Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

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Studie

Das Recht auf Beschwerde aus der Perspektive von Kindern 

Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet das Recht des Kindes auf freie Meinungsäußerung. Hierzu gehört auch das Recht mit seiner Meinung Gehör zu finden, berücksichtigt zu werden und sich beschweren zu können. 

Beschwerden von Kindern gegen die Verletzung ihrer Rechte können dabei unterschiedliche Lebensbereiche betreffen: die Familie, den Freundeskreis, Kita, Schule und Hort, den Freizeitbereich, soziale und medizinische Einrichtungen, Kultureinrichtungen, Verkehr und Handel. Anliegen und Unzufriedenheiten können höchstpersönliche und intime Themen ebenso betreffen wie strukturelle Rahmenbedingungen. Kinderrechtsverletzungen finden somit nicht in einem eingrenzbaren Spektrum von Lebensbereichen, sondern in allen lebensweltlichen Kontexten statt. 

Wie Beschwerde äußern und an welche Stelle wenden?

Um zu entscheiden, welche Form der Unterstützung für Kinder bei Beschwerden sinnvoll ist, ist es zunächst wichtig, sich die Voraussetzungen von Beschwerden zu vergegenwärtigen. Was muss gegeben sein, damit ein Kind Beschwerden über die Verletzung von Kinderrechten als solches äußern kann oder sich an eine Stelle wendet, die hierfür zuständig ist? 

Im Auftrag der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und mit Förderung des Bundesfamilienministeriums führten Prof. Dr. Urban-Stahl und Gloria Goldner vom Arbeitsbereich Sozialpädagogik der Freien Universität Berlin von September 2019 bis Juni 2020 dazu die Studie „Das Recht auf Beschwerde – aus der Perspektive von Kindern“ durch. 

Das Anliegen war es, die Dimensionen der lebensweltlichen Perspektive von Kindern und Jugendlichen auf Beschwerde im Alltag zu beleuchten. Kinder und Jugendliche wurden etwa befragt, welches Erlebnisse, Themen und Vorfälle in ihrem Erleben sind, die sie als Rechtsverletzung, als ungerecht oder unfair empfinden und wie sie damit umgehen. Auch wurde der Frage nachgegangen, ob der Beschwerdebegriff der subjektiven Sicht von Kindern auf Rechtsverletzungen und Beschwerdemöglichkeiten gerecht wird.  

Nicht Strukturen entscheidend, sondern vertrauenswürdige Personen

Im Abschlussbericht „Das Recht auf Beschwerde – aus der Perspektive von Kindern“ werden zentrale Ergebnisse der Untersuchung mit Kindern und Jugendlichen sowie mögliche Interpretationen und Folgerungen vorgestellt und diskutiert. So wird etwa deutlich, dass in Anbetracht der Vielfalt von Anliegen von Kindern und Jugendlichen unterschiedliche, auch bereits bestehende Strukturen eine sinnvolle Anlauf- und Beschwerdestelle sein können, z.B. Schulsozialarbeiter*innen, Bürgermeister*innen oder Kindernotdienste. Für Kinder sind in ihrem lebensweltlichen Alltag nicht institutionelle Strukturen entscheidend, sondern als vertrauenswürdig erlebte Personen. 

Auf Grundlage dieser Ergebnisse sollten Beschwerdestellen oder Ombudsstellen in ihrer Funktion breiter gedacht werden als nur als „Anlaufstelle für Kinder“. Wenn Kinder vor allem alltagsweltliche Gelegenheitsstrukturen nutzen, um Anliegen und Rechtsverletzungen zu thematisieren, wissen die angesprochenen Vertrauenspersonen oft nicht, wie sie helfen können, Auch sie brauchen Beratungs- und Unterstützungsangebote, d.h. bekannte Anlaufstellen, um die Kinder und Jugendlichen tatsächlich unterstützen zu können. 

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