Linda Zaiane

Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte, Referentin Kinderrechte

030 - 308693-0
Im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes

Gutachten Kinderrechte ins Grundgesetz

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten sprach sich 2017 für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz aus. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssten.

Das Gutachten analysierte Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Rechtsgebieten und kam zu dem Schluss, dass eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei.

"Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken."

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes

Die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz würde die Realisierung ihrer Rechte quer durch die Rechtsgebiete stärken. Das Gutachten bezieht sich auch auf die Feststellungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, dass die Gewährung von Rechten, die für alle Menschen gelten, nicht genügt, um die Beachtung von Kinderrechten sicherzustellen.

Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", betont Thomas Krüger.

Hier können Sie das Rechtsgutachten  herunterladen.
Eine Zusammenfassung des Rechtsgutachtens finden Sie hier.
Weitere Informationen in der Argumentationshilfe für Kinderrechte ins Grundgesetz.
 

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