16.08.2019

Kinderrechte ins Grundgesetz: Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt Vorstoß des Landes Rheinland-Pfalz

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt die heutigen Forderungen der rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) tritt wie Ministerin Spiegel dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Aus Sicht des Aktionsbündnisses sollte die von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe zu Kinderrechten jetzt zügig ihren Abschlussbericht vorlegen, damit eine Grundlage für eine politische Entscheidung im Bundestag und Bundesrat vorliegt und das Gesetzgebungsverfahren bald beginnen kann.

Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist klar: Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erfährt mittlerweile eine breite Unterstützung. Die heutigen Forderungen der rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel verleihen dem Thema zusätzlichen Rückenwind. Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist aber auch unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

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