Geldauflagen und Bußgelder nachhaltig einsetzen

Bußgelder und Geldauflagen von Strafgerichten leisten eine wichtige finanzielle Unterstützung für das Deutsche Kinderhilfswerk. Durch diese Zuwendungen ist es uns möglich, Kinderrechte in Gesellschaft und Politik zu stärken, Perspektiven für benachteiligte Kinder zu eröffnen oder in akuten Notfällen unbürokratisch und schnell Hilfe zu leisten.

Für Kinderrechte und gerechte Chancen

Wir arbeiten dafür, dass alle Kinder in Deutschland die gleichen Chancen erhalten und die Kinderrechte verwirklicht werden. Sie als Richter*in, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben die Möglichkeit, Kinder in Deutschland mit der Zuweisung einer Geldauflage an das Deutsche Kinderhilfswerk zu unterstützen. Damit helfen Sie uns, unsere kinderrechtliche Arbeit weiter auszubauen. Unter anderem wirken die von Ihnen zugewiesenen Geldauflagen und Bußgeldern in den Bereichen Demokratiebildung oder Kindgeretche Justiz. Das können sie beispielsweise bewirken: 

2.000 Euro

helfen, eine Fachveranstaltung zum Thema Kindgerechte Justiz durchzuführen.

4.000 Euro

finanzieren eine Fortbildung für Fachkräfte zum Thema „kinderrechtebasierte Demokratiebildung in Kita oder Hort“.

20.000 Euro

helfen uns, eine kommunale Strategie gegen Armut unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und umzusetzen.
 

Materialien für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Wir haben spezielles Material für Richter*innen sowie Staatsanwält*innen vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können. Gerne können Sie die Überweisungsträger und Aufkleber auch bei  Nicole Stein per Mail oder telefonisch unter (030) 30 86 93-31 mit Angabe der gewünschten Mengenangabe bestellen.

Eine kindgerechte Justiz stärkt die Demokratie

Eine Justiz, die Kinder und Jugendliche versteht und teilhaben lässt, festigt nachhaltig ihr Demokratieverständnis. Geldauflagen unterstützen uns, den Weg hin zu einer kindgerechten Justiz zu gestalten.

Geldauflagenkonto

Sozial Bank
IBAN: DE15 3702 0500 0003 3311 33
BIC: BFSWDE33XXX

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Wir sichern eine transparente Verwaltung der Geldauflagen zu

  • Seit 1994 ist das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit bei allen Oberlandesgerichten im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen verzeichnet und erhält regelmäßig Zuweisungen.
     
  • Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftssteuerbescheid für das Jahr 2021 Finanzamt für Körperschaften I Berlin vom 07.06.2023.
     
  • Wir verpflichten uns, die zuständige Behörde über den Eingang oder Nichteingang zugewiesener Geldauflage zeitnah zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
     
  • Wir führen ein spezielles Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Abwicklung von Geldauflagen und Bußgeldern genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“. Diese stehen oben auf dieser Seite zum Download bereit oder können bei uns bestellt werden.

Informationen für Zahlungspflichtige

Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld ausschließlich auf unser Geldauflagenkonto. Nur so können wir es richtig einordnen und dem Gericht fristgerecht bestätigen.

Sozial Bank
IBAN: DE15 3702 0500 0003 3311 33
BIC: BFSWDE33XXX