Gegen Kinderamut und soziale Ausgrenzung
Die Europäische Kindergarantie

Gemeinsam mit der EU-Kinderrechtsstrategie hat die Europäische Kommission eine „Europäische Garantie für Kinder“ vorgeschlagen. Diese soll Kinderarmut und soziale Ausgrenzung von Kindern in der EU bekämpfen, indem sie allen Kindern und Jugendlichen Zugang zu grundlegenden Ressourcen gewährt. Dazu gehören:
- kostenloser Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung
- kostenloser Zugang zu Bildung und außerschulischen Aktivitäten
- kostenloser Zugang zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag
- kostenloser Zugang zur Gesundheitsversorgung
- wirksamer Zugang zu gesunder Ernährung
- wirksamer Zugang zu einer angemessenen Unterbringung
Im Juni 2021 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten die Einführung der EU-Kindergarantie und verpflichteten sich, bis März 2022 nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Strategie zu erarbeiten. Auch ein*e nationale*r Koordinator*in für die Europäische Kindergarantie muss ernannt werden.
Umsetzung der EU-Kindergarantie in Deutschland
Am 5. und 6. Mai veranstaltete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine digitale Kick-Off-Veranstaltung zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“, mit dem Deutschland die EU-Kindergarantie umsetzen will. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützte das BMFSFJ bei der Organisation eines Kinder- und Jugendpanels im Rahmen der Konferenz, um auch Kindern und Jugendlichen von Anfang an eine starke Stimme bei der Erarbeitung des Aktionsplans zu geben.
Gemeinsam mit einem breiten Bündnis forderte das Deutsche Kinderhilfswerk bereits im Februar 2022 eine ehrgeizige Gesamtstrategie zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland. Mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier gaben die 17 Organisationen und Verbände den zuständigen Entscheidungsträgerinnen -und träger Empfehlungen zur Erarbeitung, Umsetzung und Überprüfung des deutschen Aktionsplans an die Hand.
Um die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in den Mitgliedstaaten zu begleiten, gründete das europäische Netzwerk Eurochild eine Taskforce, in der auch das Deutsche Kinderhilfswerk vertreten ist. In der Taskforce haben sich Mitgliedsorganisationen aus neun EU-Staaten (Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Rumänien, Spanien und Ungarn) zusammengeschlossen und u.a. Berichte zur Erstellung der nationalen Aktionspläne aus zivilgesellschaftlicher Perspektive erarbeitet. Das Deutsche Kinderhilfswerk koordinierte den deutschen Beitrag und ließ Ergebnisse aus dem Prozess des Eckpunktepapiers in den Bericht einfließen.
Der deutsche Bericht sowie der gesamte Bericht (Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Spanien) stehen hier zum Download zur Verfügung.
Mehr Informationen zur EU-Kindergarantie: