#kigg19 #kinderrechteinsgrundgesetz
Erfolgreicher Aktionstag

Am 22. Mai fand die erste Aktion der Initiative "Kinderrechte ins Grundgesetz" statt. Viele Privatpersonen und Organisationen setzten auf Facebook, Twitter oder Instagram Statements ab, warum für sie die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wichtig sei. Als prominente Persönlichkeiten haben u.a. die TV-Moderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes, die frühere Boxweltmeisterin Regina Halmich, die Schauspieler Dietmar Bär und Christian Friedel sowie Kabarettist Eckart von Hirschhausen an der Aktion teilgenommen.
Der Grund für die Aktion ist folgender: 2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Eine Bund-Länder Arbeitsgruppe erarbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag.
Doch es bleibt wichtig, jetzt weiter Druck zu machen, damit aus dem Vorhaben auch Wirklichkeit wird!
Wenn auch Sie noch mitmachen wollen - hier ist die Anleitung:
Ausgewählte Statements - wir sagen danke!
#KinderrechteinsGrundgesetz, damit die Meinung und Interessen von Kindern & jungen Menschen sichtbarer werden & sie bei der Gestaltung des Zusammenlebens mehr einbezogen werden! #KiGGhttps://t.co/cHB7jR418Mpic.twitter.com/ZffMLA4O0m
— UNICEF Deutschland (@UNICEFgermany) 22. Mai 2019
In diesem Jahr wird die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Wir setzen uns dafür ein, dass die #Kinderrechte auch endlich im #Grundgesetz verankert werden. Für mehr Schutz, Beteiligung und Förderung von Kindern überall in Deutschland. #KinderrechteinsGrundgesetz#kigg19pic.twitter.com/LEF6TFhM8E
— BMFSFJ (@BMFSFJ) 22. Mai 2019
Berichterstattung
- Deutschlandfunk: Initiative wirbt für Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
- Finanzen.net: Prominente und Verbände für Kinderrechte ins Grundgesetz
- WAZ: Kinderschutzbund fordert Kinderrechte in der Verfassung
- Berchtesgadener Anzeiger: Kinder sollen wichtiger werden
- Unsere Kirche: Aufruf für Social-Media-Aktion zu Kinderrechten im Grundgesetz
5 Gründe, warum die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören
- Kinder stärken. Der Zebrastreifen soll auf dem Schulweg zugunsten des Verkehrsflusses abgeschafft werden? In sozialen Netzwerken werden gezielt private Daten von Kindern und Jugendlichen abgegriffen? Kinder und Jugendliche können ihre Belange weder durch ihre Stimme bei der Bundestagswahl noch durch eine starke Lobby, wie sie zum Beispiel Autokonzerne oder Sportverbände haben, durchsetzen. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz können ihre Belange besser eingefordert und sogar rechtlich eingeklagt werden.
- Eltern stärken. Die Kinderrechte sorgen, verkürzt gesagt, für ein gerechtes und gesundes Aufwachsen. Ist dies gesetzlich verankert, können Eltern im Sinne ihres Kindes die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen besser einfordern. Zudem wären Eltern vom Staat in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Denn die Fürsorgepflicht und Verantwortung der Eltern gegenüber ihrem Kind sind in den Kinderrechten festgeschrieben.
- Kinder lernen Demokratie. Welches Spielgerät soll für die Kita angeschafft werden? Was sollte die Stadtverwaltung beim Umbau der Skateranlage beachten? Kinder und Jugendliche sind DIE Expertinnen und Experten, wenn es um ihre Angelegenheiten geht! Aber vor allem haben sie das Recht, bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Beteiligung ist also Demokratie. Und die zu üben, kann nicht früh genug losgehen.
- Bessere Umsetzung in Rechtsprechung und Verwaltung. Kinder sind im deutschen Grundgesetz nur ein „Regelungsgegenstand“. Tatsächlich sind sie ja aber Träger eigener Rechte! Diese jedoch lassen sich bisher nur durch komplizierte Auslegung herleiten – was Gerichte oder Behörden meist nicht tun. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz wären sie schlicht dazu verpflichtet. Könnte es nicht so einfach sein?
- Kinderfreundliche Gesellschaft. Dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, bestreitet heute fast niemand mehr. Aber ihre Belange spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Kinderfreie Cafés, Schließung von Jugendzentren oder kinderfeindliche Bebauung zeigen, dass wir noch lange keine kinderfreundliche Gesellschaft sind. Kinder sind – genau wie Sie und wir – Mitglieder unserer Gesellschaft. Dass ihre speziellen Rechte dort niedergeschrieben sind, wo sich Rechte, Pflichten und Werte der Gesellschaft wiederfinden – im deutschen Grundgesetz – sollte ganz selbstverständlich sein.
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