbürokratisch und schnell Hilfe zu leisten.
Wir arbeiten dafür, dass alle Kinder in Deutschland die gleichen Chancen erhalten und die Kinderrechte verwirklicht werden. Sie als Richter*in, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben die Möglichkeit, Kinder in Deutschland mit der Zuweisung einer Geldauflage an das Deutsche Kinderhilfswerk zu unterstützen. Damit helfen Sie uns, unsere kinderrechtliche Arbeit weiter auszubauen. Unter anderem wirken die von Ihnen zugewiesenen Geldauflagen und Bußgeldern in den Bereichen Demokratiebildung oder Kindgeretche Justiz. Das können sie beispielsweise bewirken:
helfen, eine Fachveranstaltung zum Thema Kindgerechte Justiz durchzuführen.
finanzieren eine Fortbildung für Fachkräfte zum Thema „kinderrechtebasierte Demokratiebildung in Kita oder Hort“.
helfen uns, eine kommunale Strategie gegen Armut unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und umzusetzen.
Wir haben spezielles Material für Richter*innen sowie Staatsanwält*innen vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können. Gerne können Sie die Überweisungsträger und Aufkleber auch bei Nicole Stein per Mail oder telefonisch unter (030) 30 86 93-31 mit Angabe der gewünschten Mengenangabe bestellen.
Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld ausschließlich auf unser Geldauflagenkonto. Nur so können wir es richtig einordnen und dem Gericht fristgerecht bestätigen.
Sozial Bank
IBAN: DE15 3702 0500 0003 3311 33
BIC: BFSWDE33XXX