Uwe Kamp

Pressesprecher

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21.06.2016

Deutsches Kinderhilfswerk fordert beim Integrationsgesetz deutliche Korrekturen zum Wohle von Flüchtlingskindern

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der deutlichen Kritik zahlreicher Verbände und im Zuge des UNICEF-Lageberichts zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland die Bundesregierung auf, beim Integrationsgesetz deutliche Korrekturen zum Wohle von Flüchtlingskindern vorzunehmen. „Wir brauchen beim Integrationsgesetz einen großen Wurf und kein Klein-Klein. Von Misstrauen und Angst geprägte Kompromisslösungen bringen uns angesichts der Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik nicht entscheidend weiter. Stattdessen muss ein Integrationsgesetz, das seinen Namen verdient und die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft sicherstellt. Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive, sind hier Schlüsselfaktoren“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten zur Integration von Flüchtlingskindern in Deutschland noch folgende Punkte Aufnahme im Integrationsgesetz finden:

- Flüchtlingskinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sollten ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen haben. Nie wieder lernen Menschen so viel und mit so großem Spaß wie in den ersten Lebensjahren. Dabei kann eine gute Bildung schon für kleine Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Zur Integration von Flüchtlingskindern in den Kita-Alltag braucht es Erzieherinnen und Erzieher, die interkulturelle Kompetenzen und Diagnosefähigkeiten haben, um die Möglichkeiten und Fähigkeiten von Flüchtlingskindern zu erkennen und zu fördern. Darüber hinaus bietet ein Besuch einer Kindertageseinrichtung auch eine Abwechslung vom oftmals tristen und impulsarmen Alltag der Flüchtlingsheime.

- Der Zugang zu Schulen und Ausbildungsstätten muss sichergestellt werden. Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Ausbildung – ganz gleich, wo es lebt und welchen Aufenthaltsstatus es hat. Dies wird am besten durch eine umfassende Schulpflicht von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive, sichergestellt. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für Kinder aber auch tatsächlich zugänglich sein, d.h. diese müssen örtlich erreichbar und durch entsprechende Verkehrsmittel angebunden sein. Gleichzeitig sollte eine Ausstattung der Kinder mit Fahrtickets und Lernmitteln gewährleistet werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Zugänge zu Schulen und Ausbildungsstätten in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausfallen. Dies betrifft den Zeitpunkt des Schuleintritts, die Schulbesuchsdauer und das Platzkontingent in Berufsschulen.

- Flüchtlingskinder brauchen einen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung. Deshalb sollte mit Hilfe einer regulären Versicherungskarte Zugang zur ärztlichen Versorgung gewährleistet werden. Das umfasst sowohl die Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Insbesondere eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen ist wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann.

- Die Sicherung der Einheit von Familien mit Kindern muss Ziel der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik sein. Dazu sollten die Beschränkungen und Hindernisse beim Familiennachzug, die insbesondere durch das Asylpaket II eingeführt wurden, zurückgenommen und das Aufenthaltsrecht demgegenüber so umgestaltet werden, dass ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug auch dann besteht, wenn bereits in Deutschland lebende Familienmitglieder nicht über genügend Wohnraum verfügen und ihren Lebensunterhalt nicht unabhängig von Sozialleistungen bestreiten können. Die derzeitige Praxis zeigt, dass diese hohen Voraussetzungen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen, die der schnellen Integration entgegenstehen. Zu oft scheitern Familienzusammenführungen, was einen extremen Eingriff in das Recht des Kindes auf ein Leben mit seinen Eltern darstellt.

- Flüchtlingskinder müssen den gleichen Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme haben wie andere Kinder in Deutschland auch. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widersprechen die Lebensbedingungen von Kindern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention, demzufolge jedes Kind ein Recht auf einen seiner Entwicklung angemessenen Lebensstandard hat. Ebenso wird das in Artikel 26 festgelegte Recht auf soziale Sicherheit für Flüchtlingskinder nicht garantiert. Das gilt beispielsweise dann, wenn lediglich Sachleistungen gewährt werden, die eine kindgerechte Ernährung oft nicht möglich machen, wenn die medizinische Behandlung von Kindern auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände reduziert wird oder wenn psychosoziale Hilfen nicht gewährt werden, um seelische Traumata zu behandeln.

- Solange Kinder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, müssen Vorkehrungen zum Schutz vor sexueller Gewalt getroffen werden. Dafür braucht es die bundesgesetzliche Absicherung von Mindeststandards in den Flüchtlingsunterkünften zum Schutz dieser Kinder. Dadurch soll es potentiellen Täterinnen und Tätern erschwert oder bestenfalls unmöglich gemacht werden, sich den oft traumatisierten und psychisch instabilen Kindern zu nähern und durch den Aufbau von Vertrauen die Grundlage für Übergriffe zu schaffen. Schutzkonzepte müssen sowohl das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick nehmen, darüber hinaus aber auch Betreuende sowie Patinnen und Paten, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder Freizeitaktivitäten anbieten.

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