03.12.2015

Deutsches Kinderhilfswerk: Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder verbessern

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt auf eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern in Deutschland. Trotz einzelner Verbesserungen in den letzten Jahren werden diese aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht ausreichend unterstützt. Dabei sind Änderungen sowohl im Steuersystem und bei den finanziellen Unterstützungsleistungen als auch bei der sozialen Infrastruktur notwendig.

„Ein-Eltern-Familien sind schon lange keine Randerscheinung mehr, und trotzdem werden sie vom Staat nicht ausreichend unterstützt. Das Fehlen einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und kostenfreien Kinderbetreuung trägt entscheidend zur strukturellen Schlechterstellung von Ein-Eltern-Familien bei. Hinzu kommt, dass das Steuerrecht Alleinerziehende systematisch benachteiligt. Sie werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Die Leidtragenden dieser Benachteiligung sind vor allem die Kinder. Wachsen sie in Armut auf, verschlechtert sich oftmals nicht nur ihre Gesundheit, dies hat auch negative Auswirkungen auf ihre Bildungschancen und damit auf ihre gesamte Zukunft“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern.

„Die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende auf 1.908 Euro war ein guter Anfang, dem jetzt weitere Schritte folgen müssen. Wir brauchen beispielswiese Änderungen beim Unterhaltsvorschuss. Dieser sollte den Mindestunterhalt abdecken und der Staat ist in der Pflicht schneller einzuspringen, wenn Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. Außerdem ist es für Alleinerziehende wichtig, dass sie besondere Unterstützung bekommen, wenn die Kinder älter werden und die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen. Aber gerade dann wird oft kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt, weil entweder die derzeit höchstzulässige Gesamtdauer von sechs Jahren erreicht ist oder das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das muss sich ändern“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte zudem das Kindergeld nicht länger in voller Höhe vom Unterhaltsvorschuss abgezogen werden, sondern wie beim Unterhalt nur die Hälfte. Wo es Hilfsangebote für Alleinerziehende gibt, wie beispielsweise Kinderzuschlag und Wohngeld, gilt es Hürden abzubauen. Die Hilfen müssen oft bei vielen unterschiedlichen Stellen mit verschiedenen Fristen und Formularen beantragt werden. Das ist mit dem strapazierten Zeitbudget Alleinerziehender oftmals nur schlecht vereinbar.

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