Lernen Sie uns kennen
Team und Satzung der Stiftung
Es gehört zu den Grundsätzen des Deutschen Kinderhilfswerkes, transparent und verantwortungsvoll mit dem anvertrauten Geld umzugehen. Zu unserem Verständnis von Transparenz gehört auch, Ihnen die Menschen hinter der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk und die Satzung, auf deren Grundlage wir arbeiten, vorzustellen:
Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus dem Vorstand Deutsches Kinderhilfswerk e.V. zusammen und besteht aus drei ehrenamtlich tätigen Personen. Er vertritt die Stiftung nach außen, ist verantwortlich für die Erfüllung des Stiftungszwecks und entscheidet über die Verwendung der Erträge des Grundstockvermögens. Die Vorstandsmitglieder sind per Satzung zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung der Stiftung verpflichtet.

Haimo Liebich, Vorstandsvorsitzender
Kulturelle Bildung für Kinder, Medienpädagogik sowie Kinder- und Jugendkulturen bilden seine inhaltlichen Schwerpunkte. Seit über 40 Jahren ist der studierte Kultur- und Museumpädagoge kinderpolitisch aktiv, davon über 15 Jahre Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. und seit 2015 Vorsitzender der Stiftung. Darüber hinaus ist Haimo Liebich seit 1990 Stadtrat in München.

Annemarie Lütkes, Vorstandsmitglied
Annemarie Lütkes ist Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf, war fünf Jahre Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie in Schleswig-Holstein und ist seit 2006 Vorstandsmitglied im Verein Deutsches Kinderhilfswerk, seit 2013 Vizepräsidentin. Im Jahr 2015 wurde sie in den Vorstand der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk gewählt.

Birgit Schmitz, Vorstandsmitglied
Die freiberufliche Mediatorin und Rechts- und Projektberaterin ist seit 1998 Vorstandsmitglied im Verein Deutsches Kinderhilfswerk. Schwerpunkt ihres langjährigen ehrenamtlichen Engagements sind Kinder aus Familien, die von Armut betroffen sind. Birgit Schmitz wurde 2015 in den Vorstand der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk gewählt.
Ihre Ansprechpartnerin

Milena Feingold
Milena Feingold ist seit 2013 Mitarbeiterin des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. und seit Gründung der Stiftung 2015 Ansprechpartnerin für Zustiftungen, Spenden und Nachlässe zugunsten der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk.
Mail: feingold@dkhw.de | Tel.: 030 - 30 86 93-12
Die Satzung der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk
Sie können sich hier die Satzung der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk herunterladen. Für einen schnellen Überblick haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte herausgestellt:
§ 2 Zweck
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(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Verwirklichung der in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgeschriebenen Kinderrechte, wie z.B. durch
- Bildungs- und Aufklärungsarbeit, etwa durch eine Veranstaltung zum jährlichen Weltkindertag;
- eigene und geförderte Projekte der unmittelbaren Kinder- und Jugendbeteiligung zur Umsetzung des Ziels der Partizipation;
- Kampagnen und Förderung von Hilfsprojekten zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland; Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise durch Internetplattformen, die sich speziell an Kinder richten.
- Förderung der Spielraumgestaltung, unter anderem durch die Förderung von Spielplatzinitiativen, die anregungsreiche und intakte Spielräume schaffen.
- Förderung der Kinderkulturarbeit, etwa durch Förderung von kulturellen Angeboten vor Ort, welche unter der maßgeblichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden.
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§ 5 Stiftungsmittel
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(3) Sämtliche Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. [ … ]
§ 6 Stiftungsorgane
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(2) Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung der Stiftung verpflichtet. [ … ]