Kinderrechte gelten auch in der digitalen Welt!

Kinder haben ein Recht auf Teilhabe im Internet. Aber wie können wir sicherstellen, dass sie das Internet nutzen können, um sich zu informieren, mit anderen auszutauschen und kreativ auszuleben? Welche gesetzlichen Regelungen braucht es und welche Verantwortung haben die Anbieter? Erfahren Sie mehr! 

Auf eigene Belange aufmerksam machen 

Beheshta, Zalasch und Romila sind elf Jahre alt – und haben schon einen eigenen Podcast. Die drei Mädchen wachsen in Erfurter Stadtteil Ried auf und machen bei einem medienpädagogischen Projekt mit, in dem sie einen eigenen Podcast „Kinder fragen Kinderfragen“ produzieren. Dabei lernen sie nicht nur, was sie im Umgang mit Medien alles beachten müssen, sondern vor allem, wie sie digitale Medien nutzen können, um auf ihre Belange aufmerksam zu machen. Beheschta, Zalasch und Romila sind die sozialen Medien sehr wichtig, um Anschluss in ihrer Klasse zu haben. Sie schauen sich Videos auf TikTok an, laden selbst Beiträge hoch und kommunizieren mit ihren Mitschüler*innen auf Messengerdiensten wie Whatsapp oder Snapchat. 

Fast jedes Kind nutzt das Internet täglich 

Junge Menschen kommen sehr früh mit Medien in Kontakt. Fast jedes Kind hat mittlerweile Zugang zum Internet und nutzt diesen täglich. Die Digitalisierung ist selbstverständlicher Bestandteil unseres Alltags – und damit auch im Alltag von Kindern nicht mehr wegzudenken. Das hat zur Folge, dass die Rechte von Kindern auch in der digitalen Welt besonders geachtet werden müssen. 

Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder eine Vielzahl von Rechten, die im digitalen Raum eine besondere Bedeutung haben: das Recht auf Zugang zu Medien, der Schutz der Daten und der Privatsphäre, auch der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung ebenso wie das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf Vereinigung und friedliche Versammlung, das Recht auf Teilhabe und Spiel sowie das Recht auf Bildung und Medienkompetenz. Kurz gesagt: Nahezu alle Rechte des Kindes werden auch im digitalen Raum berührt. 

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, die digitalen Kinderrechte bekannt zu machen. Dazu haben wir die Koordinierungsstelle Kinderrechte in der digitalen Welt eingerichtet und setzen Projekte um, wie  das Fachkräfteweiterbildungsformat Up2Date, ein Online-Dossier sowie  wissenschaftliche Studien und leisten politische Lobbyarbeit.

Darum braucht es digitale Kinderrechte

Kann die Digitalisierung dazu beitragen, dass die Kinderrechte besser umgesetzt werden?  Welche Verantwortung tragen Eltern und Erziehungsberechtigte für die Rechte ihrer Kinder in der digitalen Welt? Und welche Gefahren für Kinder und ihre Rechte gehen von der Digitalisierung aus? Diese und weitere Fragen beantworten unsere FAQs. 

Unsere Studien zu Kinderrechten in der digitalen Welt

  • Gutachten "Kinderrechte im digitalen Umfeld"

    Wir analysieren die Empfehlungen bzw. Leitlinien der Vereinten Nationen, des Europarats und die Strategien der EU zu Kinderrechten in der digitalen Welt. 

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  • Qualitätskriterien für Beteiligung im Jugendmedienschutz

    Kinder und Jugendliche sollen mitentscheiden, wenn digitale Medien reguliert werden. Wir schlagen dafür Qualitätskriterien vor.

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  • Bewältigungsstrategien von Kindern im Kontext von Online-Interaktionsrisiken

    Die Metarecherche analysiert das Forschungsfeld zu Umgangsweisen von Kindern mit Interaktionsrisiken im Internet. 

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Die Koordinierungsstelle Kinderrechte

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes begleitet die Umsetzung der Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes und der EU-Kinderrechtsstrategie in Deutschland. Dafür wird sie seit 2017 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Die Koordinierungsstelle identifiziert Handlungsfelder und entwickelt und implementiert Projektmaßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Zudem erarbeitet sie politische Handlungsimpulse und vernetzt relevante Akteure. Seit 2020 besetzt die Koordinierungsstelle auch das Thema Kinderrechten in der digitalen Welt. 

Der Expert*innenkreis Kinderrechte in der digitalen Welt

Um die Rechte des Kindes für den digitalen Raum auszulegen, hat der UN-Kinderrechtsausschuss am 24. März 2021 eine neue Allgemeine Bemerkung (General Comment) veröffentlicht. Zur Begleitung dieses Prozesses hat die des Deutschen Kinderhilfswerks den Expert*innenkreis gegründet. Dieser berät zu aktuellen Aspekten und Themen der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld. Er besteht aus 35 relevanten, Organisationen, Verbänden, Projekten und Institutionen mit interdisziplinären Akteur*innen der Bereiche Forschung, Medienpädagogik, politische Bildung, Kinder- und Jugendmedienschutz, Informatik und Design sowie Kinder- und Jugend(schutz)verbänden, den Freien Selbstkontrollen sowie dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Die Prozesse des Gremiums werden aus der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes organisiert und angeleitet.

Die Allgemeine Bemerkung des UN-Kinderrechtsausschusses

    Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021)

    Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld (Deutsch) 

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    General comment No. 25 (2021)

    on children’s rights in relation to the digital environment (english) 

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    Stellungnahme Expert*innenkreis

    zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 (Englisch) 

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    In unseren eigenen Worten

    Kinderrechte in der digitalen Welt (kindgerechte Kurzversion zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 25)

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    Unsere Rechte in der digitalen Welt

    (kindgerechte Langversion zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 25)

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