Torsten Krause

Koordinierungsstelle Kinderrechte, Referent Medienpolitik

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General comment

Stellungnahme zum Entwurf für die Allgemeine Bemerkung

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat im Sommer 2020 den Entwurf seiner Allgemeinen Bemerkung (General Comment) zu Kinderrechten in der digitalen Welt vorgelegt und Interessenvertretungen eingeladen ihre Anmerkungen und Hinweise dazu an den Ausschuss zurückzumelden.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Diese Rechte gelten on- und offline. Daher beteiligte sich unsere Koordinierungsstelle Kinderrechte an dem Kommentierungsverfahren und hat viele relevante Verbände, Organisationen und Institutionen eingeladen mit uns gemeinsam eine Stellungnahme zu erarbeiten. Diese haben wir am 13. November 2020 an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes versandt.

Die nunmehr 25. Allgemeine Bemerkung thematisiert die Rechte des Kindes in der digitalen Welt und beabsichtigt eine Anleitung für geeignete Maßnahmen zu geben, um die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen aus der Konvention und ihren Fakultativprotokollen im Hinblick auf die Chancen, Risiken und Herausforderungen für die Rechte des Kindes im digitalen Umfeld zu gewährleisten.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes beobachtet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sowie ihrer Zusatzprotokolle durch die Nationalstaaten. Um einzelne Artikel und Bestimmungen der UN-KRK näher zu erläutern, hat der UN-Ausschuss die Möglichkeit Allgemeine Bemerkungen zu veröffentlichen. Diese sind nicht Teil der völkerrechtlichen Verträge und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Staaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.

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