Was ist kindgerechte Justiz?
Es gibt zahlreiche Vorgaben, wie ein Justizverfahren kindgerecht gestaltet werden sollte: die UN-Kinderrechtskonvention , die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und die Checklisten der EU-Grundrechteagentur für Fachkräfte beinhalten diese. Die Kinderrechte-Strategie des Europarates fordert die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz auf, um die primäre Berücksichtigung des Kindeswohls sicherzustellen.
Kindgerechte Justiz versteht der Europarat als ein Justizsystem, das die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte auf dem höchstmöglichen Niveau garantiert und dabei die Grundprinzipien Beteiligung, Kindeswohl, Würde, Recht vor Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit beachtet. Konkret heißt das unter anderem:
- Kinder haben das Recht, vor dem Verfahren, während des Verfahrens und nach dem Verfahren sachkundige Unterstützung zu bekommen: zum Beispiel durch Verfahrensbeistände oder psychosoziale Begleitung.
- Sie haben das Recht, in Verfahren angehört zu werden.
- Sie sollen kindgerecht und alterskonform über das Verfahren informiert werden.
- Ihre besonderen Bedürfnisse müssen beachtet werden.
Kindgerechte Justiz bedeutet aber auch, dass die an den Verfahren beteiligten Fachkräfte über belegbare Kenntnisse für Verfahren mit Kindern verfügen und ein interdisziplinärer Austausch zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten stattfindet.