16.10.2020

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante Änderung der Thüringer Verfassung in Sachen Kinderrechte

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Anhörung im Thüringer Landtag die geplanten Änderungen zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung des Freistaats Thüringen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation könnte Thüringen damit neben dem Land Hessen eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland einnehmen. "Wir freuen uns, dass der Freistaat Thüringen durch die Verfassungsänderung die Position der Kinder im Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit geben will. Mit der expliziten Verankerung des Kindeswohls als wesentliche Leitlinie und des Beteiligungsrechts für Kinder könnte Thüringen zusammen mit dem Land Hessen das Bundesland mit der modernsten Landesverfassung in Bezug auf Kinderrechte werden", betont Linda Zaiane, Expertin für Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Ein Vorrang kindlicher Interessen ist aus unserer Sicht elementar wichtig, da Kinder nicht einfach nur eine gesellschaftliche Teilgruppe von vielen sind. Alle Menschen durchlaufen das Stadium der Kindheit und benötigen in dieser Altersphase besondere Rechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung. Daher wurden sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, obwohl zuvor bereits allgemein gültige Konventionen für Menschenrechte existierten. Dass aus der Landesverfassung die Verpflichtung aller staatlichen Stellen in Thüringen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention deutlich werden soll, wird zu mehr Rechtssicherheit führen und den Kinderrechten einen zusätzlichen Schub geben", so Zaiane weiter.

Auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, muss sich zukünftig in der Verfassung des Freistaats Thüringen wiederfinden. "Das Beteiligungsrecht ist eng mit dem Kindeswohl verbunden, da es der Feststellung der kindlichen Interessen dient. Es geht darum, gerade die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden. Dabei sollte es keine Abstriche geben", so Zaiane abschließend.

Die aktuelle Diskussion um die Kinderrechte in der Thüringer Verfassung reiht sich ein in eine politische Entwicklung, die gut ist für das Wohl der Kinder und die Zukunftsfähigkeit Thüringens sowie der gesamten Bundesrepublik Deutschland. So gibt es inzwischen auf Bundesebene eine breite Unterstützung für eine Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Hier fordert das Deutsche Kinderhilfswerk von der Bundesregierung, zügig einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundeskabinett zu verabschieden und im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards zu einer umfassenden Absicherung von Kinderrechten angemessen Berücksichtigung finden.

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