Kinderrechte in familiengerichtlichen Verfahren

Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Wir setzen uns gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden.   

Wenn Eltern sich scheiden lassen oder ihnen das Sorgerecht entzogen werden soll, betrifft das immer die Interessen der Kinder. Um diese Verfahren kindgerecht zu gestalten, muss die Justiz verschiedene Kriterien berücksichtigen, beispielsweise müssen Kinder über ihre Rechte informiert werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte  arbeiten darauf hin, dass familiengerichtliche Verfahren kinderrechtsbasiert gestaltet werden. 

Wie gut werden die Kinderrechte in Gerichtsverfahren umgesetzt, wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind? Das gemeinsame Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren" hatte das Ziel, zu erproben, welche Erfahrungen Richter*innen an Familiengerichten mit kinderrechtsbasierten Kriterien in familiengerichtlichen Verfahren machten. Zu Grunde lagen die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz  sowie die entsprechenden Ausarbeitungen der Europäischen Grundrechteagentur (Checkliste für Fachkräfte und Sichtweisen und Perspektiven von Kindern und Fachkräften). 

Kinderrechtsbasierte Kriterien für Verfahren

Kinder und Jugendliche haben das Recht, im Gerichtsverfahren immer angehört zu werden. Wenn nicht, muss das begründet werden. 

Vor dem Verfahren, während des Verfahrens und nach dem Verfahren bekommen Kinder und Jugendliche Unterstützung durch das Gericht und eine*n Verfahrensbeiständ*in. 

Die am Verfahren beteiligten Fachkräfte tauschen sich aus, um die beste Lösung für Kinder und Jugendliche zu finden. 

Kinder und Jugendliche erhalten kindgerechte Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zu ihren Rechten in allen Phasen des Verfahrens. 

Die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen (zum Beispiel Dolmetscher*innen) werden in allen Phasen des Verfahrens berücksichtigt. 

Die Anhörung von Kindern und Jugendlichen ist kindgerecht gestaltet (zum Beispiel Settings, Qualität, Dauer). 

Kinder und Jugendliche erfahren die Entscheidung auf kindgerechte Weise und werden gegebenenfalls über Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien informiert. 

Familienrichter*innen und Verfahrensbeiständ*innen haben eine kindspezifische Qualifikation und nehmen Fortbildungen beispielsweise zu einer kindgerechten Verfahrensgestaltung wahr. 

Gesetzliche Änderungen für familiengerichtliche Verfahren nach Durchführung des Pilot-Projekts

Am 01. Juli 2021 sind mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder unter anderem Änderungen im Familiengerichtsverfahrensgesetz (FamFG) und mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz am 01. Januar 2022 Änderungen im Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) in Kraft getreten. Einige Forderungen, die im Pilotprojekt gestellt wurden, sind mit dem Gesetzespaket umgesetzt worden. Es wurden insbesondere die Regelungen zur Bestellung und Qualifikation der Verfahrensbeistandschaft geändert, worauf auch das Deutsche Kinderhilfswerk hingewirkt hat.

Die zentralen Punkte der Gesetzesänderung:

  • § 158 Abs. 1 FamFG betont nun die Notwendigkeit der fachlichen und persönlichen Eignung der Verfahrensbeistandschaft, welche durch die Einführung des § 158a FamFG konkretisiert wird.
  • § 158 Abs. 3 FamFG sichert die Bestellung der Verfahrensbeistandschaft zu Beginn des Verfahrens.
  • Durch die Einführung der Pflicht zu einer schriftlichen Stellungnahme der Verfahrensbeiständin oder des Verfahrensbeistands gem. § 158b FamFG wird zudem mehr Rechtssicherheit geschaffen. Auch wird durch diesen Paragraphen sichergestellt, dass das Kind informiert und beteiligt wird.
  • § 159 FamFG normiert die Pflicht des Gerichts, das Kind anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen und eine Begründungspflicht, wenn das Kind in besonderen Fällen nicht angehört wird (vgl. § 159 Abs. 3 FamFG).
  • Durch die Änderung des § 23b Abs. 3 GVG wurde die Notwendigkeit der Qualifikation der Familienrichter und Familienrichterinnen im Umgang mit Kindern festgeschrieben.
     

Zentrale Erkenntnisse des Projekts

Im Rahmen des Projekts wurden die Erfahrungen und Einschätzungen der  Familienrichter*innen in Bezug auf kindgerechte Kriterien vor und nach der sechsmonatigen Pilotphase verglichen. Dadurch konnten mit Hilfe von Fragebögen folgende Erkenntnisse zu den entwickelten Indikatoren festgestellt werden:

Fazit

Die Umsetzung von kindgerechten Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren ist realisierbar und sinnvoll. Allerdings kann dies nicht allein durch die Familienrichter*innen geschehen, sondern nur zusammen mit den anderen beteiligten Fachkräften, insbesondere Verfahrensbeiständen und Mitarbeitenden des Jugendamts. Zudem bedarf es einer Verbesserung der Rahmenbedingungen, damit positive Effekte nicht von einem persönlich motivierten Engagement einzelner Personen abhängig sind, sondern strukturell und nachhaltig wirken können.

