Das Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien für Strafverfahren – Kinder als Opferzeugen und Opferzeuginnen" ist 2023 gestartet. Inhalte und Ablauf des Projekts finden sich im Projektsteckbrief .
Wir freuen uns, dass alle 16 Landesjustizministerien unsere Online-Abfragen zur Umsetzung kindgerechter Kriterien in den jeweiligen Bundesländern beantwortet haben. Die Rückmeldungen der Bundesländer haben wir ausgewertet und veröffentlicht - Sie können die Analyse weiter unten auf dieser Seite herunterladen.
Die Analyse erläutert, wie Kinder als Zeugen und Verletzte in Gerichtsverfahren derzeit unterstützt werden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Sie geht der Frage nach, inwieweit strafgerichtliche Verfahren die Anforderungen an eine kindgerechte Justiz erfüllen und prüft, welche Vorgaben die UN-Kinderrechtskonvention und die Leitlinien zur kindgerechten Justiz des Europarates vorsehen.
Für die qualitative Begleitforschung wurden Expert*innen-Interviews mit Ermittlungs- und Spruchrichter*innen, Staatsanwält*innen, Verteidiger*innen und Nebenklagevertreter*innen, Polizeibeamt*innen und psychosozialen Prozessbegleitungen an fünf Standorten in unterschiedlichen Bundesländern durchgeführt. Die Untersuchung liefert Erkenntnisse darüber, ob der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Fachpraxis bekannt ist, ob und wie er im Justizalltag angewendet wird. Die Ergebnisse können Sie ebenfalls etwas weiter unten auf dieser Seite herunterladen.
Die qualitative Begleitforschung wurde durch ein interdisziplinäres Team der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster durchgeführt.
Ergebnisse des gesamten Pilotprojektes werden am 5. Mai 2025 im Rahmen des Fachtags „Kindgerechte Justiz: Wie steht es um die Umsetzung?“ veröffentlicht und diskutiert.