Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

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Fachtagung "Kinderrechte verwirklichen" | Deutsches Kinderhilfswerk

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Rückblick und Zusammenfassung

Fachtagung "Kinderrechte verwirklichen"

Die National Coalition Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC), das Aktionsbündnis Kinderrechte und die Patriotische Gesellschaft von 1765 haben anlässlich ihrer Podiumsdiskussion, die im Nachgang zum Fachtag Kinderrechte verwirklichen stattfand, dazu aufgerufen, eine wichtige Grundlage für eine kindgerechte Zukunft zu legen und die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern – damit die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht weiter eine Nebenrolle spielen.

In ihrem Hamburger Appell fordert die National Coalition mit Blick auf die im nächsten Jahr anstehende Bundestagswahl die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen. Auch sollten sich die Parteien in ihren Wahlprogrammen klar zu den Kinderrechten positionieren.
Denn: Kinder werden im Grundgesetz immer noch nicht ausdrücklich als Rechtssubjekte genannt. Sie tauchen dort lediglich als Gegenstand elterlicher Verantwortung auf.

Prof. Dr. Jörg Maywald auf der Tagung:

Sprecher der National Coalition Deutschland

„Das Grundgesetz ist ein Ausweis der wesentlichen Werte einer Gesellschaft. Eine Verfassung, in der Kinder nicht als Subjekte vorkommen, sondern allein als Anhängsel ihrer Eltern, wie in der deutschen Verfassung, ist […] ein armes Land. Dieser Verfassung fehlt etwas.“ 

Anne Lütkes auf der Tagung:

Regierungspräsidentin Düsseldorf, Justizministerin a.D. und Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes

„Kinder sind keine Erwachsenen, sie sind auch keine kleinen Erwachsenen, und sie brauchen besondere Rechte.“ Es wäre aus ihrer Sicht eine internationale Verpflichtung, die UN-KRK in Deutschland mit Verfassungsrang zu behandeln. Dies sei notwendig, um die Verfassungswirklichkeit mit dem Verfassungstext in Einklang zu bringen. Sie bemängelte: Die Umsetzung der Kinderrechte in der Wirklichkeit, in der Bundesrepublik, lasse in Gänze auf sich warten. Deutschland habe keine Vorbildfunktion, das Fehlen von Kinderrechten im Grundgesetz sei peinlich.

Wie geht es weiter?

Mit dem Hamburger Appell appellieren die Veranstalter an die Abgeordneten sowie an die Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Bundestagswahl, die Kinderrechte im deutschen Grundgesetz zu verankern.

„Bei Entscheidungen in Politik, Justiz und Verwaltung müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher berücksichtigt und ihre Stimmen gehört werden“, so Luise Pfütze, Sprecherin, und Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition in der Pressemitteilung die die National Coalition Deutschland anlässlich der Podiumsdiskussion herausgab. Sie betonten „Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist nicht nur Symbolpolitik. Sie hat große Auswirkungen auf die konkrete Lebenssituation von Kindern. Schwarz auf weiß wäre endlich klargestellt, dass das Kindeswohl, wie in Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen‚ ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt‘ ist. Damit erhalten die Interessen von Kindern ein größeres Gewicht bei zahlreichen Entscheidungen, etwa bei der Planung von kindgerechten Wohnvierteln, beim Bau einer Kita oder im Ausländerrecht. Richterinnen und Richter sowie Behörden wären verpflichtet, sich stärker auf das Kindeswohl zu beziehen.“

Die National Coalition fordert daher die Parteien und Fraktionen sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag auf:Setzen Sie sich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein!

  • Damit Staat und Gesellschaft das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen
  • Damit Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden
  • Damit die Förderung und der Schutz für Kinder verbessert werden
  • Damit Kinder gehört werden und sich beteiligen können, wenn es um ihre Belange geht

Dieser Text stammt mit freundlicher Genehmigung vom Blog Netzwerk Kinderrechte, von den Autorinnen Lara Kadegge und Kirsten Schweder. Hier geht´s zum kompletten Text.

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