22.02.2016

Deutsches Kinderhilfswerk: Schließzeiten von öffentlichen Spielplätzen in Berlin an aktuelle Gesetzeslage anpassen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Berliner Bezirke auf, mögliche Schließzeiten von öffentlichen Spielplätzen an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen. „Seit den Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz ist klar, dass Kinderlärm grundsätzlich zu tolerieren ist. Deshalb müssen die Bezirke hier unzulässige Einschränkungen von Spielzeiten an Werktagen oder sogar die komplette Schließung an Sonntagen zurücknehmen. Das wäre auch im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1992 in Deutschland geltendes Recht ist und eine Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kindern betreffenden Entscheidungen normiert“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der aktuellen Debatte um Schließzeiten von öffentlichen Spielplätzen in Steglitz-Zehlendorf.

Kinder brauchen Platz und Bewegung um zu lernen, über das Spiel entwickeln sie ihre motorischen Fähigkeiten und reifen zu selbständigen Persönlichkeiten. Viele Kinder leiden schon früh unter Haltungsschwächen und haben Schwierigkeiten bei einfachsten motorischen Herausforderungen. Das sind alarmierende Signale, die in enger Verbindung zu den außerhäuslichen Bedingungen stehen. In unseren Städten gibt es jedoch immer weniger Platz zum Spielen, auch auf den Straßen lässt der zunehmende Autoverkehr kaum noch Möglichkeiten zum Spielen. Deshalb sind öffentliche Spielplätze nach wie vor wichtig und dürfen nicht durch ausufernde Beschränkungen den Kindern entzogen werden.

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