23.05.2019

70 Jahre Grundgesetz – Es wird Zeit für Kinderrechte im Grundgesetz

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich anlässlich des heutigen 70. Geburtstages des Grundgesetzes nachdrücklich für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aus. „Wir sind sehr erfreut, dass Bundesfamilienministerin Giffey heute noch einmal ganz klar für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eintritt und wir die Bundesregierung hier an unserer Seite wissen. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sind nur noch einen kleinen Schritt von der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz entfernt. Die Arbeit der im letzten Jahr eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll, steht kurz vor dem Abschluss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, mit guten Formulierungen die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und so ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen“, so Krüger weiter.

Mit einer großen Social-Media-Aktion hatte das Deutsche Kinderhilfswerk gestern gemeinsam mit Prominenten und mehr als 50 Verbänden und Organisationen für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz geworben. Denn bislang fehlt im Grundgesetz der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.

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