Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und eingetragene Vereine; operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften sowie private Initiativen. Nicht gefördert werden Organisationen ohne Gemeinnützigkeitsstatus sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal können 9.000 Euro beantragt werden.
Wann kann ich mich bewerben?
Bitte beachtet, dass die Bewerbungsphase für 2025 abgeschlossen ist. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Projektförderung?
- Das Projekt muss sich an von Armut betroffene Kinder oder Jugendliche richten.
- Die Projekte müssen in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Umgebung durchgeführt werden.
- Die Kinder und Jugendlichen sollen möglichst an Planung und Durchführung beteiligt werden.
- Folgende thematische Schwerpunkte sind möglich:
- Gesunde Ernährung: bspw. Versorgung mit täglich warmen Mahlzeiten oder Durchführung von Kochkursen/ Ernährungsworkshops
- Bildung: bspw. Nachhilfe-Unterricht oder Hausaufgabenhilfe
- Ferien: Umsetzung von Ferienfahrten oder -projekten
- Kinderpolitik: politische oder gesellschaftliche Beteiligung oder Kinderrechte-Bildung
- Kinderkultur: Kulturelle Teilhabe über kulturell-künstlerische Aktivitäten oder Auseinandersetzung mit Kinderrechten
- Medienkompetenz: zur Förderung von Medienkompetenz und digitaler Teilhabe
- Spiel und Bewegung: Neubau, Sanierung oder Ergänzung von Spielmöglichkeiten, Spiel- und Bewegungsangebote
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Tipp: Öffnet die Förderrichtlinien in einem zweiten Fenster, um sie während der Antragstellung zur Hand zu haben.
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