Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

030 - 308693-42
Eine fachliche Argumentationshilfe

Absenkung des Wahlalters

Sobald sich eine Gesprächsrunde dem Thema „Absenkung des Wahlalters“ nähert, gehen die Meinungen über Für und Wider weit auseinander. Häufig vorgebrachte Argumente gegen die Wahlalterabsenkung sind in der Broschüre "Absenkung des Wahlalters" in acht Kapiteln zusammengefasst – gleichzeitig sind ihnen allen fachliche Widerlegungen von Expertinnen und Experten gegenübergestellt. Diese dienen als Diskussionshilfe zur Absenkung des Wahlalters.

Die Broschüre enthält ein Vorwort von Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D., und Beiträge u.a. von Hans Meyer, Jurist und ehemaliger Rektor der Humboldt-Universität, Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition, und Peter Tauber, Generalsekretär der CDU.

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Informieren Sie sich, warum eine Absenkung des Wahlalters wichtig und gerecht ist! Und überzeugen Sie Ihre Freundinnen, Freunde und Familie - Sie haben die Argumente auf Ihrer Seite.

Debatte um Absenkung des Wahlalters in der Presse

In einem Radio-Interview mit dem Deutschlandfunk Kultur erklärt Sebastian Schiller, Leiter unserer Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung, warum das Deutsche Kinderhilfswerk eine Ansenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für richtig und wichtig hält.

Zusammenfassungen der Beiträge

Für alle Eiligen haben wir die Inhalte der Broschüre zusammengefasst. Als erstes sind häufig vorgebrachte Argumente gegen die Wahlalterabsenkung dargestellt, ihnen folgen die Widerlegungen als Kurzfassungen:

Gegenargument 1: Negative Folgen für die Demokratie

"Die Absenkung hat negative Folgen für die Demokratie, denn sie wird zur Stärkung der Parteien an den extremen politischen Rändern führen. Darüber hinaus dürfte ein verringertes Wahlalter all jenen Gruppierungen in die Hände spielen, die mit populistischen und in der Realität nicht umsetzbaren Forderungen bzw. Versprechungen um Wählerstimmen werben."

Zur Widerlegung Milena Feingold: Bei einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre kämen im Schnitt 2 Prozent zu den Wahlberechtigten neu hinzu, also ein minimaler Einfluss auf das Gesamtergebnis – und das sogar, wenn die 2 Prozent ausschließlich Extremwählende wären! Darüber hinaus lässt sich das politische Verhalten einer jungen Generation in Deutschland durchaus gut einschätzen: Rund 200. 000 Kinder und Jugendliche nahmen an der letzten Bundestagswahl des Kinder- und Jugendwahlprojektes U18 teil. Keine Partei am rechten oder linken Rand kam im Gesamtergebnis über 5 Prozent hinaus – und das bei keiner einzigen Wahl in der 20-jährigen Geschichte der U18-Initiative.  

Gegenargument 2: Fehlende soziale Reife der Jugendlichen

"Es fehlt den Jugendlichen an ausreichendem Interesse für die Politik, auch ihre Kenntnisse über das politische System und die Parteien sind unzureichend. Warum sollten sie also wählen dürfen? Hinzu kommt, dass sie noch nicht in der Lage sind, wirklich verantwortungsbewusst zu handeln, ihnen fehlt die charakterliche Reife und die soziale Integration, welche nötig wären, um auf angemessene Weise als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an Wahlen teilzunehmen."

Zur Widerlegung Jörg Tremmel: Vor 200 Jahren bestand das Wahlvolk aus Männern, die das "richtige" Steueraufkommen, die "richtige" Hautfarbe usw. hatten. Die Einteilung der Bevölkerung in Wahlberechtigte und Nicht-Wahlberechtigte aufgrund von Vermögen, Ethnie oder Geschlecht ist in modernen Demokratien nicht mehr vorstellbar. Anders als beim Thema Wahlaltersabsenkung oftmals behauptet ist eine Einteilung in Wahlberechtigte und Nicht-Wahlberechtigte aufgrund des politischen oder sozialen Wissens bzw. ihres Intelligenz- oder Bildungsgrades ebenfalls unzulässig. Denn alle Menschen sind gleichwertig, und daraus folgt, dass allen Menschen, unabhängig von ihrem Bildungsstand, gleichermaßen das Wahlrecht eingeräumt werden muss.

