Kinder als Zeug*innen: Das müssen Gerichte beachten

Wenn Kinder als Zeug*innen in Strafverfahren aussagen, müssen Gerichte dafür sorgen, dass diese Verfahren kindgerecht gestaltet sind. Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte prüfen in einem Pilotprojet, ob kinderrechtsbasierte Kriterien eingehalten werden.

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte setzen sich seit vielen Jahren für die Verwirklichung einer kindgerechten Justiz in Deutschland ein. 

Das gemeinsame Pilotprojekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren – Kinder als Opferzeugen und Opferzeuginnen“ hat das Ziel, die Umsetzung einheitlicher, auf internationalen Vorgaben beruhender, kinderrechtsbasierter Kriterien in der strafrechtlichen Praxis mit Blick auf minderjährige Opferzeug*innen zu überprüfen.

Projektsteckbrief 

Projektstatus 

Das Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien für Strafverfahren– Kinder als Opferzeugen und Opferzeuginnen" läuft bereits. Die konstituierende Beiratssitzung hat am 31. Mai 2023 stattgefunden.

Wir freuen uns, dass inzwischen alle 16 Landesjustizministerien unsere Online-Abfragen zur Umsetzung kindgerechter Kriterien in den jeweiligen Bundesländern beantwortet haben. Die Rückmeldungen der Bundesländer werten wir zurzeit aus.

Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster führt die qualitative Begleitforschung durch.

 

Grundlage des Projekts 

Grundlage der bereits 2019 erarbeiteten Vorgaben für ein kindgerechtes Justizverfahren sind die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz  sowie die entsprechenden Ausarbeitungen der Europäischen Grundrechteagentur (Checkliste für Fachkräfte  und Sichtweisen und Perspektiven von Kindern und Fachkräften ). Kindgerechte Justiz meint demnach ein Justizsystem, das die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention auf dem höchstmöglichen Niveau garantiert und dabei die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention beachtet: Beteiligung, Kindeswohl, Würde, Schutz vor Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit.  

Die Leitlinien des Europarates sowie die Checkliste der EU-Grundrechteagentur enthalten zahlreiche Empfehlungen für die Umsetzung einer kindgerechten Justiz vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Sie wurden von den Kooperationspartnerinnen als Grundlage gewählt, da sie die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention konkretisieren. Diese Vorgaben wurden in Form von Kriterien zunächst an das deutsche familiengerichtliche Verfahren angepasst und werden nun mit Blick auf das strafrechtliche Verfahren überprüft.  
Das Pilotprojekt versteht sich damit als ein Baustein im Zuge der Entwicklung und Überprüfung von Standards einer kindgerechten Justiz, an denen auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen  mit seiner Arbeitsgruppe Kindgerechte Justiz arbeitet. Die Arbeitsgruppe hat das Ziel, die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte im justiziellen Verfahren zu erreichen.

Gemeinsam für eine kindgerechte Justiz

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte arbeiten gemeinsam in verschiedenen Projekten daran, die Umsetzung einer kindgerechten Justiz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention voranzutreiben.  

Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte beobachtet und bewertet kritisch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Bund, Länder und Gemeinden. Dazu prüft sie Gesetze, initiiert eigene Forschungsvorhaben und erläutert die Vorgaben der Konvention an unterschiedliche Verantwortungsträger*innen in Politik und Zivilgesellschaft und natürlich auch an Kinder und Jugendliche selbst.

Mehr Informationen unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk 

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und der EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Koordinierungsstelle identifiziert Handlungsfelder und entwickelt und implementiert Projektmaßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Zudem erarbeitet sie politische Handlungsimpulse und vernetzt relevante Akteure. Die Arbeitsschwerpunkte reichen von Kinderrechten im kommunalen Verwaltungshandeln sowie Kinder- und Jugendbeteiligung über Kindgerechte Justiz bis zu Kinderrechten in der digitalen Welt.

Mehr Informationen unter www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/koordinierungsstelle-kinderrechte