Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechte-Strategie des Europarates

Die Kinderrechte-Strategie des Europarates basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention und insbesondere ihren vier Grundprinzipien. Im Februar 2022 hat der Europarat die neue und vierte Kinderrechte-Strategie verabschiedet, welche die Sofia-Strategie (2016-2021) ablöst. Die Strategie wurde durch ein Komittee aus Expertinnen und Experten unter Beteiligung von Regierungen, internationale Organisationen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch Kindern entwickelt und bei einer Konferenz am 7. und 8. April in Rom vorgestellt.

Für den Zeitraum von 2022 bis 2027 formuliert die Strategie „Kinderrechte in Aktion: von kontinuierlicher Umsetzung zu gemeinsamer Innovation“ folgende strategische Zielbereiche:

1. Freiheit von Gewalt für alle Kinder (Freedom from violence for all children)

Kinder haben das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von physischer und psychischer Gewalt. Der Europarat mahnt an, dass die Corona-Pandemie zu einem Anstieg an Gewalt geführt hat, insbesondere häusliche Gewalt. Die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass Kinder gegen alle Formen von Gewalt geschützt sind, einschließlich sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und Cyberkriminalität.

2. Chancengleichheit und soziale Inklusion für alle Kinder (Equal opportunities and social inclusion for all children)

Kinder haben das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und einen angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Schutz. Viele Kinder jedoch, auch in reicheren Ländern, sind von Armut betroffen. Der Europarat fordert die Mitgliedstaaten auf, Kinder in vulnerablen Situationen besonders zu schützen, u.a. Kinder, die von Migration oder Flucht betroffen sind, Kinder mit Behinderungen, Pflegekinder, Kinder von Inhaftierten, Kinder, die zu nationalen Minderheiten (z.B. Roma) gehören, LGBTI Kinder und Jugendliche usw.

3. Zugang zu sicherer Nutzung von Technologien für alle Kinder (Access to and safe use of technologies for all children)

Das Internet ist zum integrativen Bestandteil kindlicher Lebenswelt geworden. Kinder haben das Recht auf Zugang, Teilhabe und Schutz in der digitalen Welt. Die Strategie fordert die Mitgliedsstaaten auf, Kindern eine kreative, kritische und sichere Nutzung des Internets zu ermöglichen und gleichzeitig ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre, Schutz vor Mobbing, Hate Speech, Radikalisierung, sexuellem Missbrauch und anderen Risiken der digitalen Welt sicherzustellen.

4. Kindgerechte Justiz für alle Kinder (Child-friendly justice for all children)

Europas Justiz- und Verwaltungssysteme sind leider immer noch schlecht an die spezifischen Bedürfnisse der Kinder angepasst. Die Strategie fordert die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz auf, um die primäre Berücksichtigung des Kindeswohls sicherzustellen.

5. Jedem Kind eine Stimme geben (Giving a voice to every child)

Kinder haben das Recht, in allen Belangen und Entscheidungen, die sie betreffen, gehört und einbezogen zu werden. Die Mitgliedsstaaten sollten sicherstellen, Ansichten und Interessen der Kinder bei der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von kinderbezogenen Entscheidungen und Aktivitäten in politischen, rechtlichen und administrativen Kontexten einzubeziehen. Um das Ausmaß zu erfassen, inwiefern Kinder in verschiedenen Ländern in Prozesse der Entscheidungsfindung einbezogen werden, empfiehlt der Europarat die Anwendung des Child Participation Assessment Tool.

6. Rechte des Kindes in Krisen- und Notsituation (Children’s Rights in Crisis and emergency situations)

Die letzten Jahre und Monate haben gezeigt: Kinderrechte müssen in Krisen- und Notsituationen besonders geschützt und gefördert werden. Das umfasst z.B. bewaffnete Konflikte und Terrorismus, Migration und Flucht, gesundheitliche und wirtschaftliche Krisen, Naturkatastrophen, inklusive des Klimawandels, und alle anderen (oft unvorhersehbaren) Situationen, die das gute Aufwachsen von Kindern gefährden können.

Die in der Strategie skizzierten Zielbereiche gelten für alle Kinder, die in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates leben. Vermittelt wird die Kinderrechte-Strategie in den einzelnen Ländern durch die jeweiligen Regierungen, die ihre Umsetzung zusammen mit anderen Interessengruppen wie der Zivilgesellschaft und den Ombudspersonen für Kinder vorantreiben. Auch die Europäische Union verweist in ihrer EU-Kinderrechtsstrategie auf die Kinderrechte-Strategie des Europarates.

Die Kinderechte-Strategie des Europarates ist für sechs Jahre ausgelegt. Nach drei Jahren erfolgt eine Zwischenbewertung mit der Möglichkeit der Anpassung unter der Leitung der Mitgliedsstaaten und anderen relevanten Beteiligten.

Der Europarat 

Der Europarat wurde 1949 als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen gegründet und hat heute 47 Mitgliedsstaaten mit insgesamt 820 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ziel der Organisation ist die Stärkung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Dazu zählt auch der Schutz und die Förderung der Kinderrechte basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen Rechtsnormen.

Der Europarat und die Europäische Union (EU) sind unterschiedliche Organisationen, allerdings ist kein Land jemals der EU beigetreten, ohne vorher dem Europarat beigetreten zu sein.

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