15.10.2015

Deutsches Kinderhilfswerk: Änderungen im Asylrecht verschlechtern Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die von Bundestag und Bundesrat geplanten Änderungen im Asylrecht.

„Flüchtlingskindern droht die weitere Degradierung zu Kindern zweiter Klasse. Sowohl die Änderungen im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz als auch im Gesetz zur Verteilung und Unterbringung unbegleiteter Flüchtlingskinder berücksichtigen nicht ausreichend die Interessen der Kinder. Das widerspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland geltendes Recht ist und für jedes Kind anzuwenden ist. Wenn Kinder generell bis zu sechs Monaten und Kinder aus sogenannten sicheren Drittstaaten sogar auf unbestimmte Zeit in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen, oder wenn Sozialleistungen für Kinder unverhältnismäßig gekürzt und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gestrichen werden können, dann liegt eine Verletzung der elementaren Kinderrechte vor“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch den Gesetzentwurf zur Umverteilung unbegleiteter Flüchtlingskinder sehen wir als Kinderrechtsorganisation sehr kritisch. Die jetzt von den Koalitionsfraktionen vorgenommene Streichung im Entwurf, nach der die Zuweisung an ein Jugendamt nur dann erfolgen darf, wenn dieses die für die Aufnahme eines unbegleiteten Flüchtlingskindes erforderliche Qualifikation besitzt, widerspricht aus unserer Sicht sowohl den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention als auch einschlägigen EU-Richtlinien wie der EU-Aufnahmerichtlinie und der EU-Asylverfahrensrichtlinie. Diese sehen für unbegleitete Flüchtlingskinder besondere Garantien vor, die gerade den spezifischen Schutzbedürfnissen dieser Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen. Problematisch sind zudem die unzureichende Beteiligung der Flüchtlingskinder bei der Auswahl eines Jugendamtes sowie die fehlende Bestellung einer unabhängigen rechtlichen Vertretung bei der vorläufigen Inobhutnahme“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte der Vorrang des Kindeswohls für Flüchtlingskinder insgesamt im Asylrecht gesetzlich verankert werden. Um die Bedeutung der Kinderrechte herauszustellen und den grundsätzlichen Willen zur vollen Umsetzung der Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention öffentlich zu betonen, ist die Aufnahme von Kinderechten im Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz geboten. Um sicherzustellen, dass im Asylverfahren und bei der Anwendung aufenthaltsrechtlicher Regelungen der Vorrang des Kindeswohls gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet wird, sollte dieses Prinzip im Gesetzestext an zentraler Stelle normiert werden.

Zudem sollten in den Verwaltungsvorschriften bezüglich der Gesetzesnormen, bei denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind und die Interessen von Kindern berührt werden, Hinweise auf den Vorrang des Kindeswohls aufgenommen werden.

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