Expertise zu unabhängigen Institutionen für Kinderrechte
Warum Deutschland flächendeckend
Beauftragte für Kinderrechte braucht

In Deutschland fehlen sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene Strukturen, die das Regierungshandeln zu Kinderrechten koordinieren und beispielsweise anhand einer regelmäßigen Datenerhebung überwachen. Zudem gibt es keine flächendeckenden kindgerechten Beteiligungs- und Beschwerdemechanismen für Kinder, insbesondere in den Kommunen.
Diese Leerstelle nimmt eine neue Expertise des Deutschen Kinderhilfswerkes in den Blick. Sie untersucht in einem Vergleich unabhängige Institutionen für Kinderrechte in Europa und zieht daraus Rückschlüsse für Deutschland. Unabhängige Institutionen sind auch als "Ombudsperson" oder "Kinder- und Jugendbeauftragte" bekannt. In der Expertise zeigen die Wissenschaftler*innen unter anderem auf, was es beim Aufbau der Stellen hierzulande zu beachten gäbe und was wichtige Aufgaben wären.
Zentrale Aufgabe: die Partizipation von Kindern fördern
Ein Arbeitsschwerpunkt der neuen Stellen müsste es sein, die Kinderrechte bekannter zu machen und die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu überwachen. Zudem sollten Ombudspersonen die Interessen von Kindern in Politik und Gesellschaft vertreten. Dazu gehört auch, die Beteiligung von Kindern zu fördern - und ihre Beschwerden zu bearbeiten.
Bislang kein flächendeckendes Netzwerk
Die Expertise stellt fest, dass eine einzelne Ombudsperson beziehungsweise Beauftragtenstellen diese unterschiedlichen notwendigen Aufgaben nicht befriedigend umsetzen könnte. Vielmehr müsse ein Netzwerk von Beauftragten auf kommunaler, Länder- und Bundesebene entwickelt werden, die eine gemeinsame Strategie zur Förderung der Kinderrechte entwickeln und umsetzen. Auf den unterschiedlichen politischen Ebenen könnte hinsichtlich der Aktivitäten dann sinnvolle Schwerpunkte gesetzt werden: So könnten sich Ombudspersonen in den Kommunen um Einzelfälle kümmern, während die Landes- und Bundesebene die Gesetzgebung begleiten, den Wissenstransfer sicherstellen und gemeinsame Positionierungen erarbeiten würden.
Kinder- und Jugendliche müssen an Strategie beteiligt werden
Die Untersuchung für das Deutsche Kinderhilfswerk kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass die politische Unabhängigkeit der Ombudspersonen oder Beauftragten durch verschiedene Maßnahmen gesichert werden muss. So müsste die verpflichtende Einrichtung der Stelle, ihre Aufgaben sowie das Verfahren zur Berufung des/der Ombudsperson/Beauftragten gesetzlich festgelegt werden. Zudem müssen die Verantwortlichen von Bund, Ländern und Kommunen darauf achten, dass die Stellen personell und finanziell hinreichend ausgestattet sind - und Ombudspersonen weisungsfrei und inhaltlich unabhängig arbeiten können.
Um sicherzustellen, dass die Stellen den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden können, sollten Kinder und Jugendliche bei der konkreten Ausgestaltung der Stelle beteiligt werden. Schließlich verfüge der oder die Ombudsperson beziehungsweise Beauftragte nicht qua Amt über die richtige Einschätzung der Kinder- und Jugendinteressen - dafür befinde sie sich aber in der Position, ihre Perspektiven zusammenzubringen und diese an die richtigen Stellen in Politik und Verwaltung zu adressieren.