Gegenargument 3: Eine Absenkung des Wahlalters ist aus juristischen Gründen abzulehnen

"Volljährigkeit ist die quasi natürliche Voraussetzung, um das Wahlrecht zugesprochen zu bekommen. Deshalb liegt das Mindestwahlalter derzeit bei 18 Jahren, und deshalb sollte es auch dabei bleiben. Hinzu kommt, dass eine Absenkung des Wahlalters der berechtigterweise komplizierten und differenzierten Staffelung der Altersgrenzen im Straf- und Zivilrecht widersprechen würde."

Zur Widerlegung Hans Meyer: Die Volljährigkeit wird weder vom Verfassungsänderungsgesetzgeber noch vom Wahlgesetzgeber als zwingendes Datum für das aktive Wahlrecht gewertet. Das zeigt die Bundestagswahl 1972, bei der das Mindestalter der aktiven Wahlberechtigung niedriger war als die Volljährigkeitsgrenze: Die Verfassung hatte das aktive Wahlalter bereits auf 18 Jahre herabgesetzt, jedoch lag die Volljährigkeit noch bei 21 Jahren. Zudem läuft die Schutzfunktion der Volljährigkeit bei der Wahl leer, weil die Wahlentscheidung die wählende Person nicht bindet. Sie bedarf keines Schutzes.

Gegenargument 4: Fehlende kognitive Reife der Jugendlichen

 

"Die kognitiven Fähigkeiten von Jugendlichen sind noch nicht voll entwickelt und reichen deswegen nicht aus, um eine Verantwortung wie die Teilnahme an Wahlen angemessen zu überblicken."

Zur Widerlegung Jörg Maywald: Das Wahlrecht stellt ein Menschenrecht dar, somit muss das Wahlrecht auch allen Kindern zugesprochen werden. Ab welchem Alter Kinder ihr Wahlrecht tatsächlich auch ausüben würden und sich die kognitive Fähigkeit zu politischen Einschätzungen entwickelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wissenschaftler sind sich allerdings einig, dass ab ca. 13 Jahren die entsprechenden Fähigkeiten voll entwickelt sind.

Gegenargument 5: Die Absenkung des Wahlalters würde nichts an der Politikverdrossenheit der Jugendlichen ändern

"Es wird immer viel davon gesprochen, dass man die Politikverdrossenheit der Jugendlichen durch eine Absenkung des Wahlalters beheben könnte. Statistiken zeigen aber, dass dies nicht der Fall ist."

Zur Widerlegung Kurt-Peter Merk: Pauschale Aussagen über eine heterogene Gruppe sind stets mit Vorsicht zu betrachten, dies gilt auch für die Feststellung, dass "die Jugendlichen" politikverdrossen seien. Tatsächlich existiert in allen Altersgruppen ein beträchtlicher Anteil von Menschen, welche dem politischen System aus den verschiedensten Gründen ablehnend gegenüberstehen. Bei den Jugendlichen kommt hinzu, dass sie aufgrund ihres Alters – anders als die Erwachsenen – aktiv von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen werden. Zusätzlich zur Abschaffung des Wahlalters ist es somit notwendig, Kindern und Jugendlichen von klein auf umfassende Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Nur so kann Demokratie auf Dauer lebendig gehalten werden.

Gegenargument 6: Zerstörung der unbeschwerten Kindheit

"Kinder und Jugendliche sollten eine unbeschwerte Kindheit und Jugend verleben können und nicht zu früh mit den Problemen der Erwachsenenwelt konfrontiert werden. Das wäre nicht gut für sie und man sollte sie davor beschützen. Deswegen ist es richtig, dass sie erst ab 18 Jahren wählen dürfen."

Zur Widerlegung Tim Bauer (15) und Paula Fiedler (16) vom Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes: Jugendliche haben ein Recht darauf, sich umfassend zu informieren: über die Vorgänge in ihrem direkten Lebensumfeld und über das, was weltweit vor sich geht. Viele Jugendliche nehmen dieses Recht wahr, andere aber auch nicht. Das ist der Vorteil an einem Recht: Jeder kann, entsprechend der eigenen Präferenzen, über dessen Wahrnehmung entscheiden. Dies gilt für das Recht auf Information ebenso wie für das Wahlrecht. Aus diesem Grund müssen auch Jugendliche nicht vor einer Absenkung des Wahlalters geschützt werden. Wer wählen möchte und sich für Politik interessiert, der darf sich hier gerne engagieren. Wer sich dafür nicht interessiert oder wem die Beschäftigung mit solchen Themen nicht gut tut, ist frei darin, darauf verzichten.

