Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden.
Kinder, die vor Gericht müssen: Dafür kann es viele Gründe geben. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Trennung der Eltern, in Asylverfahren, als (Opfer-)Zeug*innen in strafrechtlichen Verfahren oder ihre Interessen sind bei Vorhaben von Kommunen betroffen.
Die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren entspricht vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Auch die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder ist noch immer nicht gerichtlicher Standard.
Laut Umfragen wünschen sich Kinder in Verfahren besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. In familiengerichtlichen Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls wurden in Deutschland 60 Prozent der Kinder Studien zufolge nicht angehört . Insbesondere jüngeren Kindern wird oftmals unterstellt, sie seien nicht fähig, eine eigene Meinung zu bilden und essentielle Entscheidungen im Hinblick auf die Zukunft zu treffen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher, dass die Kinderrechte im Justizsystem systematisch umgesetzt werden und Kinder damit einen besseren Zugang zum Recht erhalten.
2026 widmen wir uns gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte in einer neuen digitalen Veranstaltungsreihe den Kinderrechten in der Justiz. Im Mittelpunkt stehen fachliche Impulse, aktuelle Entwicklungen und der Austausch darüber, wie gerichtliche Verfahren kindgerecht gestaltet werden können. Gern informieren wir Sie per E-Mail über die kommenden Termine.
Es gibt zahlreiche Vorgaben, wie ein Justizverfahren kindgerecht gestaltet werden sollte: die UN-Kinderrechtskonvention , die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und die Checklisten der EU-Grundrechteagentur für Fachkräfte beinhalten diese. Die Kinderrechte-Strategie des Europarates fordert die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz auf, um die primäre Berücksichtigung des Kindeswohls sicherzustellen.
Kindgerechte Justiz versteht der Europarat als ein Justizsystem, das die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte auf dem höchstmöglichen Niveau garantiert und dabei die Grundprinzipien Beteiligung, Kindeswohl, Würde, Recht vor Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit beachtet. Konkret heißt das unter anderem:
Kindgerechte Justiz bedeutet aber auch, dass die an den Verfahren beteiligten Fachkräfte über belegbare Kenntnisse für Verfahren mit Kindern verfügen und ein interdisziplinärer Austausch zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten stattfindet.
Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes hat konkrete Handlungsempfehlungen für Akteur*innen in familiengerichtlichen und strafrechtlichen Verfahren erarbeitet. Lesen Sie hierzu auch unser Kernforderungspapier zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz.

Den Erklärfilm für Kinder gibt es auch mit Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache:
Deine Rechte vor Gericht – Erklärfilm für Kinder mit Deutscher Gebärdensprache