13.03.2024

Deutsches Kinderhilfswerk: Landesgesetzliche Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligungsrechten in Mecklenburg-Vorpommern nicht weitgehend genug

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante landesgesetzliche Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligungsrechten in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig kritisiert die Kinderrechtsorganisation den Gesetzentwurf der Landesregierung als an einigen Stellen nicht weitgehend genug. So fehlt die aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gebotene Verbindlichkeit bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und es wurde verpasst, eine Evaluierung des Gesetzes festzulegen. Die geplante Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben des Landes ist hingegen ein echter Fortschritt und trotz der auch hier fehlenden Verbindlichkeit ausdrücklich zu begrüßen.

"Der Wunsch nach mehr Mitsprachemöglichkeiten ist bei Kindern und Jugendlichen sehr groß, wird in der Praxis jedoch häufig nicht umgesetzt. Deshalb ist die gesetzliche Festschreibung einer verpflichtenden Beteiligung an allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche berühren, besonders wichtig. Zudem ist die verbindliche Normierung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Grundausrichtung ausdrücklich. Wir halten aber nach wie vor, und da waren sich auch alle geladenen Expertinnen und Experten in der Anhörung zum Gesetzentwurf einig, eine Muss-Regelung für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben in Landkreisen und Gemeinden für sinnvoll und geboten. Hier lässt Mecklenburg-Vorpommern mit der geplanten Soll-Regelung eine große Chance liegen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"In zwei Nachbarländern, in Schleswig-Holstein und in Brandenburg, wurden sehr gute Erfahrungen mit entsprechenden Muss-Regelungen gemacht. In Schleswig-Holstein wurde zunächst eine Soll-Regelung ausprobiert, diese hatte aber keinen großen Erfolg. Daher ist man zu einer Muss-Regelung gewechselt und kann seitdem große Fortschritte bei der Entwicklung von kommunalen Beteiligungsstrukturen verzeichnen. Im Interesse der jungen Menschen hätte Mecklenburg-Vorpommern deshalb ein verbindlicheres Gesetz auf den Weg bringen sollen. Kritisch sehen wir außerdem, dass durch das Gesetz eine einseitige Fokussierung auf die Einrichtung von Kinder- und Jugendgremien zu Ungunsten offenerer und projektorientierter Beteiligungsformate erfolgt", so Hofmann weiter.

Studien zeigen deutlich, dass für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen klare und verbindliche gesetzliche Regelungen und nachprüfbare Qualitätsstandards notwendig sind. Dabei zeigen die Erfahrungen in Schleswig-Holstein, das als erstes Bundesland die verpflichtende kommunale Beteiligung rechtlich abgesichert hatte, dass diese zu einer tatsächlichen Ausweitung demokratischer Erfahrungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche führt.

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