22.11.2019

Deutsches Kinderhilfswerk: Kita-Qualität bleibt beim „Gute-Kita-Gesetz“ in vielen Bundesländern auf der Strecke

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt deutliche Verbesserungen bei der Qualität in der Kindertagesbetreuung an. Die jetzt mit allen 16 Bundesländern abgeschlossenen „Gute-Kita-Verträge“ zeigen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation, dass in einigen Bundesländern falsche Prioritäten bei der Ausgestaltung der Verträge gesetzt wurden. Zugleich hofft das Deutsche Kinderhilfswerk, dass sich der Bund dauerhaft an den Kosten der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung beteiligen wird. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die teils guten Maßnahmen in den Ländern langfristig und nachhaltig wirken. Zudem spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür aus, zukünftig die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen stärker in den Fokus der Qualitätsentwicklung zu nehmen.

„Nicht in allen Bundesländern werden die finanziellen Mittel aus dem ‚Gute-Kita-Gesetz‘ zur dringend erforderlichen Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung führen. Zusätzliche Mittel für die Beitragsfreiheit verbessern zwar den Zugang zu Kindertageseinrichtungen, gleichzeitig fehlen diese Mittel aber für notwendige Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung wie der Aufstockung des Personalschlüssels. Aber natürlich war der Schritt der Bundesregierung, hier Geld in die Hand zu nehmen, richtig und wichtig. Dem finanziellen Engagement müssen jetzt konkret vor Ort weitere Schritte folgen. Hier sollten die Länder auch gesetzliche Vorgaben prüfen, insbesondere wenn es um die Mitbestimmung von Kindern in den Kitas geht. Denn damit könnten an vielen Stellen die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung und Mitbestimmung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und damit auch die Beteiligung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als eigenständige Qualitätsfaktoren für frühkindliche Tagesbetreuung stärker in den Mittelpunkt rücken. Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

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