1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Kinderrechte. Was in der Konvention steht und wie sie in Deutschland und weltweit umgesetzt wird, erfahren Sie auf dieser Seite.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen wird umgangssprachlich als Kinderrechtskonvention (UN-KRK) bezeichnet und ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder. Sie wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist am 2. September 1990 völkerrechtlich in Kraft getreten.
Heute zählt die Kinderrechtskonvention zu den meistratifizierten Menschenrechtsverträgen. Bis auf die USA sind alle Staaten der UN-KRK beigetreten. Am 5. April 1992 ist die UN-KRK in Deutschland in Kraft getreten.
… dass die UN-Kinderrechtskonvention mehr als 50 Artikel hat? Auf unserer Webseite www.kinderrechte.de finden Sie weitere Hintergrundinformationen und können sich die Kinderrechtskonvention im Wortlaut durchlesen.
Im Fokus der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder – also alle Menschen unter 18 Jahren – als eigene Rechtsträger*innen. Die Staaten verpflichten sich in 54 Artikeln, die Rechte von Kindern zu gewährleisten, unterteilt in die Verpflichtung zur Achtung (respect), zum Schutz (protect) sowie Gewährleistungen (fulfill) der Kinderrechte.
Die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention sind das Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2), das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), die Einhaltung der Kindesinteressen/des Kindeswohls (best interests, Artikel 3) und das Recht auf Beteiligung (Artikel 12). Diese Rechte bilden die Grundlage für die Umsetzung aller anderen Rechte in der UN-Kinderrechtskonvention.
In Ergänzung zur Kinderrechtskonvention existieren drei Fakultativprotokolle. Diese gelten gleichrangig und sind verpflichtend:
1. Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ,
2. Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie
3. Individualbeschwerde .
Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention sowie ihrer Zusatzprotokolle werden vom UN-Kinderrechteausschuss überwacht, der aus 18 unabhängigen Expert*innen besteht. Vertragsstaaten können Mitglieder alle vier Jahre nominieren und wählen.
Die Hauptaufgabe des Kinderrechteausschusses ist es, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu überwachen. Alle fünf Jahre müssen die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, einen Bericht abgeben. Der Ausschuss gibt Empfehlungen ab, wie die Staaten ihre Verplfichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention besser umsetzen können. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie das Deutsche Kinderhilfswerk können das Berichtsverfahren beeinflussen und die Empfehlungen des Ausschusses für ihre politische Lobbyarbeit auf nationaler Ebene verwenden.
Zur Erklärung und Konkretisierung der einzelnen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention hat der UN-Kinderrechtsausschuss bereits 25 Allgemeine Bemerkungen (General Comments) veröffentlicht. Sie sind keine völkerrechtlichen Verträge und somit auch nicht rechtlich bindend im engeren Sinne, doch werden sie als richtungsweisende Interpretationshilfe herangezogen. Sie helfen Staaten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der Zusatzprotokolle. General Comments basieren auf der Erfahrung des Ausschusses bei der Überprüfung der Staatenberichte und den wiederkehrenden Kinderrechtsverletzungen, missverstandenen Bestimmungen oder neu aufkommenden Problemen bei der Umsetzung der Konvention.
NGOs mit relevanter Expertise wie das Deutsche Kinderhilfswerk können sich am Entwicklungsprozess von General Comments beteiligen. Die veröffentlichten General Comments sind dann nützliche Instrumente für die politische Lobbyarbeit von NGOs, um Staaten auf ihre Pflichten im Bereich der Kinderrechte aufmerksam zu machen oder beim Einsatz für nationale Gesetzesänderungen.
Die Kinderrechte der Vereinten Nationen im Wortlaut: So umgeschrieben, dass Kinder sie verstehen können.
Der Flyer stellt Kindern ausgewählte Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention vor.
Das Kinderrechte-Plakat bebildert und erklärt kindgerecht ausgewählte Kinderrechte (Größe A2).
Die National Coalition Deutschland ist ein Netzwerk mit der Aufgabe, die UN-Kinderrechtskonvention mit Zusatzprotokollen in Deutschland bekannt zu machen und sich für deren Umsetzung einzusetzen. Das Ziel des Netzwerks ist es, Bund, Ländern und Gemeinden sowie anderen Verantwortungsträger*innen ihre Rolle bei der Umsetzung der Kinderrechte zu verdeutlichen. Derzeit besteht das Netzwerk aus etwa 120 bundesweit tätigen Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, auch das Deutsche Kinderhilfswerk ist Mitglied.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention , angesiedelt am Deutschen Institut für Menschenrechte, ist 2016 von der Bundesregierung mit der unabhängigen Überwachung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland betraut worden. Es findet eine enge Zusammenarbeit statt: Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte setzen sich seit vielen Jahren insbesondere mit der Frage auseinander, wie die Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in der Justiz berücksichtigt werden müssen. Hierzu arbeiten die Kooperationspartner*innen unter anderem zusammen an Projekten zu kinderrechtsbasierten Kriterien in familiengerichtlichen Verfahren und Strafverfahren.