Mit dem Ziel, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen voranzubringen und die Kinderrechte besser zu verankern, fördern das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Thüringen Projekte durch den Fonds „Kinderrechte und Mitbestimmung“. Jetzt bewerben!
Über den Fonds unterstützen wir Projekte, die sich in erster Linie für die Verbreitung und Durchsetzung von Kinderrechten einsetzen. Kinder und Jugendliche müssen an der Projektplanung beteiligt sein und auch bei der Durchführung und Auswertung einbezogen werden.
Bewerben können sich Träger der freien Jugendhilfe, Gemeinnützige Vereine, Operative Stiftungen, Verbände, Stadt- und Kreisjugendringe, Kommunen und kommunale Einrichtungen. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Projekte gewährt, deren Zielgruppen in Thüringen wohnen und nicht älter als 18 Jahre sind.
Antragsfähig sind Projekte mit einem Bewilligungszeitraum bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Antragstellung erfolgt.
Förderungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde.
Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 5.000 Euro als Förderung beantragen. In begründeten Einzelfällen sind bis zu 10.000 Euro möglich.
Sie haben die Möglichkeit, einen Folgeantrag einzureichen. Bitte beachten Sie die geltende Honorarstaffel .
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, es gibt keine Bewerbungsfrist. Bei mehrjährigen Projekten muss für jedes Haushaltsjahr erneut ein Antrag gestellt werden.
Tipp: Öffnen Sie die Förderrichtlinien in einem zweiten Fenster, um sie während der Antragstellung zur Hand zu haben.
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Um ein Projekt abzurechnen, benötigen Sie einen Verwendungsnachweis. Dieser besteht in der Regel aus einem inhaltlichen Sachbericht, einem rechnerischen Verwendungsnachweis, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis auf Förderung), Belegkopien und Fotos.
Wir stellen zu nutzende Vorlagen und Hinweise im Downloadbereich bereit.
Sprechzeiten: Mo: 8-11 Uhr, Mi: 12-15 Uhr, Fr: 9-12 Uhr