Die Kinderrechte in ganz Europa vorantreiben

Die Kinderrechte gelten für Kinder auf der ganzen Welt – und fast alle Länder haben die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. In Europa sind der Europarat und die Europäische Kommission dafür verantwortlich, die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in den Mitgliedsstaaten zu überwachen und voranzutreiben. Dabei müssen sie Kinder und Jugendliche einbeziehen. Welche Strategien es dafür gibt. 

Diese Klage hat für Aufsehen gesorgt: Sechs Kinder und Jugendliche aus Portugal haben 33 europäische Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verklagt. Cláudia Agostinho, ihre zwei Geschwister Martim und Mariana sowie die drei Freunde Catarina, Sofia und André im Alter zwischen acht und 20 Jahren wollen wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel durchsetzen. Sie sehen ihr Recht auf Leben, wie es ihnen die UN-Menschenrechtskonvention zusichert, durch die globale Erwärmung verletzt. Heftige Waldbrände hatten ihr Heimatdorf zuvor zerstört. Der EGMR wies die Klage zwar letztendlich aus formalen Gründen ab, dennoch mussten die beklagten Länder Stellung zu den Vorwürfen der Kinder und Jugendlichen nehmen. 

Kinderrechte sind internationale Rechte!

Die Klage der portugiesischen Kinder und Jugendlichen zeigt, wie wichtig es ist, dass Kinder ihre Rechte nicht nur in ihrem eigenen Land, sondern auch auf internationaler Ebene einfordern können. In Europa sind der Europarat und die Europäische Kommission dafür zuständig, die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen und voranzutreiben. Dazu zählt auch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Werden die Kinderrechte in den Mitgliedsstaaten eingehalten? Welche Versäumnisse gibt es? 

Um die Kinderrechte in Europa zu fördern, verabschieden sowohl der Europarat als auch die EU-Kommission regelmäßig Strategien, die zum Beispiel die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen oder ein chancengerechteres Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen stärken sollen. 

140 Millionen

Kinder leben in Europa. 

10.000

Kinder haben an der Kinderrechtestrategie
der EU mitgearbeitet. 

20 Millionen

Kinder wachsen in der EU 
in Armut auf. 

Der Europarat

Der Europarat wurde 1949 als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen gegründet und hat heute 46 Mitgliedsstaaten mit insgesamt 676 Millionen Bürger*innen. Ziel der Organisation ist die Stärkung der Menschenrechte, von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Dazu zählen auch der Schutz und die Förderung der Kinderrechte basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen Rechtsnormen. Der Europarat und die Europäische Union (EU) sind unterschiedliche Organisationen, allerdings ist kein Land jemals der EU beigetreten, ohne vorher dem Europarat beigetreten zu sein.
 

Lenkungsausschuss für die Rechte des Kindes

Der Lenkungsausschuss für die Rechte des Kindes leitet die zwischenstaatliche Arbeit im Bereich Kinderrechte. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Überwachung und Förderung der Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (2022 bis 2027). Er gewährleistet, dass die Kinderrechte in allen Europaratsgremien eingebunden werden und unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Kinderrechte. Der Ausschuss setzt sich aus Vertreter*innen aller Mitgliedsstaaten zusammen. Außerdem nehmen Vertreter*innen von Beobachterstaaten, anderen Gremien und Ausschüssen des Europarates, weiteren internationalen Organisationen und NGOs an Ausschusssitzungen teil.

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Die Kinderrechte-Strategie des Europarates

Die Kinderrechte-Strategie des Europarates  basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention. Im Februar 2022 hat der Europarat die neue und vierte Kinderrechte-Strategie  verabschiedet. Die Strategie wurde durch ein Komitee aus Expert*innen unter Beteiligung von Regierungen, internationale Organisationen, zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und auch Kindern entwickelt. Für den Zeitraum von 2022 bis 2027 formuliert die Strategie folgende Ziele:

Die Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus aktuell 27 Staaten. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner*innen. Während im Europäischen Rat die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament unmittelbar die Unionsbürger*innen. Die Europäische Kommission sorgt dafür, dass EU-weite Gesetze umgesetzt und eingehalten werden. Das betrifft auch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, an die alle EU-Mitgliedsstaaten gebunden sind. 

Die Mitgliedsstaaten sollen die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen EU-Maßnahmen einbeziehen. Sie werden aufgefordert, EU-Fördermittel zur Umsetzung der EU-Kinderrechtsstrategie einzusetzen. Länder, in denen der Anteil von armutsbetroffenen Kindern über dem EU-Durchschnitt liegt, müssen 5 Prozent ihrer Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Bekämpfung von Kinderarmut aufwenden. 

Bei der Entwicklung der EU-Kinderrechtsstrategie, die unter Einbezug der Zivilgesellschaft und mit Beteiligung von über 10.000 Kindern erarbeitet wurde, hat sich die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes mit einer Stellungnahme eingebracht. 

Die EU-Strategie für die Rechte des Kindes

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2021 die erste EU-Kinderrechtsstrategie verabschiedet, die Maßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte bündeln und ergänzen soll. Die Strategie basiert auf der EU-Grundrechtecharta sowie der UN-Kinderrechtskonvention. Sie steht im Einklang mit der Kinderrechtestrategie des Europarates, schlägt aber konkretere Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte vor. Sie definiert Schlüsselmaßnahmen, welche die EU-Kommission selbst umsetzen will, sowie Empfehlungen an die Mitgliedstaaten in sechs Themenbereichen:  

So beteiligt sich das Deutsche Kinderhilfswerk an den Europäischen Kinderrechtestrategien

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes arbeitet an der Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und der EU-Kinderrechtestrategie. Sie wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und verfolgt folgende Schwerpunktthemen:

Kindgerechte Justiz

Europas Justizsysteme sind schlecht an die Bedürfnisse der Kinder angepasst. Deshalb setzen wir uns für kindgerechte Justiz ein.

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Kinderrechte in der digitalen Welt

Alle Kinder haben das Recht, digitale Medien zu nutzen. Wir setzen uns dafür ein, dass sie dabei sicher sind. 

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Kinderrechte im Verwaltungshandeln

Verwaltungen müssen die Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen. Deshalb fördern wir Kinderrechte in Kommunen. 

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Beteiligung

Wir erproben das Child Participation Assessment Tool des Europarats. Es soll die Umsetzung von Beteiligung messen. 

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