Kinderrechte im Justizsystem besser umsetzen

Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden. 

Viele Gerichte entsprechen nicht den Anforderungen

Kinder, die vor Gericht müssen: Dafür kann es viele Gründe geben. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Trennung der Eltern, in Asylverfahren, als (Opfer-)Zeug*innen in strafrechtlichen Verfahren oder ihre Interessen sind bei Vorhaben von Kommunen betroffen.

Die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren entspricht vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Auch die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder ist noch immer nicht gerichtlicher Standard.

Laut Umfragen  wünschen sich Kinder in Verfahren besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. In familiengerichtlichen Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls wurden in Deutschland 60 Prozent der Kinder Studien zufolge nicht angehört . Insbesondere jüngeren Kindern wird oftmals unterstellt, sie seien nicht fähig, eine eigene Meinung zu bilden und essentielle Entscheidungen im Hinblick auf die Zukunft zu treffen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher, dass die Kinderrechte im Justizsystem systematisch umgesetzt werden und Kinder damit einen besseren Zugang zum Recht erhalten. 
 

Was ist kindgerechte Justiz?

Es gibt zahlreiche Vorgaben, wie ein Justizverfahren kindgerecht gestaltet werden sollte: die UN-Kinderrechtskonvention , die Leitlinien des Europarates  für eine kindgerechte Justiz und die Checklisten der EU-Grundrechteagentur für Fachkräfte  beinhalten diese. Die Kinderrechte-Strategie des Europarates fordert die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz  auf, um die primäre Berücksichtigung des Kindeswohls sicherzustellen.

Kindgerechte Justiz versteht der Europarat als ein Justizsystem, das die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte auf dem höchstmöglichen Niveau garantiert und dabei die Grundprinzipien Beteiligung, Kindeswohl, Würde, Recht vor Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit beachtet. Konkret heißt das unter anderem:

  • Kinder haben das Recht, vor dem Verfahren, während des Verfahrens und nach dem Verfahren sachkundige Unterstützung zu bekommen: zum Beispiel durch Verfahrensbeistände oder psychosoziale Begleitung.
  • Sie haben das Recht, in Verfahren angehört zu werden.
  • Sie sollen kindgerecht und alterskonform über das Verfahren informiert werden.
  • Ihre besonderen Bedürfnisse müssen beachtet werden.

Kindgerechte Justiz bedeutet aber auch, dass die an den Verfahren beteiligten Fachkräfte über belegbare Kenntnisse für Verfahren mit Kindern verfügen und ein interdisziplinärer Austausch zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten stattfindet.

Ideen und Materialien gesucht!

Das Deutsche Kinderhilfswerk arbeitet an der Veröffentlichung eines Fachportals für das Thema “Kindgerechte Justiz”. Dort sollen hilfreiche Materialien für Fachkräfte und Kinder  angeboten werden. Wenn Sie passende Materialien kennen, freuen wir uns über Hinweise an: kindgerechte-justiz@dkhw.de

mehr erfahren

Eine kindgerechte Justiz – das tun wir dafür

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes hat konkrete Handlungsempfehlungen für Akteur*innen in familiengerichtlichen und strafrechtlichen Verfahren erarbeitet.  Lesen Sie hierzu auch unser Kernforderungspapier zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz.   

Familiengerichte

Wie können Verfahren an Familiengerichten kindgerecht gestaltet werden? Unsere Kriterien dazu. 

mehr erfahren

Strafverfahren

Wir prüfen in einem Pilotprojet, ob kinderrechtsbasierte Kriterien in Strafverfahren eingehalten werden.

mehr erfahren

Verfahrensbeistände

Wir fordern, dass Kindern von Verfahrensbeiständ*innen begleitet werden müssen. 

mehr erfahren

Kindgerechte Justiz für Kinder erklärt

Kindgerechte Artikel auf Kindersache.de

Die Kinder-Internetseite www.kindersache.de des Deutschen Kinderhilfswerkes informiert Kinder über ihre Rechte in Justizverfahren. 

mehr erfahren

Kindgerechte Broschüre

Diese Broschüre enthält in kindgerechter Sprache acht Kinderrechte-Regeln, an die sich Richter*innen im familienrechtlichen Verfahren halten sollen.

mehr erfahren

Zum Nachlesen: unsere Publikationen zu einer kindgerechten Justiz

  • "Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer“

    Die Sammlung macht den sehr unterschiedlichen Umsetzungsstand einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sichtbar und soll zur Adaption erfolgreicher Maßnahmen anregen.

    Download
  • "Handreichung für Richter*innen. Eine Arbeitshilfe zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren"

    Die Handreichung soll Richter*innen dabei unterstützen, die Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren zu fördern.

    Download
  • „Sammelband Kindgerechte Justiz“

    Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis untersuchen, wie die Justiz in Deutschland im Familien-, Straf- und Öffentlichen Recht kindgerechter gestaltet werden kann. 

    Download

Gutes für Kinder tun

Geldauflagen und Bußgelder zuteilen

Bußgelder und Geldauflagen von Strafgerichten leisten eine wichtige finanzielle Unterstützung für das Deutsche Kinderhilfswerk. Durch diese Zuwendungen ist es uns möglich, Kinderrechte in Gesellschaft und Politik zu stärken, Perspektiven für benachteiligte Kinder zu eröffnen oder in akuten Notfällen unbürokratisch und schnell Hilfe zu leisten.

Sie haben Fragen zum Thema?

  • Koordinierungsstelle Kinderrechte

    Das Team der Koordinierungsstelle Kinderrechte erarbeitet Studien, Materialien und Positionen zu verschiedenen kinderrechtlichen Themen.