Gegenargument 7: Parteien agieren beim Thema Wahlalter aus Eigennutz

"Die repräsentativen Daten der Wahlforscher ergeben ein eindeutiges Bild: Die verschiedenen Parteien erzielen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen andere Zustimmungswerte als bei Wählern mittleren oder fortgeschrittenen Alters. Somit ist es auch kein Wunder, dass insbesondere jene Parteien, die voraussichtlich von einer Absenkung des Wahlalters profitieren würden, mit Nachdruck dafür eintreten. Sie geben vor, von dem Projekt der Wahlaltersabsenkung inhaltlich überzeugt zu sein, doch die tatsächliche Motivation ist parteipolitischer Natur und von Eigeninteresse bestimmt."

Zur Widerlegung ein gemeinsamer Beitrag von Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen), Diana Golze (DIE LINKE), Bettina Hagedorn (SPD) und Peter Tauber (CDU): Ein Stimmrecht bei Wahlen für Kinder und Jugendliche hat in unterschiedlichen Ausprägungen in allen Fraktionen des Bundestages Zustimmung gefunden. Teilweise sind entsprechende Anträge auch fraktionsübergreifend von Bundestagsabgeordneten gestellt worden. Parteipolitik steht somit nicht im Vordergrund, vielmehr das Interesse am demokratischen Prozess. Auch aus rein statistischen Gründen ist der Vorwurf des Eigeninteresses vollkommen haltlos: Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Wahlberechtigten fallen die Jugendlichen kaum ins Gewicht. So hätte selbst der unwahrscheinliche Fall, dass die Jugendlichen vollkommen anders wählen würden als die Erwachsenen, nur einen verschwindend geringen Einfluss auf das Gesamtwahlergebnis.

Nicht alle Autorinnen und Autoren dieses Beitrages plädieren für eine Absenkung des Wahlalters, jedoch eint sie das Interesse am politischen Diskurs und das Wissen um dessen Bedeutung für unsere demokratische Gesellschaft. Aus diesem Grund treten sie gemeinsam dem Vorurteil entgegen, Parteien würden bei wichtigen Entscheidungen nur aus Eigeninteresse handeln.

Gegenargument 8: Fehlendes Interesse der Jugendlichen an der Politik

"Statistiken zeigen doch, dass Jugendliche noch gar nicht wählen wollen, gleiches bekommt man immer wieder in Gesprächen mit. Warum sollte man sie etwas tun lassen, was sie selbst gar nicht wollen?"

Zur Widerlegung Wolfgang Gründinger: Viele Jugendliche wünschen sich mehr Mitbestimmung junger Menschen in der Politik, laut Studien ist ihr politisches Interesse in etwa genauso hoch wie das der Erwachsenen, zudem lag die Wahlbeteiligung jugendlicher Erstwähler bspw. in Bremen, wo bereits ab 16 Jahren gewählt werden darf, über der Wahlbeteiligung der 21- bis 25-Jährigen. Es widerspricht somit dem aktuellen Wissensstand davon auszugehen, dass Jugendliche nicht an Politik interessiert wären. Die recht häufig anzutreffende Skepsis Jugendlicher gegenüber einer Wahlaltersabsenkung hat ganz andere Gründe als fehlendes Interesse: Jugendliche stellen an sich selbst den Anspruch, über eine sehr gute Kompetenz auf dem Feld der Politik zu verfügen, um an Wahlen teilnehmen zu dürfen.

Warum das Deutsche Kinderhilfswerk sich für die Wahlalterabsenkung einsetzt

Jugendliche sind diejenigen, die von heutigen politischen Entscheidungen langfristig betroffen sind – daher müssen sie auch mitbestimmen können. Ihre Interessen erhalten mehr Gewicht in der Politik, wenn sie wählen dürfen.

Zudem stehen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Alter Partizipationsrechte zu. Die UN-­Kin­der­rechts­kon­ven­tion hat in Artikel 12 Absatz 1 hat festgelegt: "Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine ei­ge­ne Mei­nung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden An­ge­le­gen­hei­ten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend sei­nem Al­ter und sei­ner Rei­fe."

Lesen Sie dazu auch hier das Positionspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes.

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