Konkrete Praxishinweise zur Umsetzung kindgerechter Kriterien im Verfahren

Projektablauf

Im Rahmen des Kooperationsvorhabens wurden bereits 2019 in Workshops mit juristischen Expert*innen , Richter*innen, Verfahrensbeistandschaft, Anwaltschaft sowie Wissenschaftler*innen Kriterien für ein kindgerechtes familiengerichtliches Verfahren erarbeitet. Im nächsten Schritt wurden diese Kriterien in einer sechsmonatigen Pilotphase an drei Gerichten in der Praxis erprobt. Das bedeutet, dass Familienrichter*innen die Kriterien in ihrer Arbeit nutzten und deren Umsetzung mithilfe von Fragebögen dokumentierten. Die Fragebögen wurden zu jedem Verfahren und zu jeder Anhörung, an denen Kinder beteiligt waren, von den teilnehmenden Richter*innen ausgefüllt und die Wirkung der Kriterien gemeinsam mithilfe qualitativer Interviews evaluiert.

Die Kriterien sind dabei als unverbindliche Handlungsempfehlungen zu verstehen im Sinne von Checklisten. Sie sollen die Richter*innen bei der Umsetzung der Kinderrechte unterstützen, sind jedoch nicht verpflichtend. Die Richter*innen sind weiterhin nur an Recht und Gesetz gebunden. Auch ihre richterliche Unabhängigkeit wird durch die Kriterien nicht berührt.

Laden Sie sich die Präsentation über den Ablauf des Projekts  von Prof.in Dr.in Anja Kannegießer und Prof.in Dr.in Grit Höppner von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen herunter! 

Die Pilotphase fand von März bis August 2021 statt und wurde von Interviewphasen vor dem Start sowie zum Abschluss der Pilotphase begleitet. Im Anschluss an die Pilotphase wurden die Kriterien anhand der Ergebnisse und neuer gesetzlicher Regelungen überarbeitet. Die Evaluation erfolgte durch die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster. Der Abschlussbericht wurde im Juni 2022 veröffentlicht.
 

Begleitung durch Projekt-Beirat

Das Vorhaben wird über den gesamten Zeitraum durch einen Projekt-Beirat begleitet. Seine Aufgabe ist die Unterstützung der Akquise von Gerichten bzw. Richter*innen, die Anpassung und Überarbeitung der Kriterien während der Praxis-Erprobung sowie die inhaltliche Begleitung der Evaluation und die Verbreitung der Kriterien an weitere Expert*innen  und Justizverwaltungen. Die konstituierende Sitzung des Beirates fand am 15. September 2020 statt. Das Pilot-Projekt wird u.a. von folgenden Personen im begleitendenden Beirat unterstützt: 

Verbreitung der Projektergebnisse

Fachtagung 

Die Ergebnisse des Projekts werden nun weiter verbreitet. Dafür hat am 29.06.22 bereits eine Fachtagung unter dem Titel „Die Europaratsleitlinien für eine kindgerechte Justiz in der deutschen Rechtspraxis“ zusammen mit Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis stattgefunden. Dort wurden die Ergebnisse des Projekts von Prof.in Dr.in Anja Kannegießer und Prof.in Dr.in Grit Höppner von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster vorgestellt. 

Dokumentation der Fachtagung  

Podcast

Zur weiteren Verbreitung wurde zudem der Podcast „Familienrecht – Kindgerecht!“ produziert, der sich an Richter*innen und andere Akteur*innen im Justizwesen richtet und zu kindgerechter Justiz in Familienverfahren in sieben Folgen informiert.

Filmclip für Kinder

Der animierte Erklärfilm „Deine Rechte vor Gericht“ richtet sich an alle Kinder, die unmittelbar von einem gerichtlichen Verfahren betroffen sind und soll sie darin bestärken, ihre Rechte einzufordern. Darüber hinaus unterstützt der rund 3-minütige Film alle Verfahrensbeteiligten bei der kindgerechten Informationsvermittlung. Der Film wurde in Zusammenarbeit vom Deutschen Kinderhilfswerk und dem Deutschen Institut für Menschenrechte produziert und steht auch in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. 

Schauen Sie sich den Film auf Youtube an!    

Publikationen

    "Handreichung für Richter*innen. Eine Arbeitshilfe zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren"

    Die Handreichung soll Richter*innen dabei unterstützen, die Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren zu fördern.

    Download

    "Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer“

    Die Sammlung macht den sehr unterschiedlichen Umsetzungsstand einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sichtbar und soll zur Adaption erfolgreicher Maßnahmen anregen.

    Download

    Praxisleitfaden vom Nationalen Rat

    Der Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren enthält Empfehlung von kinderrechtsbasierten Standards in familiengerichtlichen Kindschaftssachen. 

    Download

Gemeinsam für eine kindgerechte Justiz

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte arbeiten gemeinsam in verschiedenen Projekten daran, die Umsetzung einer kindgerechten Justiz im Sinn der UN-Kinderrechtskonvention voranzutreiben. 

Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte  beobachtet und bewertet kritisch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Bund, Länder und Gemeinden. Dazu prüft sie Gesetze, initiiert eigene Forschungsvorhaben und erläutert unterschiedlichen Verantwortungsträger*innen in Politik und Zivilgesellschaft sowie Kindern und Jugendlichen die Vorgaben der Konvention. 

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und der EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Koordinierungsstelle identifiziert Handlungsfelder und entwickelt und implementiert Projektmaßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Zudem erarbeitet sie politische Handlungsimpulse und vernetzt relevante Akteur*innen. Die Arbeitsschwerpunkte reichen von Kinderrechten im kommunalen Verwaltungshandeln sowie Kinder- und Jugendbeteiligung über Kindgerechte Justiz bis zu Kinderrechten in der digitalen Welt.